Otto Schmidt Verlag

News


LAG Niedersachsen v. 17.5.2024 - 14 SLa 26/24
Ein Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit wird nicht sachfremd benachteiligt, wenn der Arbeitgeber nur an die noch aktiv Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11 c) EStG zahlt. Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung der Zusatzleistung nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, hat der Arbeitgeber die Gründe für eine Differenzierung offenzulegen und substantiiert die sachlichen Unterscheidungskriterien darzutun.

LAG Niedersachsen v. 28.5.2024 - 11 TaBV 76/23
§ 12 I A Nr. 10 des Bundesmanteltarifvertrages (BMTV) für die Süßwarenindustrie eröffnet kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht (Initiativrecht) des Betriebsrats zur Einführung eines Zusatzurlaubs für Beschäftigte mit mehr als 25-jähriger Betriebszugehörigkeit. Zweifel daran, dass eine erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrats gewollt war, ergaben sich u.a. aus der weiteren Tarifgeschichte.

BAG v. 16.4.2024 - 9 AZR 165/23
§ 24 Satz 2 MuSchG, demzufolge die Arbeitnehmerin den vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbote im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann, steht einem Verfall von Urlaub während der Mutterschutzfristen entgegen. Während der Elternzeit gehen die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG den allgemeinen Befristungsregelungen in § 7 Abs. 3 BUrlG vor.

LAG Nürnberg v. 26.4.2024, 8 Sa 292/23
Erfolgt eine Zielvorgabe entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht oder zu einem so späten Zeitpunkt, dass ihr keinerlei sinnvolle Anreizfunktion mehr zukommen kann, kann der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig machen. Es ist bei der Schadensberechnung wegen einer verspäteten Zielvorgabe grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer vereinbarte Ziele erreicht hätte, wenn nicht besondere Umstände diese Annahme ausschließen. Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen.

LAG Düsseldorf v. 1.7.2024 - 3 Ta 85/24
Für die Schadensersatzklage eines Arbeitnehmers gegen die Organvertreterin seines Arbeitgebers (hier: Präsidentin bzw. Vorstandsvorsitzende eines Vereins) wegen datenschutzrechtlicher Verstöße und einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Offenlegung von Gesundheitsdaten in einem Mitgliederrundbrief an knapp 10.000 Vereinsmitglieder ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in entsprechender Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d) ArbGG eröffnet.

Aktuell im ArbRB
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat auf Grundlage von § 92 Abs. 4a SGB V am 7.12.2023 eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie beschlossen und unter bestimmten Voraussetzungen die telefonische Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Bereits zuvor war die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie mit Beschluss vom 19.11.2021 um die Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung per Videosprechstunde ergänzt worden. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Auswirkungen dieser Änderungen und beleuchtet dabei insb. Fragen des Beweiswertes im Zusammenspiel mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

ArbG München v. 11.7.2024, 25 Ca 707/24
Nach Ansicht der Kammer führen – wenn auch nur geringfügige – Abweichungen zu den tarifvertraglichen Regelungen dazu, dass hinsichtlich der Regelung für die Sonderzahlung, für die auch auf den Manteltarifvertrag verwiesen wird, die Privilegierung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht gilt. Denn nur die uneingeschränkte Verweisung führt zu einer derartigen Privilegierung.

ArbG Suhl v. 14.8.2024 - 6 Ca 96/24
Die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht eine Kündigung nicht unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung über die Kopfzeile und auch das Unterschriftenfeld erkennbar ist.

BAG v. 4.7.2024 - 6 AZR 3/24
Zur Bestimmung der Höhe der Corona-Sonderzahlung nach § 2 Abs. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021 (TdL) ist im Fall einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell der Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter zugrunde zu legen. Dabei gilt für die gesamte Zeit im Blockmodell eine einheitliche Teilzeitquote, auch wenn die Arbeitszeit in der Anspar- und der Freistellungsphase ungleichmäßig verteilt ist.

ArbG Siegburg v. 24.7.2024 - 3 Ca 387/24
Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.

Aktuell im ArbRB
Die Monate April, Mai und Juni sind in Summe die drei Kalendermonate mit den meisten Feiertagen in Deutschland. Nicht alle sind aber bekanntlich bundeseinheitliche Feiertage. Dies wirft die Frage auf, welches Feiertagsrecht bei den in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Arbeitsformen des Homeoffice und der mobilen Arbeit Anwendung findet, denn hier fallen der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsort zum Teil auseinander. Der nachfolgende Beitrag stellt den diesbezüglichen Meinungsstand dar und zeigt Leitlinien zum Umgang mit Feiertagsregelungen auf.

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.7.2024 - 12 Sa 1266/23
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber durch von ihm darzulegende und ggf. zu beweisende Umstände in ihrem Beweiswert erschüttern. Ansonsten widerlegt sie das behauptete Fehlen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Erklärt sich der Arbeitnehmer allerdings nicht zu den konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit, so gilt die Behauptung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer sei nicht infolge Krankheit arbeitsunfähig gewesen, und damit die Rechtsgrundlosigkeit der Entgeltfortzahlung als zugestanden.

LAG Schleswig-Holstein v. 6.8.2024 - 2 Ta 49/24
Die bloße Behauptung des Klägers, das Vertragsverhältnis der Parteien sei als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, begründet nicht die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen. Schon gar nicht ausreichend ist es, wenn der Kläger lediglich in seinen Anträgen darauf abstellt, dass die "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" unwirksam sei. Zwar eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen. Erforderlich ist aber darüber hinaus, dass die Klagepartei die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten schlüssig darlegt.

