News
Aktuell im ArbRB
Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, den er nach der vertraglichen Abrede der Parteien auch privat nutzen darf, ist dies Teil des vertraglichen Vergütungsanspruchs des Arbeitnehmers. Die Zusage beinhaltet einen geldwerten Vorteil in Form eines Sachbezuges. Typische Streitpunkte in diesem Zusammenhang sind der Umfang der Nutzung (z.B. exzessiv hohe Fahrleistung, Fahrten durch Dritte) und auch die Frage, wann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, also die private Nutzungsmöglichkeit widerrufen kann. Der Beitrag untersucht, welche Regelungsmöglichkeiten sinnvoll bestehen.
BAG v. 24.5.2023 - 7 AZR 169/22
Eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.
LAG Hamm v. 30.3.2023 - 18 Sa 1048/22
Auch die Vorlage irreführender ärztlicher Bescheinigungen kann eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht darstellen, die den Arbeitnehmer trifft. Dies gilt insbesondere für Nachweise iSd § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG (a.F.). Die Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen formularmäßigen ärztlichen „vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung“, die ohne ärztliche Untersuchung erstellt wurde und den falschen Eindruck erweckt, auf den individuellen Verhältnissen des Arbeitnehmers zu beruhen, kann eine Kündigung rechtfertigen (im Streitfall verneint, da Abmahnung erforderlich).
ArbG Lübeck v. 15.6.2023 - 1 Ca 323 öD/23
Nicht jedes unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier oder eines Gottesdienstes berechtigt die Kirchengemeinde zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen vorbelastet ist, müssen diese den Themenbereich des Kündigungsvorwurfs betreffen, um eine Kündigung zu rechtfertigen, entschied das ArbG Lübeck.
Aktuell im ArbRB
Die Überwachung von Mitarbeitern ist ein sensibles Thema. Was ist rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, evt. sogar eine Straftat begangen hat oder seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes nicht ordnungsgemäß nachgeht? Welche Maßnahmen dürfen Arbeitgeber ergreifen und in welchem gesetzlichen Rahmen ist eine Überwachung erlaubt? Im nachfolgenden Beitrag wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung und die Observation durch einen Detektiv zulässig sind.
ArbG Aachen v. 2.9.2023 - 8 Ca 2199/22
Das ArbG Aachen hat entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat.
BGH v. 26.9.2023 - VI ZR 97/22
Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung von Bestimmungen der DSGVO hinsichtlich des Bestehens eines unionsrechtlichen Unterlassungsanspruchs der betroffenen Person, deren personenbezogene Daten von dem Verantwortlichen unrechtmäßig durch Weiterleitung offengelegt wurden, bzw. zu der insoweit bestehenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf das nationale Recht und zum Begriff des immateriellen Schadens im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgelegt.
LAG Schleswig-Holstein v. 19.6.2023 - 2 Ta 40/23
Es ist Aufgabe des Prozessbevollmächtigten, nach einem dezidierten Auflagenbeschluss des Arbeitsgerichts mit Fristsetzung die nachgereichten Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. Trotz eines entsprechenden Hinweisverlangens des Prozessbevollmächtigten bei fehlenden Unterlagen ist das Gericht nicht verpflichtet, nochmals auf fehlende Unterlagen hinzuweisen. Außerhalb der gesetzten Frist nachgereichte Unterlagen sind nach Abschluss der Instanz vom Arbeitsgericht nicht mehr zu berücksichtigen.
ArbG Berlin v. 20.9.2023 - 22 Ca 13070/22
Das ArbG Berlin hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen. Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei bereits wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt nichtig. Aber auch die vorsorglich ausgesprochene außerordentliche Kündigung sah das ArbG gleich aus mehreren Gründen als wirksam an.
BSG v. 21.9.2023 - B 3 KR 11/22 R
Ein Arbeitnehmer kann weiter Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse haben, auch wenn die Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung zwei Tage zu spät erfolgt, wenn er diese Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Das BSG entschied, die Verspätung könne dem Arbeitnehmer dann nicht angelastet werden, wenn die Verzögerung durch eine Überlastung der Arztpraxis entsteht.
Thüringer LAG v. 8.8.2023 - 1 Sa 41/23
Wegen der gesetzgeberischen Ausgestaltung als Ausnahmetatbestand und unter Berücksichtigung der Risikoverteilung in einer Pandemie können bei einer behördlichen Quarantäneanordnung allenfalls wenige Tage einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum i.S.d. § 616 Satz 1 BGB darstellen. Hierbei sollte als Richtgröße eine Grenze von maximal fünf Tagen angenommen werden. Nahezu sämtliche Fragen rund um die rechtliche Behandlung einer symptomlosen Infektion und einer darauf gestützten Quarantäne sind umstritten und bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Infolgedessen wurde die Revision zugelassen.
LAG Hamm v. 24.8.2023 - 15 Sa 1033/22
Ein Verschulden der Arbeitsunfähigkeit durch einen nicht geimpften Arbeitnehmer iSv. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist nicht anzunehmen, wenn die Corona-Infektion durch die Inanspruchnahme der empfohlenen Schutzimpfung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. Ein an COVID-19 erkrankter Arbeitnehmer ist infolge Krankheit dabei objektiv an seiner Arbeitsleistung verhindert, auch wenn er sich in Quarantäne begeben muss (Ausnahme: Homeoffice). Die erforderliche Monokausalität iSv. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist gegeben, wenn die behördlich angeordnete Quarantäne Folge einer Arbeitsunfähigkeit ist.
Aktuell im ArbRB
Der Gesetzgeber hat bereits 2021 im Betriebsverfassungsgesetz Regelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch den Arbeitgeber getroffen. Tatsächlich finden Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz zunehmend Verbreitung und halten praktisch Einzug in Personalabteilungen. Neben dem gezielten Einsatz Künstlicher Intelligenz wird es absehbar Standardanwendungen geben, in die Elemente Künstliche Intelligenz notwendig eingebettet sein werden. Dies wirft zahlreiche Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung auf.
ArbG Berlin v. 6.9.2023 - 22 Ca 1097/23
Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.