LSG München v. 22.8.2024 - L 7 BA 114/23
Eine Statusfeststellung, wonach eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wirkt nach einem Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber nicht über § 613a BGB weiter.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.6.2024 - L 11 AS 117/24
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat sich zu einer umstrittenen Rechtsfrage positioniert und entschieden, dass auch ein Jugendarrest zu einem Ausschluss von Grundsicherungsleistungen führt. Der Gesetzgeber habe klarstellen wollen, dass Personen im Freiheitsentzug generell keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten. Wegen unterschiedlicher Lösungsansätze innerhalb der Rechtsprechung hat das Gericht die Revision zum BSG zugelassen.

Aktuell in der ZFA
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der aktuellen Rechtsprechung zur Verjährung von Urlaubsansprüchen. Hierbei gehen sie auch auf die Behandlung von Neufällen ein, bei welchen der Arbeitgeber der nunmehr bestehenden Hinweisobliegenheit nicht bzw. unvollständig nachgekommen ist.

BAG v. 20.8.2024 - 3 AZR 285/23
Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gem. § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1.1.2018 geschlossen wurden.

Das Bundeskabinett hat am 16.8.2024 den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor. So werden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit soll der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht vereinfacht und entlastet werden.

BAG v. 23.4.2024 - 5 AZR 212/23
Duschzeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.

LAG Nürnberg v. 16.5.2024, 5 Ta 35/24
Kostenschuldner der Pauschale gem. Nr. 9019 KV-GKG (Online-Verhandlung) ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt, d.h. der Teilnehmer an einer solchen Videokonferenzverbindung, nicht aber die Partei, die an der Gerichtsverhandlung vor Ort in Präsenz teilnimmt.

LAG Düsseldorf v. 14.8.2024 - 14 SLa 303/24
Die Tarifvertragsparteien dürfen den Bezug von Entgelt an mindestens einem Tag als Anspruchsvoraussetzung für den Inflationsausgleich festlegen (Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise - TV Inflationsausgleich). Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Elternzeit der Mutter ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, da kein Entgeltanspruch besteht. Diese Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt und stellt keine mittelbare Diskriminierung dar, weil der tarifliche Inflationsausgleich auch einen Vergütungszweck verfolgt.

Aktuell im ArbRB
In jüngerer Zeit haben Unternehmer rechte Strömungen in Deutschland kritisch beobachtet, kommentiert und dabei deutlich anklingen lassen, wo sie politisch stehen. Der Unternehmer Reinhold Würth ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat sich in einem Schreiben an alle Mitarbeiter der Würth-Gruppe offen gegen die AfD positioniert und gleichzeitig davor gewarnt, bei den kommenden Wahlen aus Unmut über die Ampelregierung die AfD zu wählen. Ist eine solche Positionierung zulässig bzw. wann überschreiten Arbeitgeber die Grenze zu einer womöglich unzulässigen Beeinflussung der Beschäftigten?

BAG, 28.5.2024 - 9 AZR 76/22
Bewilligt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer antragsgemäß Urlaub und zahlt an ihn Urlaubsentgelt, erfüllt er den Urlaubsanspruch ungeachtet des Umstands, dass die zuständige Behörde anschließend für denselben Zeitraum die Absonderung des selbst nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, weil er mit einer Person Kontakt gehabt hat, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist. Dies hat das BAG für einen Fall aus Oktober 2020 entschieden. Die neue Bestimmung des § 59 Abs. 1 IfSG, wonach die Tage der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, gilt erst ab September 2022 und fand daher auf den streitgegenständlichen Zeitraum keine Anwendung.

LAG Berlin-Brandenburg v. 29.7.2024 - 12 Ta 625/24
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren hat auch die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zur Voraussetzung, dass ein dringender Fall i.S.v. § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG vorliegt. Anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden. Liegt kein dringender Fall vor, entscheidet das Arbeitsgericht aber dennoch ohne mündliche Verhandlung durch den Kammervorsitzenden allein, so liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor, der grundsätzlich geeignet ist, die Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens zu begründen.

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 1.7.2024 erhöht.

ArbG Köln v. 8.8.2024 - 6 BV 25/24
Das ArbG Köln hat vorliegend die von einem Arbeitgeber beabsichtigte fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden für gerechtfertigt erachtet und die notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung ersetzt, § 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 15 KSchG. Die Beteiligten stritten u.a. über das Arbeitszeitverhalten der Betriebsratsvorsitzenden, insbesondere über den Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG.

Aktuell im ArbRB
Der Beitrag beschäftigt sich mit der schuldbefreienden Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf externe Übernehmer von Pensionsverpflichtungen, einem Thema, das in den letzten Jahren durch den Markteintritt von sog. „Buy Out Providern“ spürbar an Bedeutung gewonnen und das Potential hat, zahlreiche Probleme zu lösen, die bislang als nicht lösbar galten.

BAG v. 20.6.2024 - 2 AZR 213/23
Es besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass Bedienstete der Deutschen Post AG Briefe zu den postüblichen Zeiten zustellen. Maßgeblich dafür ist der Umstand, dass sich die übliche Postzustellungszeit aus der Arbeitszeit der Postbediensteten ergibt und die Zustellung vorliegend durch einen solchen Bediensteten erfolgt ist.

Rund 3 Millionen Rentner erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.

BAG v. 1.8.2024 - 6 AZR 38/24
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.

Mit der neuen BAföG-Reform sollen Studierende finanziell entlastet werden und mehr Flexibilität während des Studiums erhalten. Höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester: Das sind die wichtigsten Änderungen der aktuellen BAföG-Reform, die zum 1.8.2024 in Kraft tritt.

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1.8.2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

BAG v. 29.5.2024 - 2 AZR 325/22
Ein Luftverkehrsbetrieb i.S.v. § 24 Abs. 2 KSchG bedarf keiner im Inland ansässigen Leitung oder weitergehenden Organisationsstruktur. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den betrieblichen Geltungsbereich des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes auf die Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Luftfahrzeugen (§ 24 Abs. 1 KSchG) sind nach § 24 Abs. 2 KSchG die Luftfahrzeuge und damit sächliche Betriebsmittel des Luftfahrtunternehmens. Diese müssen an inländischen Flughäfen stationiert sein, weil nur so das Erfordernis eines Inlandsbezugs erfüllt wird.