LAG Baden-Württemberg v. 27.7.2023 - 3 Sa 33/22
Das LAG Baden-Württemberg hat einem ehemaligen Arbeitnehmer wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm durch ein Unternehmen der Werbetechnikbranche über einen Zeitraum von 9 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinweg Schadensersatz iHv 10.000 € zugesprochen.
Aktuell im ArbRB
Die Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 hat den Menschen erstmals flächendeckend vor Augen geführt, wozu Künstliche Intelligenz in der Lage ist. Auch das Arbeitsleben wird sich durch den Einsatz solcher Tools massiv verändern. Der Beitrag beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Nutzung dieses Tools im Arbeitsleben ergeben, und gibt Hinweise für die Praxis.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman warnt vor Diskriminierungsrisiken beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Algorithmische Entscheidungen werden zunehmend bei Bewerbungsverfahren oder Wohnungsvergaben eingesetzt. Wer diskriminiert wurde, kann das oft nicht nachweisen. Die Bundesbeauftragte schlägt daher Auskunftspflichten und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor.
BSG v. 7.9.2023 - B 10 EG 2/22 R
Elterngeld Plus kann auch dann beansprucht werden, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit erkrankt und keine Lohnfortzahlung mehr erhält.
ArbG Berlin v. 1.9.2023 - 21 Ca 1751/23
Das ArbG hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts ist der zwischen den Parteien geschlossene Dienstvertrag aufgrund der überaus üppigen Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig und daher nichtig.
Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Günter Spinner zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat Anwendungshinweise zu dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework veröffentlicht. Das Dokument enthält einerseits Informationen für die Datenexporteure, also die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die Daten in die USA übermitteln. Andererseits erfahren betroffene Personen, welche Rechtsschutz- und Beschwerdemöglichkeiten sie haben.
Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sandra Wullenkord und den Richter am Arbeitsgericht Dr. Christoph Betz mit Wirkung vom 1. September 2023 zu Richtern am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Hessisches LAG v. 28.8.2023 - 16 TaBVGa 97/23
Die Verweigerung des Zutritts des Betriebsratsvorsitzenden zum Betrieb durch Ausspruch eines Hausverbots stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Nach den Vorgaben des BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Bei ganz gravierenden Pflichtverletzungen muss der Arbeitgeber selbst einen Antrag auf vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamts beim Arbeitsgericht stellen.
LAG Niedersachsen v. 30.8.2023 - 13 TaBV 46/22
Die Betriebsratswahl bei VW im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 war vom ArbG u.a. wegen Missachtung des Vorrangs der Urnenwahl vor der Briefwahl für unwirksam erklärt worden. Anders als das ArbG entschied das LAG nun, dass zur Anfechtbarkeit führende Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren nicht vorlagen.
Mit Ablauf des 31. August 2023 ist die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Anja Schlewing in den Ruhestand getreten.
Das BAG hat eine Mitteilung zum Fortgang ausgesetzter Verfahren, in denen über die kündigungsrechtlichen Folgen unterschiedlicher Fehler im Anzeigeverfahren gestritten wird, veröffentlicht. Der Aussetzungsgrund ist mittlerweile entfallen, da die EuGH-Entscheidung, die abgewartet werden sollte, inzwischen ergangen ist.
Aktuell im ArbRB
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben grds. einen hohen Beweiswert. Dies hindert die meisten Arbeitgeber daran, bei Zweifeln an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts zu ergreifen oder die Entgeltfortzahlung einzustellen. Es bedarf allerdings nicht eines Gegenbeweises, sondern der Arbeitgeber muss „nur“ Umstände vortragen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt.
Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 die vom BMJ vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
ArbG Paderborn v. 6.7.2023 - 1 Ca 54/23
Ein Ausgleich der inflationsbedingten Teuerungsrate muss nicht allen Arbeitnehmern gleichmäßig gewährt werden, wenn sachliche Gründe für eine Differenzierung bestehen. Die Geltung verschiedener Vertragsmodelle ist ein formeller Gesichtspunkt und ersetzt nicht den sachlichen Grund für die Differenzierung. Eine Gruppenbildung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Unterscheidung einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist.
ArbG Lübeck v. 15.6.2023 - 6 Ca 1410/22
Nicht jedes unentschuldigte Verpassen einer Trauerfeier oder eines Gottesdienstes berechtigt die Kirchengemeinde zur außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Kirchenmusikers. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Abmahnungen vorbelastet ist, müssen diese den Themenbereich des Kündigungsvorwurfs betreffen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
LAG Baden-Württemberg v. 28.8.2023 - 15 Ta 9/23
Eine nicht bemittelte Partei darf in der Regel im Rahmen eines Kündigungsprozesses auch einen Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte stellen, ohne dass ihr dieses Prozessverhalten als mutwillig angelastet und ihr deshalb für diesen Antrag die Prozesskostenhilfe mit der Begründung versagt werden darf, sie hätte erst den Ausgang des Kündigungsprozesses abwarten müssen.
Aktuell in der ZFA
Zum Vorlagebeschluss des Sechsten Senats des BAG vom 27.1.2022 und zur Entscheidung des EuGH v. 13.7.2023 - C-134/22.
BSG v. 20.7.2023 - B 12 BA 1/23 R u.a.
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.
LG Lübeck v. 10.8.2023 - 9 O 93/22
Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung des Anwalts während Vergleichsverhandlungen?
Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten vor dem Abschluss eines Vergleichs die damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft erklären, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist. Dem Mandanten muss es somit möglich sein, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Voraussetzung dafür ist, dass er die Ausführungen und den Rat seines Anwalts auch versteht.
LSG Bayern v. 18.8.2023 - L 7 BA 72/23 B ER
Das LSG Bayern hatte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen zu entscheiden. Kern des Rechtsstreits war die Frage, ob die in dem betroffenen Fitnessstudio tätigen Trainer freie Mitarbeiter oder abhängig beschäftigt waren.
LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 13.7.2023 - 5 Sa 139/22
Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit auch auf die Personensorgepflichten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen, sofern betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer/innen nicht entgegenstehen. Dass es anderen Mitarbeiterinnen gelingt, ihre arbeitsvertraglichen und ihre familiären Pflichten miteinander zu vereinbaren, rechtfertigt es nicht, diese durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zusätzlich zu belasten und gegenüber einer alleinerziehenden Arbeitnehmerin zu benachteiligen.
LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 13.7.2023 - 5 Sa 1/23
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht allein deshalb erschüttert, weil diese einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist, insbesondere gegen Ende der Kündigungsfrist betrifft. Auch eine zu Beginn der Erkrankung angetretene rund zehnstündige Bahnfahrt eines Arbeitnehmers zum Familienwohnsitz, um dort die Hausärztin aufzusuchen, lässt ohne Hinzutreten weiterer Umstände die attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht fragwürdig erscheinen.
BAG v. 24.8.2023 - 2 AZR 17/23
Kündigung nach Beleidigungen in Chatgruppe: Vertraulichkeitserwartung nicht grundsätzlich berechtigt
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.
BGH v. 21.8.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
Die Altersgrenze für Notare ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gem. § 47 Nr. 2, § 48a der BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.
BGH v. 13.7.2023 - IX ZB 24/22
Die gem. § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung stellt keine unpfändbare Erschwerniszulage dar. Sieht eine abstrakt-generelle Regelung - wie § 63a NBesG - für alle Beschäftigten eine Zahlung des Dienstherrn vor, liegt darin nur dann eine Erschwerniszulage, wenn die tatsächlichen Verhältnisse bei allen Beschäftigten zu einer besonderen Belastung der Arbeitstätigkeit führen. Diese Anforderungen erfüllt § 63a NBesG nicht.
Aktuell im ArbRB
Die Entscheidung des EuGH vom 30.3.2023 (C-34/21) wirft erhebliche Zweifel daran auf, ob § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG als zentrale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten Bestand haben kann. Die Autoren gehen auf die Folgen der Entscheidung für den Beschäftigtendatenschutz ein. Sie beschreiben zudem – basierend auf den ersten Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden – konkrete Maßnahmen, die Arbeitgeber zur Verringerung von Risiken ergreifen können.
OLG Düsseldorf v. 21.8.2023 - VI-6 U 1/23 (Kart)
Der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung am Steuer marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.
BAG v. 17.8.2023 - 6 AZR 56/23
Ist eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG geplant und schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO vermutet, dass die Kündigung des in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Interessenausgleichs muss sich die Betriebsänderung noch in der Planungsphase befinden, damit dem Betriebsrat entsprechend dem Zweck des § 111 BetrVG eine Einflussnahme auf die unternehmerische Entscheidung möglich ist.
LAG Hamm v. 4.4.2023 - 7 TaBV 177/22
Im Zustimmungsersetzungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds gem. § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG können Kündigungsgründe, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, nur nachgeschoben werden, wenn der verfahrenseinleitende Antrag formwirksam bei Gericht eingereicht worden ist.
ArbG Suhl v. 27.7.2023 - 4 BVGa 2/23
Die Anweisung, Arbeitsbekleidung mit firmenfremdem Logo (wohl von Konkurrenzunternehmen) nicht tragen zu dürfen, betrifft nicht das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer und ist deshalb nicht mitbestimmungspflichtig. Da das Mitbestimmungsrecht sich auf das sog. Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb bezieht, sind nicht nach § 87 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die das sog. Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betreffen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder iHv insgesamt 215.000 € verhängt. Das Unternehmen hatte u.a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Aktuell in der ZFA
Zu den Vorhaben der Ampel-Bundesregierung gehört die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes. Damit soll die Teilnahme an der öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen gebunden werden. Ein solches Gesetzgebungsprojekt muss sich an den Grenzen sowohl des Unionsrechts als auch des nationalen Verfassungsrechts messen lassen. Auf Unionsebene sind die Vorgaben des reformierten Entsenderechts sowie die primärrechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit maßgeblich. Im nationalen Verfassungsrecht steht der Schutz der Arbeitsvertragsfreiheit im Mittelpunkt. Daneben geht es um die Reichweite der Koalitionsfreiheit in ihrer positiven und negativen Ausprägung sowie um die Konsequenzen aus dem Demokratieprinzip.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz veröffentlicht, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können. Das Gesetz soll den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland modernisieren. Bestandteil ist die Einführung von Buß- und Zwangsgeldvorschriften für Verstöße gegen den DSA.
LAG Köln v. 8.8.2023 - 4 Sa 371/23
Der Grundsatz der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung gilt auch für das Erzbistum. Zwar können die Kirchen auf Grund ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen. Bedienen sie sich allerdings der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht – mithin auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz – Anwendung.
LAG Berlin-Brandenburg v. 20.7.2023 - 26 Ta (Kost) 6017/23
Auch wenn die Parteien sich nicht auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu dem mit einer vorsorglichen Kündigung vorgesehenen Beendigungstermin einigen, kann meist davon ausgegangen werden, dass in einem Auflösungsvergleich sämtliche in das Verfahren eingeführte Beendigungstatbestände mitgeregelt worden sind. Gegenstand der Vergleichsverhandlungen sind regelmäßig alle Beendigungstatbestände.
BAG v. 28.3.2023 - 9 AZR 219/22
Arbeitstage, an denen ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und zugleich von der Arbeitspflicht freigestellt ist, sind nicht als „gearbeitet“ i.S.d. § 10 Nr. 4.4 Satz 1 MTV zu werten. Das ergibt sich aus der Auslegung der Tarifnorm. Eine Freistellung von der Arbeitspflicht im Rahmen eines „Modells zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit“ steht nicht Zeiten tatsächlich geleisteter Arbeit gleich.
OLG Karlsruhe v. 4.8.2023 - 4 U 64/23
Die fristlose Kündigung der früheren Geschäftsführerin des Klinikums Hochrhein GmbH aus Waldshut-Tiengen im Juli 2017 war unwirksam. Es lag kein zur fristlosen Kündigung berechtigender Sachverhalt vor.
LSG Baden-Württemberg v. 28.6.2023 - L 3 AS 3160/21
Das LSG Baden-Württemberg hatte für einen ALG II-Anspruch die Rechtmäßigkeit einer vereinfachten Vermögensprüfung aus der Zeit der Corona-Pandemie zu klären.
BAG v. 28.3.2023 - 9 AZR 133/22
Arbeitnehmer, die sich zu dem in § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung festgelegten Stichtag am 1.10.2020 in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befanden, können die Corona-Sonderzahlung beanspruchen. Der Tarifwortlaut bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Corona-Sonderzahlung Beschäftigten vorbehalten sein soll, die – anders als Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell – eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht haben und dabei durch die Corona-Pandemie bedingten Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt waren.
ArbG Berlin v. 28.6.2023 - 14 Ca 3796/22 u.a.
Ein Arzt hat während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung und ist zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet.
Aktuell in der ZFA
Die Verwendung des Tatbestandsmerkmals „Künstliche Intelligenz“ im Betriebsverfassungsgesetz erfordert wegen der Bezugnahme auf eine Informatik-Terminologie eine theoretische Analyse zum Bedeutungsgehalt und den Folgen in der Rechtsanwendung. Damit kommt dem Betriebsverfassungsrecht eine Vorreiterrolle bei der Begriffsbildung zu.
LAG München v. 23.3.2023, 3 Sa 497/22
§ 26 Abs. 2 a) TVöD-VKA findet auf den gesetzlichen Mindesturlaub keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des gesetzlichen Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 BUrlG ist unionrechtskonform dahin auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht verfällt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs und/oder des Übertragungszeitraums krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und es ihm deshalb nicht möglich ist, den Urlaub zu nehmen.
Seit März 2023 greift die Energiepreisbremse für Strom und Gas, die zum Ende des vergangenen Jahres beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu FAQ-Listen veröffentlicht, die am 25.7.2023 aktualisiert wurden. Dabei geht es auch um die Erklärung zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarung.
LSG Baden-Württemberg v. 19.4.2023 - L 8 AL 1022/22
Von grober Fahrlässigkeit im Sinne des Sperrzeitrechts ist auszugehen, wenn einem Berufskraftfahrer wegen wiederholter Verkehrsverstöße die Fahrerlaubnis entzogen wird, da diese Rechtsfolge bei einfachster Betrachtung erkennbar ist. Die irrtümliche Annahme des Arbeitslosen, ein älterer Punkt sei inzwischen verfallen, so dass der neu hinzugetretene Punkt nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen würde, ist insoweit irrelevant.
Aktuell in der ZFA
Das neue Nachweisrecht stellt die Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen und Unklarheiten. Nicht nur das Unionsrecht, auch das nationale Recht machen es den Arbeitgebern schwer. Dennoch: Arbeitnehmer haben einen berechtigten Anspruch auf transparente Arbeitsbedingungen.
LAG Baden-Württemberg v. 18.7.2023 - 4 SaGa 3/23
Das LAG Baden-Württemberg hat der Berufung von ver.di im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über eine Notdienstregelung für einen von der Gewerkschaft für insgesamt sechs Tage im Juli 2023 angekündigten Streik teilweise stattgegeben. Der Notdienst kann danach auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
ArbG Elmshorn v. 26.4.2023 - 3 Ca 1501 e/22
Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 AGG, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein.
LAG München v. 18.7.2023 - 7 Sa 71/23
Das LAG München hat die Kündigung einer Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau für wirksam erklärt. Die Referentin hatte auf einer Anti-Coronamaßnahmen-Demonstration dem Staat faschistoide Tendenzen unterstellt.
LAG München v. 5.6.2023 - 4 TaBV 51/22
Das LAG München hat entschieden, dass mit der Schließung einer Verkaufsfiliale eines großen Bekleidungsunternehmens in Regensburg der für die Filiale gewählte Betriebsrat sein Mandat verloren hat. Das Mandat könne nicht auf den neuen Betrieb ausgeweitet werden, da andernfalls den dortigen Mitarbeiter:innen ein Betriebsrat übergestülpt würde, den sie nicht gewählt haben.
LAG Berlin-Brandenburg v. 12.5.2023 - 12 Sa 1250/22
Der Arbeitgeber, der sich auf das Erlöschen der Urlaubsansprüche mit Ende von Urlaubsjahr und Übertragungszeitraum beruft, ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war und deshalb die Versäumung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflicht bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs das Erlöschen von Urlaubsansprüchen nach § 7 Absatz 3 BUrlG nicht hindert.
OVG Berlin-Brandenburg v. 27.7.2023 - OVG 4 S 11/23
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung der Polizei Berlin, einen 21-jährigen Kriminalkommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
ArbG Köln v. 13.1.2023 - 23 BV 67/22
Der Betriebsrat kann einer Einstellung widersprechen, wenn die in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Ausschreibungsfrist nicht eingehalten wurde.
Aktuell im ArbRB
Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus an Bedeutung. Während 2011 nach Angaben des statistischen Bundesamtes noch 10 % der 65- bis 69-Jährigen arbeiteten, stieg der Anteil 2021 auf 17 % (s. https://ottosc.hm/destatis). Der Beitrag behandelt ausgehend von § 41 Satz 3 SGB VI die bei einer Weiterarbeit über das Rentenregeleintrittsalter hinaus zu berücksichtigenden individual- und kollektivrechtlichen Problemkreise.
BAG v. 30.3.2023 - 8 AZR 120/22
Geschäftsführer einer GmbH haften ggü. den Arbeitnehmern der GmbH nicht deshalb auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB, weil sie im Einzelfall nach § 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG iVm. § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG für Verstöße der GmbH gegen ihre Verpflichtung aus § 20 MiLoG, ihren Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen, bußgeldrechtlich verantwortlich sind. Der Bußgeldtatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 9 iVm. § 20 MiLoG stellt – ungeachtet des § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG – kein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Arbeitnehmer der GmbH in ihrem Verhältnis zum Geschäftsführer der Gesellschaft dar.