Aktuell im ArbRB
Die Begleitung von Unternehmen bei Restrukturierungen gehört zu den spannendsten Aufgaben anwaltlicher Beratung und gilt als "Königsdisziplin" arbeitsrechtlicher Tätigkeit. Bei Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen unter Einbeziehung von Transfergesellschaften drohen schließlich neben arbeitsrechtlichen Fallen auch solche aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Welche das sein können und was dabei zu beachten ist, zeigt dieser Beitrag auf.

LSG Berlin-Brandenburg v. 22.7.2024 - L 3 U 114/23
Eine Infektion mit dem Covid-19-Virus (bei einer Supermarkt-Kassiererin) kommt grundsätzlich als Unfallereignis in Betracht. Für den erforderlichen Nachweis einer Infektion im Supermarkt muss zwar nicht zwingend ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person ("Index-Person") während der Arbeit stattgefunden haben. Es genügt allerdings auch nicht, dass das Risiko auf der Arbeitsstelle allein wegen der größeren Anzahl an Kontakten höher als im Privatbereich war.

LAG Niedersachsen v. 8.5.2024 - 8 Sa 688/23
Das LAG Niedersachsen hat dem EuGH Fragen zur Auslegung der DSGVO bei deren Anwendung auf die Tätigkeit der Gerichte vorgelegt.

Aktuell im ArbRB
Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen hält eine Bestimmung in AGB bzw. vorformulierten Vertragsbedingungen i.S.v. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, mit der sich der Arbeitgeber eine Ersetzung einer zugesagten Betriebsrentenleistung durch eine Kapitalzahlung vorbehält, einer AGB-Kontrolle stand? Und welche Bedeutung kommt konkret § 308 Nr. 4 BGB in diesem Zusammenhang zu? Diesen Fragen geht die Autorin in Anknüpfung an das Urteil des BAG vom 17.1.2023 – 3 AZR 501/21 – nach.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren jährlichen Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen veröffentlicht. Demnach waren 2022 1,12 Millionen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten um 7.000 (+0,6 %) gestiegen. Schwerbehinderte Menschen arbeiten in allen Branchen. Häufig sind sie im Verarbeitenden Gewerbe oder im Öffentlichen Dienst tätig.

ArbG Siegburg v. 26.6.2024 - 3 Ca 386/24
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Dies hat das ArbG Siegburg entschieden.

Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2023 bei monatlich 3.796 €. Gegenüber dem Jahr 2022 sind die Löhne und Gehälter somit um 150 € oder 4,1 Prozent gestiegen. Das deutliche Plus erklärt sich insbesondere mit Entgeltzuwächsen in Folge von höheren Tarifabschlüssen.

BVerfG v. 2.7.2024 - 1 BvR 2244/23 u.a.
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des BAG richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet.

Die Bundesregierung hat heute die von dem Bundesminister der Justiz und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Aktuell im ArbRB
Bundestag und Bundesrat haben jüngst die heftig diskutierte gesetzliche Neuregelung der Betriebsratsvergütung verabschiedet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Neuregelung, bewertet sie und gibt erste Umsetzungstipps. Wenngleich die Autoren Zweifel haben, ob die Betriebsratsvergütung nun tatsächlich – wie vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt – „fair, nachvollziehbar und rechtssicher“ gestaltet ist, empfehlen sie der Praxis, die neuen Möglichkeiten zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu nutzen.

OLG Frankfurt a.M. v. 5.7.2024 - 4 W 13/24
Klagt ein Insolvenzverwalter u.a. im Interesse der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin gegen Dritte, ist der Bundesagentur für Arbeit zuzumuten, die erforderlichen Prozesskosten aufzubringen. Sie ist nicht grundsätzlich aufgrund ihrer Stellung privilegiert und von der Aufbringung der Prozesskosten befreit. Das OLG Frankfurt a.M. hat bestätigt, dass dem Insolvenzverwalter keine Prozesskostenhilfe zu gewähren war.

EuGH v. 11.7.2024 - C-196/23
Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Er erklärte damit ein spanisches Gesetz für unwirksam, das kein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vorsah für den Fall, dass die Beendigungen der Arbeitsverhältnisse dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber in den Ruhestand tritt.

Aktuell im ArbRB
Bei einer fristgerechten Kündigung in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses ist neben dem Betriebsrat ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten und anzuhören. Wird dieses Beteiligungsrecht verletzt, ist die Wartezeitkündigung allein deswegen unwirksam. Der Beitrag zeichnet alle Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. In einer Politikwerkstatt mit über einhundert Fachexpert*innen unterschiedlicher Disziplinen und den Sozialpartnern wurden zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten diskutiert. Das BMAS reagiert mit diesen Empfehlungen auf den formulierten Auftrag im Koalitionsvertrag.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 7.5.2024 - 5 Sa 98/23
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist regelmäßig erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. Ist der Beweiswert erschüttert, hat der Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden.

ArbG Köln v. 25.4.2024 - 8 Ca 423/24
Das systematische Angebot des Arbeitgebers, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten „verdient“ werden kann, stellt keinen geeigneten Sachgrund für eine Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung i.S.d. § 307 BGB dar.

ArbG Aachen v. 23.4.2024 - 2 BV 56/23
Für die Annahme eines relativ verselbstständigten Betriebsteils i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (im Anschluss an BAG v. 21.6.2023 – 7 ABR 19/22). Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebietes tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können somit einen eigenen Betriebsrat wählen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 2.7.2024 - 7 Sa 1125/23
Der Dienstvertrag zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner Juristischen Direktorin ist nicht sittenwidrig. Das darin vereinbarte Übergangsgeld für die Zeit zwischen einer Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Renteneintritt ist nicht grundsätzlich zu beanstanden. Die fristlose Kündigung durch den RBB ist wirksam.