LAG Köln v. 5.6.2023 - 5 Ta 26/23
Das ArbG Köln hat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden, dass ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung zu stellen, dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wenn er auf der festen Montage des Geräts besteht.
Aktuell im ArbRB
Immer mehr Unternehmen verlagern einen Teil ihrer geschäftlichen Aktivitäten ins Metaverse und unterhalten dort virtuelle Büros, Showrooms oder Produktionsstätten. Im Unterschied zur traditionellen Zusammenarbeit mit Arbeitskollegen, Kunden und Lieferanten findet die Interaktion im Metaverse nicht an einem realen Ort, sondern im virtuellen Raum, dem Metaverse statt. Die Nutzer des Metaverse bewegen sich dabei in einer Art erweiterten Realität, die es ihnen erlaubt, in eine immersive, gemeinsame virtuelle Umgebung einzutauchen und in Echtzeit zu agieren. Notwendige Voraussetzung dafür ist u.a. das Erstellen eines Avatars, durch den der Nutzer im Metaverse agiert. Was das Metaverse ist und welche arbeitsrechtlichen Fragen sich in Bezug auf die Gestaltung eines Avatars stellen, zeigen die Autoren im Folgenden auf.
VG Berlin v. 21.6.2023 - VG 36 K 384/22
Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. An Polizisten dürfen besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, weil sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen müssen.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 % betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
LAG Niedersachsen v. 11.5.2023 - 5 Sa 27/23
Weiß ein Arbeitgeber, dass ein befristet eingestellter Arbeitnehmer während der gesamten Vertragsdauer arbeitsunfähig sein wird, kann er die Befristung nicht mit dem Sachgrund der Vertretung rechtfertigen.
LAG Berlin-Brandenburg v. 23.6.2023 - 12 TaBV 638/22
Weist das Arbeitsgericht den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs rechtskräftig zurück, steht damit endgültig fest, dass der Spruch wirksam ist. Die Verbindlichkeit der formell rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung zur Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs ist unabhängig davon, ob in dem Wirksamkeitsprüfungsverfahren alle Unwirksamkeitsgründe thematisiert worden sind.
LAG Nürnberg v. 25.5.2023, 2 Ta 42/23
Erhebt der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung, die der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen hat, gegen den diesen Klage auf Unterlassung verbotener Konkurrenztätigkeit, ist der Gegenstandswert an dem Interesse des Arbeitgebers an der Unterlassung der Konkurrenztätigkeit auszurichten. Dabei ist insbesondere die von ihm befürchtete Umsatz- oder Gewinneinbuße zu berücksichtigen.
EuGH v. 13.7.2023 - C-134/22
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem frühen Stadium beabsichtigter Massenentlassungen Informationen darüber mitzuteilen, hat nicht den Zweck, den Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren. Diese Mitteilung erfolgt nur zu Informations- und Vorbereitungszwecken und ermöglicht es der zuständigen Behörde lediglich, sich einen Überblick über die Gründe sowie die Folgen der geplanten Entlassungen zu verschaffen.
Die Europäische Kommission hat 10.7.2023 ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. In dem Beschluss wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten sicher aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, die am Rahmen teilnehmen, ohne dass zusätzliche Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen.
Aktuell im ArbRB
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um eine angemessene Work-Life-Balance und längere Erholungsphasen im Arbeitsleben ist die Vier-Tage-Woche eines der zentralen Themen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung wünschen sich rund 81 % der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland eine Vier-Tage-Woche mit entsprechend niedrigerer Wochenarbeitszeit – allerdings überwiegend (73 %) bei vollem Lohnausgleich. Und einige Unternehmen testen bereits das Vier-Tage-Modell, so etwa das Klinikum Bielefeld im Pflegebereich (s. https://ottosc.hm/PilotPflege). Zu den positiven Erfahrungen gehören eine höhere Zufriedenheit und Loyalität der Arbeitnehmer, die in Zeiten des Fachkräftemangels an Bedeutung gewinnt, ein z.T. niedrigerer Krankenstand und eine höhere Produktivität, aber auch Kostenersparnisse durch eine geringere Nutzung von Büroraumen oder Fahrtkosten. Klar ist aber auch: Nicht für jeden Beruf ist die Vier-Tage-Woche umsetzbar. Im Folgenden wird untersucht, unter welchen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen Unternehmen eine Vier-Tage-Woche einführen können und welche Normen bei der konkreten Ausgestaltung zu beachten sind.
ArbG Braunschweig v. 5.7.2023 - 3 Ca 138/23 u.a.
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 5.7.2023 zwei Klagen freigestellter Betriebsratsmitglieder in vollem Umfang stattgegeben. In den Verfahren klagen freigestellte Betriebsratsmitglieder Vergütungsdifferenzen ein, nachdem die Volkswagen AG, ausgelöst durch eine Entscheidung des BGH vom 10.1.2023 - 6 StR 133/22 - Gehaltskürzungen vorgenommen hatte.
BAG v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21
Das BAG hat endlich die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe zu seinem Urteil zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen vom 16.2.2023 veröffentlicht.
Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 7.7.2023 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken.
Damit Unternehmen Kurzarbeitergeld für Ihre Beschäftigten erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf die aktuelle Rechtslage ab dem 1.7.2023 hat die Bundesagentur für Arbeit in einer Presseinformation hingewiesen.
Zum 1. Juli wurde die Rentenanpassung umgesetzt. Die Renten steigen zum 1.7.2023 in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Ländern um 5,86 %. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit gilt ab dem 1.7.2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert.
LAG Baden-Württemberg v. 27.1.2023 - 12 Sa 56/21
Bei erlaubter Privatnutzung eines dienstlichen E-Mail-Accounts darf eine verdachtsunabhängige Überprüfung durch den Arbeitgeber idR nicht verdeckt erfolgen. Vielmehr muss dem Arbeitnehmer angekündigt werden, dass und aus welchem Grund eine Verarbeitung von E-Mails stattfinden soll. Es muss ihm die Gelegenheit gegeben werden, private Nachrichten in einem gesonderten Ordner zu speichern, auf den kein Zugriff erfolgt. Wird einem Arbeitnehmer ein Smartphone als umfassendes Kommunikations- und Organisationsgerät überlassen und erfolgt im Hinblick auf bestimmte Kommunikationsformen (WhatsApp; SMS; Telefon) ausdrücklich eine einvernehmliche Mischnutzung, darf der Arbeitnehmer annehmen, dass sich die Erlaubnis auch auf andere Kommunikationsformen (E-Mail) bezieht.
Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen sollen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.
Das Bundeskartellamt hat am 2.7.2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden.
LAG Niedersachsen v. 8.3.2023 - 8 Sa 859/22
Meldet sich zunächst der Arbeitnehmer krank und erhält er erst sodann eine arbeitgeberseitige Kündigung, fehlt es idR an dem für die Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendigen Kausalzusammenhang. Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, am unmittelbar darauffolgenden Tag gesundet und bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten beginnt, erschüttert idR den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht.
Aktuell im ArbRB
Arbeitgebern fällt es zunehmend schwer, gute Mitarbeiter zu bekommen. Ursache hierfür ist u.a. die demografische Entwicklung und der allgemeine Fachkräftemangel. Eine Möglichkeit, um für Bewerber attraktiver zu werden, besteht darin, ihnen bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags entgegenzukommen und z.B. einen verbesserten Kündigungsschutz anzubieten. Bei den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten muss danach unterschieden werden, ob es sich um einen unbefristeten oder befristeten Vertrag handelt.
LAG Niedersachsen v. 20.2.2023 - 1 Sa 702/22
Für die Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 Satz 1 MuSchG ist nach § 18 Satz 2 MuSchG grundsätzlich auf das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil der Vergütung variabel ausgestaltet ist und auf provisionspflichtigen Geschäften beruht. Provisionen, die erst während eines ärztlichen Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG fällig werden, kommen nur dann und nur in dem Umfang zur Auszahlung, wie sie den nach § 18 Satz 2 MuSchG errechneten Mutterschutzlohn übersteigen.
BAG v. 29.6.2023 - 2 AZR 296/22
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.
LAG Berlin-Brandenburg v. 28.6.2023 - 23 Sa 1107/22
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Gehobenen Redakteurin in der Redaktion „Middle East“ des Senders Deutsche Welle, der antisemitische und israelfeindliche Veröffentlichungen für einen arabischen Sender vor ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Welle vorgeworfen wurden, für unwirksam erachtet. Es hat damit die arbeitsgerichtliche Entscheidung bestätigt.
LAG München v. 22.5.2023 - 4 TaBV 24/23
Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung kann der Betriebsrat durch seine Initiative eine Regelung darüber erzwingen, wie die Arbeitszeiten erfasst werden.
LAG Schleswig-Holstein v. 2.5.2023 - 2 Sa 203/22
Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Das LAG Schleswig-Holstein hat in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BAG vom 8. September 2021 den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien als erschüttert angesehen. Im Rahmen der erforderlichen Beweisaufnahme konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen.
Aktuell im ArbRB
Was ist zu tun, wenn das beA nicht funktioniert: Darf ich das Dokument dann auf andere Weise einreichen? Wie oft bzw. innerhalb welcher Uhrzeiten muss ich versuchen, das Dokument elektronisch zu versenden? Und wie dokumentiere ich meine erfolglosen Übermittlungsversuche? Der Beitrag beantwortet diese und weitere praxisrelevante Fragen und stellt Musterformulierungen sowie nützliche Links zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag hat am 23.6.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Fachkräfte leichter nach Deutschland kommen können. Denn viele Unternehmen haben seit langem große Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden.
LAG Hamm v. 27.1.2023 - 13 Sa 1007/22
Das LAG Hamm hat die fristlose Kündigung einer Angestellten wegen einer nicht deklarierten Kaffeepause von mindestens zehn Minuten bestätigt. Ausschlaggebend sei nicht der vergleichsweise geringe Schaden, sondern der entstandene Vertrauensverlust.
Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Die allermeisten Betriebe befinden sich laut Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr in einer tiefen Krise. Ab dem 1. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten.
EuGH v. 22.6.2023 - C-427/21
Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob die dauerhafte Zurverfügungstellung eines Arbeitnehmers an ein Drittunternehmen, zu dem seine Aufgaben endgültig verlagert wurden, unter Beibehaltung seines ursprünglichen Arbeitsvertrags unter die Leiharbeitsrichtlinie fällt.
BAG v. 20.6.2023 - 3 AZR 221/22
Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren.
Aktuell im ArbRB
Ende 2022 hat der 5. BAG-Senat vermeintlich überraschend entschieden, dass Arbeitgeber mittels ihres Weisungsrechts Arbeitnehmer grds. auch ins Ausland versetzen können. Aber ist diese Entscheidung ohne weiteres auf andere Sachverhaltskonstellationen übertragbar? Unter welchen Voraussetzungen ist danach eine Versetzung ins Ausland denkbar? Und mit welchen Ausgleichsmaßnahmen können Arbeitgeber u.U. Einfluss auf die Wirksamkeit einer solchen Versetzung nehmen?
BAG v. 20.6.2023 - 1 AZR 265/22
Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
BVerfG v. 20.6.2023 - 2 BvR 166/16 u.a.
Art. 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 6 Satz 1 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) und § 32 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW), die jeweils die Vergütung regeln, die Gefangene im Strafvollzug für dort erbrachte Arbeitsleistung erhalten, sind mit dem Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. Die Vorschriften bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30.6.2025, weiter anwendbar.
VerwG Lüneburg v. 2.5.2023 - 3 A 146/22
Besteht die Tätigkeit eines Arbeitnehmers darin, Neufahrzeuge auf der eigenen Achse von wechselnden Abholorten zu wechselnden Zielorten zu überführen, rechnen Bahnreisezeiten von seinem Wohnort zum Übernahmeort und vom Zielort zurück zum Wohnort zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die An- und Abreise mit der Bahn ist in diesem Fall maßgeblicher Inhalt der Tätigkeit des Arbeitnehmers, der dabei u.a. Unterlagen und ggf. eine Mautbox mit sich führt.