ArbG Köln v. 3.7.2024 - 17 Ca 543/24
Die von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen einer Mitarbeiterin, die an dem sog. "Potsdamer Treffen" teilgenommen hatte, sind unwirksam. Die Mitarbeiterin trifft aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sog. einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht.

LAG Nürnberg v. 24.4.2024, 2 Sa 293/23
Erfolgt eine Zielvorgabe entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht oder zu einem so späten Zeitpunkt, dass ihr keinerlei sinnvolle Anreizfunktion mehr zukommen kann, kann der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig machen. Zielvereinbarungen und Zielvorgaben unterscheiden sich grundlegend.

Aktuell im ArbRB
Bei einer betriebsbedingten Kündigung geht es stets um ein dringendes betriebliches Erfordernis, das der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegensteht. Das KSchG ist dem Wortlaut nach betriebsbezogen und allenfalls unternehmensbezogen, nicht jedoch konzernbezogen. Dies bietet innerhalb eines Konzerns kündigungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, deren Reichweite und Grenzen der Beitrag untersucht.

Am 27. Juni 2024 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert im Alter von 71 Jahren verstorben. Dr. Eylert wurde 2001 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Dort prägte er u.a. die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich.

LAG Köln v. 28.6.2024 - 9 TaBV 52/23
Das LAG Köln hat Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, für unwirksam erklärt. Es hat damit die vorausgegangene Entscheidung des ArbG Bonn bestätigt.

ArbG Berlin v. 7.5.2024 - 36 BV 10794/23
Das ArbG Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.

LAG Baden-Württemberg v. 19.6.2024 - 4 Sa 26/23
Eine festgestellte Vergütungsdifferenz zwischen dem Arbeitsentgelt einer Arbeitnehmerin und dem der männlichen Vergleichsgruppe ist ein Indiz für eine Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit. Die entsprechende Vermutung muss der Arbeitgeber im Sinne eines Vollbeweises widerlegen.

BSG v. 27.6.2024 - B 2 U 3/22 R
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt.

EuGH v. 27.6.2024 - C-284/23
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage - wie im deutschen Recht - kann u.U. zu kurz zu sein.

LAG Nürnberg v. 2.5.2024, 2 Ta 26/24
Die im Vergleich übernommene Verpflichtung, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit dem Gesamtprädikat "gut" und den üblichen Schlussformulierungen zu erteilen, rechtfertigt keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, der Kläger hätte befürchten müssen, ein nur durchschnittliches Arbeitszeugnis ohne die üblichen Schlussformulierungen zu erhalten.

Aktuell in der ZFA
Der Beitrag schildert die neueren Entwicklungen zur Tariftreuepflicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Im Zentrum steht die Frage nach deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zudem wird die Vereinbarkeit von Tariftreueverpflichtungen mit der Koalitionsfreiheit diskutiert.

EuGH v. 20.6.2024 - C-540/22
Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Der Mitgliedstaat, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben.

Die Bundesregierung hat heute eine von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie u.a. bei den digitalen Arbeitsverträgen vorgeschlagen.

BAG v. 20.6.2024 - 8 AZR 253/20
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt. Ein Arbeitgeber, der als Medizinischer Dienst Gesundheitsdaten eines eigenen Arbeitnehmers verarbeitet, ist nicht verpflichtet zu gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Daten hat.

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 167/23
Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) die in § 20a Abs. 1 IfSG a.F. aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Dem Arbeitnehmer steht nur ein anteilig kürzerer Urlaubsanspruch zu.

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 192/23
Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) durften in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber allerdings nicht berechtigt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 11.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6017/24
§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG darstellt, wenn nicht über den Einstellungsantrag eine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat (dazu Nr. 3328 VV RVG), handelt es sich bei Beschwerdeverfahren auch in Zwangsvollstreckungssachen um eigene Angelegenheiten, § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG.

Aktuell im ArbRB
Die Teillegalisierung von Cannabis nehmen viele Unternehmen nicht nur zum Anlass, erstmals den betrieblichen Umgang mit dieser Droge zu regeln (s. hierzu Grimm/Krülls, ArbRB 2024, 139 ff.), sondern sie stellen auch bereits bestehende Alkohol- bzw. Rauchverbote auf den Prüfstand. Der Beitrag legt dar, welche Regelungsmöglichkeiten insoweit bestehen und was dabei nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung und aufgrund aktueller Trends (z.B. E Zigaretten) zu beachten ist.

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht, der eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb vorsieht.

Zum 1.7.2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am 14.6.2024 zugestimmt.

LAG Niedersachsen v. 28.5.2024 - 10 Sa 698/23
Die Entschädigungsklage eines Fachhochschulprofessors ist auch vor dem LAG Niedersachsen erfolglos geblieben. Dieser hatte Schmerzensgeld iHv mindestens 50.000 € wegen Mobbings und wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften erstreiten wollen. Er war der Meinung, das Land habe schuldhaft seine ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht verletzt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 6.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6024/24
Das Verfahren nach § 33 RVG setzt im Unterschied zum Verfahren nach § 32 RVG i.V.m. § 63 GKG einen Antrag voraus. Eine (hinreichende) Beschwer verlangt eine Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem ursprünglichen Begehren des Antragsstellers. Lag niemals ein Antrag vor, gibt es kein Begehren, von dem die Entscheidung abweichen könnte.

LAG Berlin-Brandenburg v. 5.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6015/24
Wird eine außerordentliche Kündigung in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung ausgesprochen und folgt zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere ordentliche Kündigung, verringert nicht allein die Existenz der ersten - mit der außerordentlichen Kündigung in zeitlichem Zusammenhang ausgesprochenen - ordentlichen Kündigung den Streitwert unter den Betrag, der anzusetzen wäre, wenn zunächst nur eine außerordentliche und deutlich später eine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden wäre.

LAG Berlin-Brandenburg v. 4.4.2024 - 5 Sa 894/23
Die fristlose Kündigung eines in der arabischen Redaktion der Deutschen Welle beschäftigten gehobenen Redakteurs wegen antisemitischer Äußerungen ist wirksam. Als sog. Tendenzträger war er verpflichtet, sowohl bei seiner Arbeitsleistung als auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenz, das heißt die grundsätzlichen Zielsetzungen, der Deutschen Welle zu verstoßen. Dazu gehören die Grundsätze, das Existenzrecht Israels nicht in Frage zu stellen und sich gegen Antisemitismus sowie jegliche Versuche, diesen zu verbreiten, einzusetzen.

LAG Köln v. 19.1.2024 - 7 GLa 2/24
Der Status als Vorfeld-Initiator einer Betriebsratswahl stellt keinen geeigneten Aspekt dar, um die Interessenabwägung im Hinblick auf den allgemeinen Beschäftigungsanspruch zu entscheidend zu beeinflussen. Die besonderen Kündigungsschutzregelungen für bestimmte Personengruppen im Rahmen der Betriebsverfassung sollen in erster Linie die Wahl der Betriebsverfassungsorgane und die Kontinuität ihrer Arbeit sichern. § 15 KSchG dient damit nicht primär den persönlichen Interessen des erfassten Personenkreises, sondern den kollektiven Interessen der Belegschaft an der unabhängigen und von willkürlichen Maßnahmen der arbeitgebenden Partei nicht bedrohten Amtsführung des Betriebsrats.

LAG Niedersachsen v. 10.4.2024 - 2 Sa 642/23
Ein Arbeitnehmer, der beim Rückwärtsfahren mit dem Firmenfahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz ein dort parkendes Fahrzeug beschädigt, ist mittlere Fahrlässigkeit im oberen Bereich vorzuwerfen. Während des Rückwärtsfahrens ist es erforderlich, sich permanent durch die Benutzung des Innen- und der Außenspiegel sowie durch einen Schulterblick darüber zu vergewissern, dass die avisierte Fahrstrecke frei von Hindernissen ist. Gegebenenfalls muss sich der Fahrer durch einen Beifahrer oder eine dritte Person einweisen lassen.

Aktuell im ArbRB
Die Covid-19-Pandemie ist beendet, das Thema „mobile Arbeit“ ist geblieben. Nach einem zumeist holprigen Start haben inzwischen viele Unternehmen – ggf. gemeinsam mit ihren Betriebsräten – Regelungen zur mobilen Arbeit getroffen. Das mobile bzw. hybride Arbeiten funktioniert in den meisten Fällen störungsfrei. Doch nun rücken vermehrt Fälle in den Fokus, in denen Arbeitgeber einen Missbrauch der im Rahmen der mobilen Arbeit gewährten Freiheiten vermuten. In diesem Beitrag zeigen die Autorinnen auf, wie Unternehmen auf Störfälle, insbesondere eine etwaige Untätigkeit, reagieren können.

LAG Köln v. 2.5.2024 - 6 Sa 274/23
Versäumt der Kläger nicht nur die Klagefrist gem. § 4 KSchG sondern nimmt er darüber hinaus auch noch die später erhobene Kündigungsschutzklage zurück, so hat er das Recht verwirkt, sich später auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB zu berufen. Damit liegen beide Voraussetzungen der Verwirkung, das Zeitmoment und das Umstandsmoment, vor.

LAG Köln v. 2.5.2024 - 6 Sa 274/23
Versäumt der Kläger nicht nur die Klagefrist gem. § 4 KSchG sondern nimmt er darüber hinaus auch noch die später erhobene Kündigungsschutzklage zurück, so hat er das Recht verwirkt, sich später auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 174 BGB zu berufen. Damit liegen beide Voraussetzungen der Verwirkung, das Zeitmoment und das Umstandsmoment, vor.

LSG Baden-Württemberg v. 29.4.2024 - L 1 U 2085/23
Unabdingbare Mindestvoraussetzung für die Anerkennung einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 als Arbeitsunfall ist ein Kontakt mit einer Indexperson während einer versicherten, ggfs. betrieblichen Verrichtung. Eine Indexperson ist eine Person, die nachweislich bereits vor dem Versicherten mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert war. Eine solche vorhergehende Infektion kann in der Regel nur durch einen positiven PCR-Test, unter Umständen auch nur durch einen Schnelltest, nachgewiesen werden. Dass die vermeintliche Indexperson vor dem Kontakt unspezifische Symptome gezeigt hatte, reicht nicht aus. 

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht u.a. Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz soll der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

LAG Köln v. 11.4.2024 - 7 Sa 516/23
Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BurIG würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte. Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht.

BGH v. 5.6.2024 - VIII ZR 150/23
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht.

Aktuell im ArbRB
Nach der Rechtsprechung kann bereits der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer könne eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen einer solchen Verdachtskündigung in Abgrenzung zur Tatkündigung und gibt wichtige Tipps für die praktische Umsetzung.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 12.4.2024 - L 14 U 164/21
Um den Versicherungsschutz bei Wegeunfällen wird häufig gestritten. Eine problematische Fallgruppe des unversicherten Abwegs hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einer aktuellen Entscheidung neu bewertet: Mit einer Orientierungslosigkeit des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsweg aufgrund von Unterzuckerung liege eine innere Ursache für den Abweg vor. Damit scheide der Versicherungsschutz aus.

BAG v. 22.2.2024 - 6 AZR 126/23
Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar.

ArbG Erfurt v. 23.4.2024 - 6 Ca 40/24
Erschöpft sich die unternehmerische Entscheidung im Wesentlichen darin, Personal einzusparen, so ist sie vom Kündigungsentschluss selbst kaum zu unterscheiden. Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen. Nur so kann das Gericht prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ausgesprochen worden ist.