LAG Hamm v. 5.5.2023 - 14 Ta 368/22
Für die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung nach § 56 IfSG gegen den Arbeitgeber sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 68 Abs. 1 IfSG zuständig. Behält der Arbeitgeber von der Vergütung des Arbeitnehmers für den laufenden Monat einen Teil ein mit der Begründung, im Vormonat habe diesem kein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG zugestanden, sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, soweit nicht mit Rechtskraftwirkung über diesen Entschädigungsanspruch als Vorfrage für einen Bereicherungsanspruchs des Arbeitgebers zu entscheiden ist.
Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag am 15. Juni 2023 beschlossen, der Bundesrat stimmte am Tag darauf zu.
LAG Berlin-Brandenburg v. 15.6.2023 - 10 Sa 1143/22
Die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift "Impfung macht frei" bei YouTube eingestellt hatte, ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis war dennoch zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.3.2022 gegen Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000 € aufzulösen.
EuGH v. 15.6.2023 - C-411/22
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Vergütung davon abhängig macht, dass eine Quarantänemaßnahme durch seine eigenen Verwaltungsbehörden auferlegt wurde. Eine solche Regelung kann zu einer mittelbaren Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer führen.
Aktuell im ArbRB
Bis Ende 2021 hätte die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Hinweisgeberrichtlinie“), in nationales Recht umgesetzt werden müssen; nun ist dies endlich geschehen. Nach zahlreichen Debatten sind sich Bundesrat und Bundestag mithilfe des Vermittlungssauschusses über das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einig geworden. In Kraft tritt das Gesetz einen Monat nach seiner Verkündung am 2.6.2023. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und die wesentlichen Regelungen und Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz.
EuGH, C-218/22: Schlussanträge der Generalanwältin vom 8.6.2023
Generalanwältin Ćapeta: Die Mitgliedstaaten können die Abgeltung nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs am Ende des Arbeitsverhältnisses beschränken. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen Voraussetzungen festlegen, um zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer darauf hinzuwirken, dass der Jahresurlaub genommen wird.
During its latest plenary, the European Data Protection Board (EDPB) adopted a final version of the Guidelines on the calculation of administrative fines following public consultation. These guidelines aim to harmonise the methodology data protection authorities (DPAs) use to calculate fines and include harmonised ‘starting points’. Hereby, three elements are considered: the categorisation of infringements by nature, the seriousness of the infringement and the turnover of a business.
The Council is ready to start negotiations with the European Parliament on a new law that will help millions of gig workers gain access to employment rights. On 12 June 2023, ministers for employment and social affairs agreed on the Council’s general approach for a proposed directive to improve working conditions for platform workers.
ArbG Köln v. 6.6.2023 - 17 Ga 27/23
Das ArbG Köln hat einen Antrag auf Eilrechtsschutz zurückgewiesen, der auf Unterlassung des Aufrufs bzw. der Durchführung eines Streiks am REWE-Logistikstandort Köln-Langel am 6.6.2023 gerichtet war.
LAG Düsseldorf v. 7.6.2023 - 12 Sa 297/23
Die Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs bzgl. der Corona-Sonderzahlung in § 2 Abs. 1 TV auf Personen, die in einem Arbeitsverhältnis standen und im definierten Zeitraum an einem Tag Entgelt bezogen haben, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Die Corona-Sonderzahlung kann auch nicht teilweise als Versorgungsbezug verlangt werden. Die versorgungsfähigen Dienstbezüge sind in § 3 Abs. 1 AHV abschließend geregelt.
BAG v. 6.6.2023 - 9 AZR 383/19 u.a.
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in der Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis zum 24.5.2018 gültigen Fassung (a.F.) zu widerrufen. Personenbezogene Daten dürfen dem Betriebsrat nur zu Zwecken zur Verfügung gestellt werden, die das BetrVG ausdrücklich vorsieht.
Zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2.7.2023 werden auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz Meldekanäle veröffentlicht, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Meldungen werden elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes möglich sein.
Aktuell im ArbRB
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III zur Einführung von Kurzarbeit auch vorliegen können, wenn die Arbeit in einem Betrieb oder Betriebsteil durch einen Cyber-Angriff zum Stillstand kommt, und ob Kurzarbeit damit ein probates Mittel sein kann, um die wirtschaftlichen Einbußen eines Cyber-Angriffs abzufedern.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihren Kompaktbericht zur "Arbeit von zuhause" veröffentlicht. Laut der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 von rund 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland hat über die Hälfte der Beschäftigten während der Pandemie zumindest teilweise von zuhause gearbeitet. Dabei hätten Beschäftigte mit einer betrieblichen Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause insgesamt bessere Arbeitsbedingungen. Betriebliche Regelungen könnten einer Entgrenzung der Arbeit entgegenwirken.
SG Gießen v. 15.5.2023 - S 14 AL 4/23
Bei aufeinanderfolgenden Insolvenzereignissen ist grundsätzlich das zeitlich erste für den Insolvenzgeldanspruch maßgebend. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich wieder Zahlungsfähigkeit erlangt hat. Sieht eine laufender Insolvenzplan die Ausschüttung des festgelegten Betrages an die Insolvenzgläubiger vor und ist mittels einer Treuhandabrede die Zahlung des Gesamtbetrages sichergestellt, so ist für die Frage des Bestehens eines erneuten Anspruchs auf Insolvenzgeld auch bei bestehender Planüberwachung darauf abzustellen, ob der Arbeitgeber wieder in der Lage war, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen. Einer laufenden Planüberwachung kommt insoweit lediglich indizielle Wirkung zu.
ArbG Gelsenkirchen v. 22.3.2023 - 3 Ca 1292/22
Ist in einem Vertrag eines professionellen Fußballspielers in einer „Anlage Besondere Regelungen“ eine individuelle Punkt-Einsatzprämie für Bundesligaspiele vorgesehen, so gilt dies ausschließlich für Spiele der „1. Bundesliga“ und nicht für Spiele der „2. Bundesliga“. Diese Begrifflichkeit bzw. ihr Verständnis entspricht auch dem allgemeinen Verständnis, wie es z.B. vom DFL Deutsche Fußball Liga e.V. als Veranstalter der Bundesliga und der 2. Bundesliga zum Ausdruck gebracht wird.