LAG Berlin-Brandenburg v. 22.5.2024 - 26 Ta (Kost) 6096/23
Bei Virtuellen Optionen handelt es sich um die Einräumung von Chancen. Ob es jemals zu einem Zufluss kommt, ist nach den Optionsbedingungen ungewiss. Zudem fehlt es ihnen an der Fungibilität. Nach bisheriger BAG-Rechtsprechung stellen auch Aktienoptionen im Gegensatz zu anderen Sonderleistungen, die an den Gewinn oder Umsatz des Unternehmens in einem Geschäftsjahr anknüpfen oder individuelle Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb einer bestimmten, überschaubaren Periode zusätzlich honorieren, weniger Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern vielmehr Gewinnchance und Anreiz für zukünftigen Einsatz dar.

Aktuell in der ZFA
Mit der Mindestlohn-RL (RL (EU) 2022/2041) überschreitet die EU ihre Normsetzungskompetenzen. Wollte man die primärrechtswidrige Richtlinie dennoch ins nationale Recht umsetzen, wären die Kriterien der Mindestlohnfindung nach § 9 MiLoG anzupassen. Für das Koalitions- und Tarifrecht entstünde kein Anpassungsbedarf.

ArbG Essen v. 16.4.2024 - 3 Ca 2231/23
Der Ausschluss von Arbeitnehmern in Elternzeit von der Zahlung eines tariflichen Inflationsausgleichs verstößt gegen das Willkürverbot. Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien beim Kreis der Anspruchsberechtigten einer Sozialleistung wie der Inflationsausgleichsprämie die streitgegenständliche Differenzierung vornehmen dürfen, ist nicht ausreichend höchstrichterlich geklärt und betrifft eine Vielzahl von Arbeitnehmern.

BAG v. 23.5.2024 - 6 AZR 155/23 (A)
Der Sechste Senat des BAG beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen. Da darin eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung anderer Senate des BAG liegt, hat der Sechste Senat entsprechende Divergenzanfragen gestellt.

BAG v. 23.5.2024 - 6 AZR 152/22 (A)
In dem laufenden Vorlageverfahren beim EuGH betreffend die mögliche Änderung der Rechtsprechung des BAG zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung hat der Sechste Senat des BAG in Ergänzung der bereits gestellten Vorlagefragen nun den EuGH auch um die Auslegung des Unionsrechts u.a. dazu ersucht, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte sollen gleichermaßen profitieren. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trage zum Bürokratieabbau bei, teilte die BA mit.

Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI verabschiedet. Die Bundesregierung sieht darin eine ausgewogene Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. Sie muss den AI Act nun in nationales Recht umsetzen.

ArbG Berlin v. 22.5.2024 - 37 Ca 12701/23
Die Probezeitkündigung eines Auszubildenden bei dem Springer-Konzern, der ein Video mit dem Titel "Wie entsteht eine Lüge" über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bei YouTube eingestellt hatte, ist wirksam.

LAG Düsseldorf v. 21.5.2024 - 3 SLa 224/24
Ein Arbeitgeber darf Rot als Farbe einer Arbeitsschutzhose vorschreiben. Ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nur in der Sozialsphäre betroffen, genügen sachliche Gründe wie z.B. die Arbeitssicherheit (bessere Sichtbarkeit) oder die Wahrung einer Corporate Identity in den Werkshallen.

Aktuell im ArbRB
Am Strand sitzen, die Sonne genießen und dem beruhigenden Rauschen der Wellen zuhören: Was auf den ersten Blick an Urlaub erinnert, wünschen sich viele Arbeitnehmer auch während der Arbeit. Workation ist daher schon lange kein neuartiges Phänomen mehr, sondern in vielen Unternehmen bereits gelebte Praxis. Der Beitrag verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitgeber bei der Workation beachten sollten.

LAG Hamm v. 14.5.2024 - 6 Sa 1128/23 u.a.
Das LAG Hamm hat drei klagenden Parteien einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beklagten in einem Yoga-Ashram zugesprochen. Die Parteien hatten sog. Sevadienste geleistet. Es handelte sich bei den jeweiligen Rechtsbeziehungen um Arbeitsverhältnisse, entschied das LAG. Der Beklagte sei in den streitgegenständlichen Zeiträumen weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft gewesen.

LAG Köln v. 16.5.2024 - 9 TaBV 24/24
Eine im Verfahren nach § 100 ArbGG gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch einen Spruch ersetzen.

LAG Düsseldorf v. 17.5.2024 - 12 Sa 1016/23
Nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus klagen mehr als 100 ehemalige Bergleute gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber auf einen Zuschuss zur Umrüstung ihrer Kohleöfen. Das LAG hat am 17.5.2024 in 57 Fällen entschieden und die Klagen abgewiesen.

EuGH v. 16.5.2024 - C-27/23
Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern.

Aktuell in der ZFA
Die Festsetzung des Arbeitsentgelts ist grundsätzlich den Arbeitsvertrags- bzw. Tarifvertragsparteien vorbehalten. Gleichwohl kann der Staat durch verschiedene Instrumente auf die Lohnpolitik zugreifen: durch staatliche Mindestlöhne aufgrund Gesetz, durch Zusammenwirken mit den Tarifvertragsparteien im Wege der Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung nach AEntG (sog. kooperative Rechtssetzung) sowie indem der Staat Anreize in seinem Beschaffungswesen setzt (insbesondere durch Tariftreueregelungen). Der Beitrag behandelt die grundrechtlichen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen derartiger Instrumente.

BSG v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

BAG v. 18.4.2024 - 4 AZB 24/23
Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht.

Thüringer LAG v. 27.3.2024 - 4 TaBV 13/23
§ 3 Abs. 4 Satz 4 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) in der Fassung vom 8.10.2021 verpflichtet den Wahlvorstand das Wahlausschreiben unmittelbar nach seinem Erlass den Personen zugänglich zu machen, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (§ 24 Abs. 2 WO). Die Versendung des Wahlausschreibens an den von § 24 Abs. 2 WO erfassten Personenkreis erst mit den Briefwahlunterlagen nach Ablauf der Fristen für Einsprüche gegen die Wählerliste und Einreichung von Wahlvorschlägen ist ein grundsätzlich zur Wahlanfechtung berechtigender Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren.

LAG Hamm v. 10.5.2024 - 12 TaBV 115/23
Die Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden kann nicht durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt werden, wenn zwar Verdachtsmomente bestehen, jedoch kein für den Ausspruch einer beabsichtigten Verdachtskündigung erforderlicher dringender Verdacht der Pflichtverletzung vorliegt. Sind auch andere Geschehensabläufe denkbar, die den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nicht rechtfertigen würden, so fehlt es an einem wichtigen Grund zur Rechtfertigung der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung.

Aktuell im ArbRB
Zum 1.4.2024 hat der Gesetzgeber Cannabis in Deutschland nach 95-jähriger Prohibition für den Freizeitkonsum weitgehend freigegeben. Es ist davon auszugehen, dass Konsumenten ihre Gewohnheiten nicht mehr im selben Maße geheim halten werden wie bisher. Wirken diese Gewohnheiten – durch Drogenbesitz, -konsum oder -rausch – in die betriebliche Sphäre hinein, sollten Arbeitgeber reagieren. Welche Regeln schon jetzt gelten und wie Arbeitgeber gestaltend tätig werden können, soll dieser Beitrag beleuchten.

ArbG Bonn v. 24.4.2024 - 5 Ca 1149/23
Spricht der Arbeitgeber eine unwirksame Kündigung aus und hat der Arbeitnehmer zur Erzielung anderweitigen Verdienstes während des Annahmeverzugszeitraums höhere Fahrtkosten als bei fortgeführtem Arbeitsverhältnis, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber, welcher auf den Ersatz dieser Fahrtkosten gerichtet ist.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 18.4.2024 - 5 Ta 8/24
Die Aussetzung eines Parallelverfahrens kommt in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO in Betracht, wenn in einem anderen Verfahren eine nicht von vornherein aussichtslos erscheinende Verfassungsbeschwerde eingelegt ist, die aller Voraussicht nach zu einer abschließenden Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen führen wird. Im Beschwerdeverfahren kann die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO nur darauf überprüft werden, ob ein Aussetzungsgrund im Sinne der Vorgreiflichkeit des anderen Rechtsstreits vorliegt und ob das Arbeitsgericht bei der Ausübung seines Ermessens dessen Grenzen eingehalten hat und auch sonst keine Ermessensfehler gegeben sind.

BAG v. 13.12.2023 - 4 AZR 322/22
Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Vielmehr handelt es sich um eine erstmalige Eingruppierungsentscheidung, auf die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände die Grundsätze zur sog. wiederholten korrigierenden Rückgruppierung nicht angewendet werden können.

ArbG Bonn v. 24.4.2024 - 2 Ca 345/23
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen.

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

BAG v. 29.2.2024 - 8 AZR 359/22
Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.

BAG v. 24.4.2024 - 7 ABR 26/23
In Fällen, in denen sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz bewerben als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers.

BAG v. 23.1.2024 - 9 AZR 115/23
Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der AGB etabliert als unabdingbares Recht i.S.d. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO ein Schutzniveau, von dem zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf.

BAG v. 29.2.2024 - 8 AZR 187/23
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgrundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung. Bei einer Sachgrundbefristung ist der öffentliche Arbeitgeber nicht verpflichtet, sein Organisationsermessen in Bezug auf die in die Auswahl einzubeziehenden Bewerber in einer Weise auszuüben, die ihn dem Vorwurf des institutionellen Rechtsmissbrauchs aussetzt.

Aktuell im ArbRB
Nach der Homeoffice-Euphorie der letzten Jahren fragen sich aktuell immer mehr Unternehmen, ob und ggf. in welchem zeitlichen Umfang sie zukünftig wieder verstärkt auf physische Büroarbeit setzen sollen. Was sind die Treiber für diese Entwicklung und vor allem: Geht das einfach so? Tatsächlich stellen sich hierbei mannigfache arbeitsrechtliche Fragen, insbesondere zum Direktionsrecht, zur betrieblichen Übung, zur Betriebsratsbeteiligung und zum Bestandsschutz, die der Beitrag beleuchtet.

ArbG Köln v. 5.3.2024 - 10 Ca 1441/20
Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist (Anschluss an BAG v. 5.2.2020, 10 AZB 31/19). Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz "zu einer bestimmten Vergütung" ist unzulässig.

LAG Köln v. 11.3.2023 - 4 Ta 21/24
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit einer Einzelfallentscheidung zur Zwangsvollstreckung aufgrund eines Titels auf Weiterbeschäftigung als Produktionsleiter befasst.

LAG Köln v. 7.3.2023 - 9 TaBV 6/24
Das LAG Köln hat sich vorliegend mit den Reglungen in einer Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten im Ausland befasst. Dabei hatte sich das LAG insbesondere mit der Frage der Anrufung einer Einigungsstelle und einer Einzelfallentscheidung nach § 100 ArbGG auseinanderzusetzen.

ArbG Aachen v. 12.3.2024 - 2 Ga 6/24
Den Anspruch auf Beschäftigung entsprechend den Angaben im ärztlichen Wiedereingliederungsplan aus § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach § 62 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935 ff. ZPO verfolgen. Die notwendige Eilbedürftigkeit folgt aus dem Beschäftigungsinteresse der schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Person, welches aufgrund ihres Anspruchs auf Teilhabe am Erwerbsleben aus § 164 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich überwiegt.