ArbG Erfurt v. 28.4.2023 - 7 Ga 6/23
Ein rechtswidriger Abbruch des Auswahlverfahrens verletzt den grundrechtsgleichen Bewerbungsverfahrensanspruch. Die Bewerber können daher bereits diese Maßnahme, obwohl sie nur vorbereitenden Charakter besitzt, einer gerichtlichen Kontrolle zuführen. Für eine Einstellungsuntersuchung reicht nicht aus, wenn nur abstrakt die mögliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers getestet werden soll. Dabei kann der Bewerber frei entscheiden, von welchem Arzt er sich untersuchen lassen möchte.
BAG v. 31.5.2023 - 5 AZR 273/22
Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf der Wert des Sachbezugs für die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb i.H.v. mtl. 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung).
BAG v. 31.5.2023 - 5 AZR 143/19
Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben (equal pay), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag "nach unten" abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dieses genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG (Leiharbeits-RL).
Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang (Stand: 19. April 2023) hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 %) den entsprechenden Beschluss des BAG umgesetzt.
LAG Baden-Württemberg v. 26.5.2023 - 12 TaBV 1/23
Der Betriebsrat der Großkraftwerk Mannheim AG hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden.
Aktuell im ArbRB
Die praktische Umsetzung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Hierzu vorgenom-mene Hilfsbetrachtungen führen allseits zu Unsicherheit. Nach der Entscheidung des BGH im „Volkswagen-Prozess“ steht fest: Die mit der Betriebsratsvergütung einhergehenden strafrechtlichen Risiken sind erheblich. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und gibt Hinweise für die Praxis.
BAG v. 24.5.2023 - 7 AZR 169/22
In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt. Eine solche einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.
Der Rat der Europäischen Union hat am 24. April 2023 die Entgelttransparenzrichtlinie („EntgTranspRL“) angenommen, nachdem Ende März auch das EU-Parlament der Richtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Durch die EU-Richtlinie sollen die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.
VerwG Mainz v. 12.5.2023 - 4 K 573/22.MZ
Eine Corona-Impfung kann nach Auftreten eines Körperschadens bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden, auch wenn die Beamtin sich nach ihrer Einordnung in die Priorisierungsgruppe II der Impfung unterzogen hat.
Aktuell im ArbRB
Sind sich die Parteien über eine Trennung einig, wird häufig eine sog. Turbo- oder Sprinterklausel vereinbart. Während der Freistellung kann der Arbeitnehmer aber auch schon bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, ohne die Freistellung vorzeitig zu beenden, so dass die Turboklausel ungenutzt bleibt. Kann der Arbeitnehmer dann doppelt verdienen und was wird aus dem Urlaub, der mit der Freistellung abgegolten werden sollte? Wer hier nicht aufpasst, kann Überraschungen erleben.
BGH v. 8.3.2023 - 1 StR 188/22
Abgrenzung von scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei
Für die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen. Beitragszahlungen von Schwarzarbeitern und illegal Beschäftigten aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung lassen nicht schon die Tatbestandsmäßigkeit des § 266a Abs. 1 und 2 StGB entfallen, sondern sind erst auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Auch im aktuellen Preiszyklus hat sich die international und interdisziplinär besetzte Preisjury der Centrale für Mediation (CfM) des Otto Schmidt Verlages mit hochkarätigen Bewerbungen in den Kategorien Wissenschaftspreis, Förderpreis und Sokrates-Preis befasst. Die Ehrung der drei Preisträger findet am 14. Juni 2023 (17-19 Uhr) in einem offenen Online-Event statt, eingebettet in ein hochaktuelles gesellschaftspolitisches Rahmenprogramm: „Zeitenwende(n) und Mediation – Krieg, Klima, Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkungen auf das Instrument der Vermittlung“.
LAG Düsseldorf v. 19.5.2023 - 7 Sa 770/22
Das LAG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft befasst. Eine generell erteilte Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten ist insoweit ausreichend.
VerwG Koblenz v. 9.5.2023 - 5 K 1088/22.KO
Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen, soweit im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist.
Aktuell im ArbRB - online first
In Kürze tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. § 36 Abs. 1 Satz 1 HinSchG verbietet Repressalien gegen hinweisgebende Personen. Unter das Verbot von Repressalien können auch zahlreiche arbeitsrechtliche Maßnahmen fallen, beispielsweise Kündigungen, Versetzungen und Freistellungen. Gemäß § 39 HinSchG sind Vereinbarungen, welche die nach dem HinSchG bestehenden Rechte hinweisgebender Personen einschränken, unwirksam. Es stellt sich deshalb die Frage, ob Musterarbeitsverträge an das neue Gesetz angepasst werden müssen.
Alexander R. Zumkeller wurde auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) am 11. Mai 2023 in Frankfurt/Main für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Dr. Nelly Gerig (neue Vizepräsidentin) und Christian Stadtmüller (neuer Vizepräsident) wurden erstmals in das geschäftsführende Präsidium des Verbandes gewählt, welches zusammen mit BVAU-Präsident Zumkeller nun drei ordentliche Mitglieder umfasst.
SG Speyer v. 9.5.2023 - S 12 U 88/21
Eine Betreuungskraft einer Schule in Rheinland-Pfalz ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Laut Sozialgericht lässt sich bezüglich der Kontakte im versicherten Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen.
Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 9.5.2023 veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.
BAG v. 11.5.2023 - 6 AZR 157/22 (A)
Hat ein Arbeitgeber die Betriebsgröße falsch beurteilt und deshalb keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist jedoch derzeit unklar, ob dies - wie vom BAG in ständiger Rechtsprechung seit 2012 angenommen - weiterhin zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das vom BAG entwickelte Sanktionssystem steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein.
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 9.5.2023 auf Änderungen beim Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.