ArbG Gera v. 13.3.2024 - 4 Ca 490/23
Die Beschäftigung im Rahmen eines Drittmittelprojekts kann selbst dann für das nichtwissenschaftliche Personal eine Aufgabe von begrenzter Dauer darstellen, wenn der Arbeitgeber ständig Drittmittelforschung betreibt. Nach BAG-Rechtsprechung ist eine Zusammenrechnung der befristeten Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich über 2 Jahre unterbrochen war.

Aktuell im ArbRB
Am 10.5.2023 hat die EU die Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet, die bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie zielt darauf ab, die Verwirklichung des Equal-Pay-Grundsatzes, d.h. des Anspruchs auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit, zu stärken. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt auf, warum es wichtig ist, dass sich Unternehmen bereits jetzt mit der künftigen Rechtslage auseinandersetzen.

BAG v. 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes – mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares – Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.

ArbG Suhl v. 21.3.2024 - 4 Ca 1072/23
Die Stunden - gemeint können nur die die vollen Tage überschießenden Reststunden sein (2 h und 18 Minuten) – können einem Zeitkonto gutgeschrieben oder entsprechend ausgezahlt werden. Beides kann bei dieser Wortwahl ausschließlich und nur der Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wir in diesem Fall kein Wahlrecht einräumt.

ArbG Erfurt v. 19.2.2024 - 6 BVGa 1/24
Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob sich aus den § 111 ff. BetrVG bzw. aus §§ 935, 938 ZPO ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung von Betriebsänderungen bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und Beratung ergibt. Nach Auffassung der erkennenden Kammer besteht kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen.

Aktuell im ArbRB
Das Handeln des Betriebsrats beruht auf dessen gefassten Beschlüssen. Es gilt der Grundsatz: Ohne wirksamen Betriebsratsbeschluss kein rechtswirksames Handeln. Gerade in Konfliktsituationen wird die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung oft infrage gestellt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der wirksamen Beschlussfassung des Betriebsratsgremiums.

SG Düsseldorf v. 30.5.2023 - S 6 U 284/20
Die Grundsätze der "Wie-Beschäftigung" beziehen diejenigen in den Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung ein, die in fremdnütziger Weise "wie ein Beschäftigter tätig werden". Dies trifft nicht auf jemanden zu, der bei der Ausübung von Renovierungsarbeiten im Hause des Schwiegersohns - in welchem auch die eigene Tochter und das Enkelkind leben - einen Unfall erleidet. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine familiäre Gefälligkeit, welche nicht wie eine Beschäftigung zu werten ist.

LAG Schleswig-Holstein v. 11.10.2023 - 6 Sa 48/23
Eine Angestellte verklagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da sie von ihren Kolleginnen gemobbt worden sei, was bei ihr zu Gesundheitsbeeinträchtigungen geführt habe. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe eine Pflichtverletzung des Beklagten nicht hinreichend bewiesen. Ein ärztliches Attest mit „mobbingtypischem“ Befund sei dafür nicht ausreichend. Ebenso fehlte es dem Gericht an einem Beweis der erforderlichen Kenntnis des Beklagten von den behaupteten Mobbinghandlungen der Kolleginnen.

Vor allem größere Steuerkanzleien kommen bei der Digitalisierung gut voran. KI-Technologien können für mehr Effizienz sorgen - und sie steigern die Attraktivität des Arbeitgebers im Wettbewerb um junge Fachkräfte.

BGH v. 12.3.2024 - VI ZR 283/21
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage befasst. Konkret ging es dabei um eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Aktuell im ArbRB
Wird ein Dienstwagen ausschließlich als Arbeitsmittel ohne das Recht zur privaten (Mit-)Benutzung überlassen, stellt sich bei unerlaubter Privatnutzung die Frage nach den rechtlichen Folgen. Der Beitrag zeigt auf, wie ein Privatnutzungsverbot ausgestaltet sein sollte, wie es überwacht werden kann und mit welchen Konsequenzen bei unerlaubter Privatnutzung eines Dienstwagens zu rechnen ist.

LAG Hamm v. 26.2.2024 – 13 Ta 54/24
Hat bereits ein Prozesskostenhilfeverfahren über den gleichen Streitgegenstand stattgefunden, steht einer wiederholten Antragstellung keine materielle Rechtskraft eines früheren Beschlusses entgegen. Für einen erneuten Antrag kann jedoch ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn das Recht zur wiederholten Stellung des Antrages missbraucht wird.

Die Bundesregierung will Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit dem 1.4.2024 gibt es für Beschäftigte und künftige Auszubildende neue Fördermöglichkeiten. Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende sollen insbesondere mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie unterstützt werden.

ArbG Siegburg v. 20.3.2024 - 3 Ca 1654/23
Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor.

Aktuell im ArbRB
In ArbRB 2023, 377 ff. hat Dr. Oliver Fröhlich die aktuellen Entwicklungen rund um den Annahmeverzugslohnanspruch nach § 615 BGB und die Rechtsprechung zum böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs (§ 11 Nr. 2 KSchG) dargestellt. Hierauf aufbauend befasst sich der nachfolgende Beitrag mit drei neuen praxisrelevanten Entscheidungen des BAG und LAG Köln zu dieser Thematik.

OLG Düsseldorf v. 13.3.2024 - VI U 2/23 (Kart)
Das OLG Düsseldorf hat im Eilverfahren über die Frage entschieden, ob die FIFA-Regelungen für die Zusammenarbeit mit Spielervermittlern kartellrechtswidrig sind. Das Gericht bestätigte vorläufig die einstweilige Verfügung des LG Dortmund, das die Umsetzung der Regelungen in nationales Verbandsrecht sowie ihre Anwendung und Durchsetzung untersagt hatte.

Der Bundesrat hat sich in Seiner Sitzung am 22.3.2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber weiterhin oberste Priorität haben, hebt der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervor.