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News


LAG Sachsen v. 30.12.2022 - 1 Sa 87/22
Der Arbeitnehmer darf einer vom Betriebsübernehmer eingeführten Veränderung der Bezeichnung eines Zuschlags in den regelmäßigen Entgeltabrechnungen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert beimessen.

LAG Düsseldorf v. 13.2.2023 - 4 Ta 30/23
Widerklagend erhobene Auskunftsansprüche, die allein der Abwehr der Klageansprüche dienen (hier: Verzugslohnforderungen), verfolgen kein von der Klageforderung unabhängiges, eigenständiges Vermögensinteresse. Nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG entspricht der Wert von Klage und Widerklage daher stets dem Wert der Klage.

LAG Nürnberg v. 20.12.2022 - 7 Sa 243/22
Der Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII entfällt nicht schon dann, wenn ein bestimmtes und für den Gesundheitsschaden ursächliches Handeln - hier die Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeuges - gewollt war. Er entfällt nur dann, wenn auch der Gesundheitsschaden - hier Tinnitus - für den Fall seines Eintritts gewollt war, also mindestens gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wurde.

LAG Nürnberg v. 21.2.2023, 5 Sa 76/22
Die Abberufung eines Mitarbeiters vom Amt des Betriebsbeauftragten für Abfall unterliegt nicht den Regeln für die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. § 60 Abs. 3 KrWG i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG verknüpft den nachwirkenden Kündigungsschutz an den Begriff der Abberufung des Immissionsschutzbeauftragten.

OLG Brandenburg v. 14.2.2023 - 6 U 14/20
Der Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 1 UWG) unterliegt nach § 11 Abs. 1 UWG der Verjährung binnen sechs Monaten. Gem. § 11 Abs. 2 UWG beginnt die Verjährungsfrist, wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Aktuell im ArbRB
People Analytics und künstliche Intelligenz sind aus Personalab-teilungen nicht mehr wegzudenken. Viele Personaler setzen diese Tools als zusätzliche Erkenntnisquelle für die Entscheidungsfin-dung ein. Rechtlich problematisch wird es, wenn der Computer an-stelle des Menschen Entscheidungen über die Kündigung von Ar-beitsverhältnissen oder über sonstige Personalmaßnahmen trifft. Der Beitrag nimmt ein aktuelles Urteil des Hessischen LAG zu diesem Thema in den Blick.

SG Berlin v. 16.2.2023 - S 98 U 50/21
Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht der betrieblichen Tätigkeit dient und etwaige hieraus resultierende Verletzungen unabhängig vom Verschulden dem privaten Lebensbereich zuzurechnen sind.

ArbG Köln v. 14.12.2022 - 18 BVGa 17/22
Örtlich zuständig ist in Angelegenheiten eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG durch Zusammenfassung mehrerer Betriebe gebildeten Betriebsrats das gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG für den jeweiligen Betrieb örtlich zuständige Arbeitsgericht. Eine Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am Unternehmenssitz über eine analoge Anwendung des § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG scheidet aus.

Hessisches LAG v. 13.1.2023 - 10 Ta 3/23
Es liegt kein „Sic-non-Fall“ vor, wenn in einem Kündigungsschutzantrag bloß der Terminus „Arbeitsverhältnis“ verwendet wird. Vielmehr ist es eine Frage der Auslegung, ob der Antrag auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gestellt werden soll, was gerade bei einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen kann.

BGH v. 24.1.2023 - VI ZR 152/21
Von einem Geschädigten, der vom Arbeitsamt aufgrund seines Gesundheitszustandes für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten wird, kann grundsätzlich keine weitere Eigeninitiative hinsichtlich der Aufnahme von Erwerbstätigkeit erwartet werden. Unter diesen Umständen besteht grundsätzlich auch keine weitere Darlegungslast dazu, was der Geschädigte unternommen hat, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu erhalten.

LAG Hamm v. 8.2.2023 - 12 Ta 233/22
Ein Titel, der zur Erteilung einer „ordnungsgemäßen“ Abrechnung nach § 108 GewO verpflichtet, ist bestimmt genug und daher zur Zwangsvollstreckung geeignet (Abgrenzung zu LAG Hamm, 24.6.2019 – 12 Ta 184/19). Der Anspruch nach § 108 GewO stellt keinen selbständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs dar, sondern eine reine Wissenserklärung und keine Willenserklärung.

BVerfG v. 8.2.2023 - 1 BvR 311/22
Erhebt eine im Bezug von Arbeitslosengeld II stehende Klägerin - nachdem das Jobcenter einen Kostenerstattungsantrag nicht beschieden hat - nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist des § 88 Abs. 1 Satz 1 SGG und ohne sich vor Einreichung der Klage nochmals an das Jobcenter zu wenden Untätigkeitsklage zum Sozialgericht, so kann dessen Kostengrundentscheidung die Klägerin in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzen, wenn das Sozialgericht § 193 SGG in nicht mehr nachvollziehbarer Weise anwendet.

Aktuell im ArbRB
Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22.11.2022 eine Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) beschlossen. Die individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Regelungen der Grundordnung bilden seit Jahrzehnten das Fundament des Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Die jetzt beschlossene Neufassung, die der Autor im Detail vorstellt, wird in ersten Stellungnahmen als „Paradigmenwechsel“ charakterisiert. Zu Recht?

VG Koblenz v. 28.2.2023 - 5 K 1182/22.KO
Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen.

LAG Nürnberg v. 13.12.2022 - 7 Sa 168/22
Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn einem männlichen Bewerber um eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, "unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände".

EuGH, C-680/21: Schlussanträge des Generalanwalts v. 9.3.2023
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die UEFA-Nachwuchsspielerregelungen teilweise unvereinbar mit dem Unionsrecht. Systeme, in denen Spieler als Nachwuchsspieler gelten, die nicht nur vom betreffenden Verein, sondern auch von anderen Vereinen in derselben nationalen Liga ausgebildet wurden, seien nicht vereinbar mit den Freizügigkeitsregeln.

LAG Schleswig-Holstein v. 24.11.2022 - 4 Sa 139/22 u.a.
Ob die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten - vorgefertigten - ärztlichen „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ durch einen Arbeitnehmer die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers rechtfertigt, wird von zwei Kammern des LAG Schleswig-Holstein Holstein unterschiedlich beurteilt.

VG Hannover v. 9.2.2023 - 10 A 6199/20
Anders als zuvor die niedersächsische Datenschutzbehörde hat das VG Hannover den Einsatz von Handscannern für zulässig gehalten, mithilfe derer bestimmte Arbeitsschritte innerhalb der jeweiligen Prozesspfade von Warenein- bis Warenausgang erfasst werden. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiege hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon.

LSG Baden-Württemberg v. 27.2.2023 - L 1 U 2032/22
Unfallversicherungsschutz besteht auch, wenn ein Arbeitnehmer beim „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich von einem Gabelstapler angefahren wird.

EuGH v. 2.3.2023 - C-477/21
Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies ist auch dann der Fall, wenn die nationalen Rechtsvorschriften den Arbeitnehmern eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, die länger ist als unionsrechtlich vorgegeben.

LAG Niedersachsen v. 24.2.2023 - 16 Sa 671/22
Zwar kann ein Mann grundsätzlich in gleicher Weise wie eine Frau an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mitwirken und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie entwickeln. Dies gilt jedoch nicht, wenn für einen Teil der Tätigkeiten das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung ist. Das ist etwa der Fall, wenn Gleichstellungsbeauftragte insbesondere als Ansprechpartnerin bei sexuellen Belästigungen, deren Hauptbetroffene Frauen sind, dienen.

Am heutigen 1. März 2023 starten der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon.

Aktuell in der ZFA
Das sog. „Mannheimer Modell“ beinhaltet alternative Verwendungsmöglichkeiten für diejenigen finanziellen Mittel, die der Arbeitgeber am Ende eines Arbeitsverhältnisses ansonsten als Abfindung bereitgestellt hätte. Für ältere Arbeitnehmer kann auf diesem Wege auch ein längerer Zeitraum bis zur Inanspruchnahme der Altersrente überbrückt werden. Diese Vorgehensweise stimmt – obwohl dies bei der Schaffung der entsprechenden Normen nicht vorgesehen war – mit der jeweiligen gesetzgeberischen Intention überein.

LAG Hamm v. 9.12.2022 - 13 Sa 754/22
Die Formulierung, dass ein Arbeitnehmer "bei einem 35-jährigen Dienstjubiläum" eine Jubiläumszuwendung erhält, setzt lediglich die Vollendung einer 35-jährigen Beschäftigungszeit voraus und nicht, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus auch noch am Jubiläumstag fortbesteht. Soll der Arbeitnehmer „bei Dienstjubiläum“ einen Jubiläumszuwendung erhalten, ist damit lediglich die Fälligkeit des bei Vollendung der Beschäftigungszeit entstandenen Anspruchs geregelt.

Mit Ablauf des 28.2.2023 tritt die Richterin am BAG Dr. Ulrike Brune in den Ruhestand.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.12.2022 - 2 SHa-EhRi 7013/22
Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne von § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein weiteres Festhalten am ehrenamtlichen Richterverhältnis dem Ansehen der Rechtspflege entgegensteht. Ein einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters stellt nach diesen Grundsätzen keine grobe Pflichtverletzung dar.

Thüringer LAG v. 17.1.2023 - 5 Sa 243/22
Aus der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus kann nur auf einen Rechtsfolgewillen zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden, wenn Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitgeber von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist ausging und der Arbeitnehmer darauf schließen konnte. Dabei muss vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus dem Verhalten des Arbeitgebers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Willen geschlossen werden können, das Arbeitsverhältnis fortsetzen zu wollen.

LAG Düsseldorf - 3 Sa 282/22
Das LAG Düsseldorf hatte über die Kündigungsschutzklage eines Bergmanns der Zeche Prosper Haniel zu entscheiden. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich, nachdem der Vorsitzende auf die geringen Erfolgsaussichten der Klage hingewiesen hatte. Es liege der klassische Grund für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung vor, nämlich eine Betriebsschließung.

BAG v. 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
Das Bestehen eines isolierten Gewinnabführungsvertrags rechtfertigt im Rahmen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG keinen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der herrschenden Gesellschaft.

BAG v. 22.2.2023 - 4 AZR 68/22
In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung i.S.d. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede i.S.d. §§ 339 ff. BGB handelt.

BAG v. 22.2.2023 - 10 AZR 332/20
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen.

Aktuell im ArbRB
Man kennt das ja: Nur kurz eine WhatsApp-Nachricht zwischen zwei Dienstbesprechungen lesen, die E-Mails checken oder schnell einen Blick auf Instagram und Facebook werfen. Dann ist der Akku leer und das Handy wird im Betrieb aufgeladen. Eine solche private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz ist für die meisten Beschäftigten völlig normal. Gleichwohl: Ist das auch erlaubt? Und kann die private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz gar ein Kündigungsgrund sein?

OLG Frankfurt a.M. v. 1.2.2023 - 17 U 30/22
Ordnet die Deutsche Rentenversicherung einen Begleithebammenvertrag, der die freiberufliche Tätigkeit einer Hebamme in einem Krankenhaus vorsah, als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein, so ist eine mit diesem - noch nicht bestandskräftig festgestellten - Statuswechsel begründete außerordentliche Kündigung einer anderen Hebamme unwirksam. Gleichwohl hat die Hebamme keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz, wenn sie ihren entgangenen Gewinn nicht schlüssig darlegt.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem EuGH zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 26.1.2023 - L 11 AS 346/22
Die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens kann gegen das Übermaßverbot verstoßen.

LSG Sachsen-Anhalt v. 15.12.2022 - L 2 EG 3/21
Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine sog. Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt.

BAG v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21
Frauen haben Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Zahlt der Arbeitgeber Männern mehr, können sie daher eine entsprechend höhere Vergütung verlangen. Das gilt auch, wenn Grund für die bessere Bezahlung das besondere Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen ist.

Aktuell im ArbRB
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) sehen Entlastungen für Unternehmen vor, die einen hohen Strom-bzw. Gasverbrauch haben. Die Unternehmen können bestimmte Strom- bzw. Gas- und Wärmemengen zu einem garantierten Preis abnehmen. Hiermit sollen Arbeitsplätze in energieintensiven Unternehmen gesichert werden. Der Gesetzgeber hat hierfür allerdings arbeitsrechtliche bzw. personalwirtschaftliche Hürden errichtet, die der Beitrag erläutert.

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Der Bundestagsbeschluss zum Schutz von Whistleblowern hat am 10.2.2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat mehrere Gutachten (u.a. von Prof. Dr. Gregor Thüsing und Prof. Dr. Clemens Höpfner) zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Neuregelung des Arbeitszeitrechts in Auftrag gegeben und die Ergebnisse jetzt vorgestellt. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Dr. Stefan Wolf, fordert in der Konsequenz, die Arbeitszeitgesetzgebung in einem Gesamtpaket grundlegend zu erneuern. Es gelte dabei, den tatsächlichen Spielraum voll auszuschöpfen, den das europäische Recht biete.

Die BAG-Rechtsprechung im vergangenen Jahr war einmal mehr besonders von der Durchdringung des deutschen Arbeitsrechts durch das europäische Arbeitsrecht geprägt. Darauf hat die Präsidentin des BAG Inken Gallner bei der Vorstellung des BAG-Jahresberichts 2022 hingewiesen. Sie verwies insoweit beispielhaft auf die urlaubsrechtlichen Entscheidungen des EuGH vom 22.9.2022 in den Sachen Fraport u.a. und LB (Rs. C-518/20, C-727/20 u. C-120/21, ArbRB 2022, 291 [Windeln]) sowie die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 245/19 u. 9 AZR 266/20) und 31.1.2023 (Az. 9 AZR 244/20 u. 9 AZR 456/20). Außerdem sprach sie die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung an, die erhebliche Kontroversen in Wissenschaft und Praxis ausgelöst haben (EuGH v. 14.5.2019 – C-55/18 – [CCOO], ArbRB 2019, 162 [Marquardt], u. BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, ArbRB 2023, 9 [Hülbach]).
 

LAG Baden-Württemberg v. 3.2.2023 - 7 Sa 67/22
Ungeimpfte Pflegekräfte, die zum Zeitpunkt 15.3.2022 bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren, unterfielen nicht automatisch einem Tätigkeitsverbot in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein Tätigkeitsverbot bedurfte vielmehr einer Anordnung des Gesundheitsamts. Der Arbeitgeber war auch nicht berechtigt, die Arbeitnehmer kraft seines Weisungsrechts bereits vor einer Entscheidung des Gesundheitsamts freizustellen.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 6.1.2023 - 5 Ta 37/22
Die Pauschale nach § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII soll nicht die Gesamtkosten eines Pkw, der üblicherweise nicht nur beruflich angeschafft, sondern auch privat genutzt wird, in vollem Umfang abdecken. Vielmehr dient sie dazu, die reinen Betriebskosten eines angemessenen Fahrzeugs einschließlich der Steuern annähernd auszugleichen. Darlehensschulden und Abzahlungsverpflichtungen, welche die Partei in Kenntnis bestehender oder bevorstehender Verfahrenskosten aufgenommen hat bzw. die sie in Ansehung des Prozesses oder nach dessen Aufnahme eingegangen ist, sind in der Regel nicht als besondere Belastungen gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO zu berücksichtigen.

EuGH v. 9.2.2023 - C-453/21 u.a.
Der EuGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen für die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten auseinandergesetzt.

Die Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung ist ein Politikum, räumte die BAG-Präsidentin Inken Gallner auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts ein. Die Diskussionen seien allerdings vorhersehbar gewesen. Der Erste Senat habe nur über das "Ob" einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entschieden; das "Wie" liege jetzt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.

Aktuell in der ZFA
Im Lichte jüngster Tarifverhandlungen im Bereich der Universitätsklinika untersucht der Beitrag die Zulässigkeit von Tarifforderungen nach sog. quantitativen Besetzungsklauseln für Pflegekräfte. Insbesondere das Gemeinwohl wird als denkbare Schranke entsprechender Tarifabschlüsse betrachtet. Neben der Zulässigkeit der tariflichen Regelung steht auch die Zulässigkeit des hierauf gerichteten Arbeitskampfs im Fokus.

LSG Sachsen-Anhalt, v. 14.12.2022 - L 6 U 61/20
Das Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg deutlich unterbricht.

VG Mainz v. 10.1.2023 - 5 K 353/22.MZ
Die von einem Behördenleiter angeordnete Beschränkung des Zugangs zu dem Dienstgebäude außerhalb der regulären Dienstzeiten ist auch von dem Personalratsvorsitzenden zu beachten.

OLG Hamm v. 19.12.2022 - 11 W 69/22
Zu der Frage, ob das unzulässige Speichern personenbezogener Daten im Rahmen der Arbeitsverwaltung auch dann, wenn die Daten nicht weiter verarbeitet wurden, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem Umfang verletzt, der einen Schadensersatzanspruch aus einer Amtshaftung oder gem. Art. 82 DSGVO begründen kann.

VG Koblenz v. 24.1.2023 - 5 K 924/22.KO
Kennt der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge gegebenenfalls zurückzuzahlen.

LAG Düsseldorf v. 2.2.2023 - 11 Sa 433/22
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar. Die Verletzung wiegt so schwer, dass sie geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

LAG Nürnberg v. 19.1.2023, 8 Sa 164 22
Eine Abfindungsregelung in einem Sozialplan, die für die Arbeitnehmer, die vor Stichtag das 62. Lebensjahr vollendet haben und die nach dem 24-monatigen Bezug von Arbeitslosengeld I entweder eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen oder die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können, eine Kürzung der Standardabfindung auf ¼ vorsieht, stellt eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nach § 10 Nr. 6 AGG dar. Die Betriebsparteien haben dabei die Höhe der den betroffenen Arbeitnehmern konkret zustehende Altersrente nicht zu berücksichtigen.

BAG v. 31.1.2023 - 9 AZR 244/20
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16) und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils.

BAG v. 31.1.2023 - 9 AZR 456/20
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH vom 6.11.2018 (C-684/16) und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen.

Aktuell im ArbRB
Der Erholungsbedarf von Arbeitnehmern ist individuell unter-schiedlich. Vor diesem Hintergrund erscheint ein Modell attraktiv, bei dem die Arbeitnehmer durch eine Reduzierung oder Erhöhung ihrer Vergütung Einfluss auf die Zahl der Urlaubstage nehmen können. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein solches Kaufen und Verkaufen von Urlaubstagen dar und gibt praktische Tipps für die Umsetzung. Ein Exkurs behandelt das Spenden von Urlaubstagen.

LAG Düsseldorf v. 2.8.2022 - 3 Sa 285/22
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Kleinbetrieb ist nicht am Maßstab des § 1 Abs. 2 KSchG auf ihre soziale Rechtfertigung zu überprüfen, denn diese Norm findet auf den Kleinbetrieb gemäß § 23 Abs. 1 KSchG keine Anwendung. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Arbeitgeber „aus betriebsbedingten Gründen“ kündigt.

BAG v. 24.11.2022 - 2 AZR 11/22
Das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

BAG v. 25.1.2023 - 4 ABR 4/22
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch von diesem Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen nicht mehr beeinträchtigt werden.

LG Frankfurt a.M. v. 25.1.2023 - 2-16 O 22/21
Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des DFB aufgenommen worden ist. Es ist willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. Adäquate und ggf. wiederholte Leistungstests und -nachweise sind gegenüber einer starren Altersgrenze vorzugswürdig.

LAG Hamm v. 23.11.2022 - 9 Sa 682/22
Die Arbeitsvertragsparteien können ihre vertraglichen Absprachen dahingehend gestalten, dass sie einer Abänderung durch betriebliche Normen unterliegen. Eine Vereinbarung, nach der „ein monatliches Fixum in Höhe von […] sowie Provisionen und Prämien gemäß der jeweils gültigen Betriebsvereinbarung“ gewährt werden, ist auch bzgl. des monatlichen Fixums betriebsvereinbarungsoffen ausgestaltet.

LSG NRW v. 1.9.2022 - L 9 AL 106/22 B ER
Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor, sodass eine Verkürzung der Sperrzeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geboten sein kann.

Aktuell im ArbRB
Die Frage der Anwendbarkeit von Arbeitnehmer-Schutzvorschriften auf (Fremd-)Geschäftsführer beschäftigt schon seit Jahren die Rechtsprechung und Literatur. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo und stellt die Auswirkungen der unionsrechtlichen Rechtsprechung auf die nationale Rechtsanwendung dar.

LAG München v. 10.10.2022 - 4 Sa 290/22
Es gibt keinen Generalverdacht der Diskriminierung. Die bloße Behauptung „ins Blaue hinein“ ohne tatsächliche Anhaltspunkte genügt nicht: allein die Aussage, ein Merkmal gem. § 1 AGG zu erfüllen und deshalb eine ungünstigere Behandlung als eine andere Person erfahren zu haben, begründet kein Indiz.

Rechtliche Konflikte lösen ohne Streit vor Gericht - für diesen ressourcenschonenden Weg der Konfliktbeilegung wirbt das neue Streitschlichtungsportal "Recht ohne Streit". Die Initiatoren bieten Menschen, Unternehmen oder Institutionen, die von einem zivilrechtlichen Konflikt betroffen sind, konkrete digitale Hilfestellungen.

Vor dem LAG Düsseldorf wurde am 19.1.2023 ein Schadensersatz-Prozess durch Vergleich beendet, in dem die Verwendung von Aufnahmen einer Dashcam zu Beweiszwecken streitig war. Das LAG hielt die Aufnahmen für verwertbar, obwohl ein Datenschutzverstoß vorlag.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.12.2022 - 2 SHa-EhRi 7013/22
Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung i.S.v. § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein weiteres Festhalten am ehrenamtlichen Richterverhältnis dem Ansehen der Rechtspflege entgegensteht. Fraglich ist, wie das einmalige Lachen eines ehrenamtlichen Richters zu bewerten ist?

BAG v. 18.1.2023 - 5 AZR 108/22
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.

Aktuell im ArbRB
Kaum ein Thema beschäftigt die arbeitsrechtliche Fachwelt und betriebliche Praxis seit langem so sehr wie die rechtliche Behandlung der Arbeitszeit. Kritisiert wird insbesondere, dass es seit Jahren nicht gelingt, einheitliche und handhabbare Kriterien zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Gemengelage erließ der EuGH sein CCOO-Judikat. Dem folgt nun der 1. Senat des BAG mit seinem Beschluss zur Arbeitszeiterfassung, den der Autor analysiert und dessen Konsequenzen er aufzeigt.

EuGH v. 12.1.2023 - C-395/21
Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. Das nationale Gericht kann die Lage wiederherstellen, in der sich der Verbraucher ohne eine missbräuchliche Klausel befunden hätte, auch wenn der Gewerbetreibende für die erbrachten Leistungen dann keine Vergütung erhält.

LAG Schleswig-Holstein v. 27.9.2022 - 1 Sa 39 öD/22
Ein Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung des Arbeitgebers - etwa per Telefon - entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen. Nimmt er eine Information über eine Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis, geht ihm diese erst bei Dienstbeginn zu.

Die Bundesregierung hat die Sechste Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes seit Inkrafttreten des Führungspositionengesetzes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

ArbG Siegburg v. 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nimmt an einer "Wild Night Ibiza Party" teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein.

Den anonym geführten Vorabentscheidungsverfahren, die ab dem 1. Januar 2023 eingeleitet werden, werden durch den EuGH fiktive Namen zugeordnet Zweck dieser Maßnahme ist, dass Verfahren, die aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten anonym geführt werden, leichter bezeichnet und identifiziert werden können.

EuGH v. 12.1.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann sich jedoch darauf beschränken, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist.

Thüringer LAG v. 7.12.2022 - 4 Sa 123/21
Weist eine Partei den Zugang einer Briefsendung bei der Gegenpartei nach und behauptet, Inhalt sei ein bestimmtes Schreiben (hier: Geltendmachung) gewesen, reicht einfaches Bestreiten des konkreten Inhaltes nicht aus. Die Gegenpartei kann und muss erklären, welchen anderen Inhalt die Briefsendung gehabt haben soll.

Aktuell im ArbRB
Als Reaktion auf die weltweit steigenden Energie- und Lebensmittelpreise und die hiermit verbundene Steigerung der Lebenshaltungskosten in Deutschland hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 3 Nr. 11c EStG die Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen und wie die Handhabung in der Praxis aussehen kann, ist Gegenstand dieses Beitrags.

LSG Sachsen v. 8.9.2022 - L 9 KR 83/16
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass eine Dozentin an der Volkshochschule (VHS) Leipzig ihre Lehrtätigkeit nicht selbständig, sondern in abhängiger Beschäftigung ausgeübt hat.

LAG Hamm v. 21.10.2022 - 13 Sa 413/22
Eine „Unterbrechung“ iSd § 150a Abs. 5 SGB IX setzt voraus, dass eine Tätigkeit zunächst aufgenommen worden ist und nach der Abwesenheit – wenn auch nur für einen Tag – weitergeführt wird. Eine Tätigkeit iSd § 150a Abs. 5 SGB IX verlangt eine tatsächliche, faktische Arbeitsleistung bzw. Anwesenheit im Betrieb und nicht nur das bloße Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Pflegeeinrichtung mit einer regelmäßigen oder üblichen Arbeitszeit.

LAG Niedersachsen v. 12.10.2022 - 8 Sa 123/22
Die Parteien können im Rahmen einer Fort-/Weiterbildungsvereinbarung wirksam regeln, dass die bis dahin angefallenen Leistungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer zu erstatten sind, wenn dieser auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden die Anmeldung bis zum Beginn der Fortbildungsmaßnahme zurückzieht oder während der laufenden Maßnahme aus derselben ausscheidet und das Ausscheiden nicht aus berechtigten personenbedingten Gründen erfolgt.

Im neuen Jahr sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Für die Personalpraxis besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die für viele Beschäftigte ab dem 1.1.2023 den "gelben Schein" ersetzt. Voraussichtlich im Mai tritt dann der neue Hinweisgeberschutz in Kraft. Die Neuregelung sieht u.a. eine Pflicht zur Errichtung interner Meldestellen vor. Das gilt aber nicht für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Umsetzung zudem noch etwas Zeit (bis zum 17.12.2023).

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 können seit dem 17.9.2022 folgende Versammlungen bzw. Sitzungen wieder virtuell bzw. per Videokonferenz abgehalten werden:

Aktuell im ArbRB
Das Recht auf mobiles Arbeiten erhöht die Freiheit und Flexibilität der Arbeitnehmer bzgl. der Wahl des Orts der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Im Hinblick auf den Betriebsrat stellt sich jedoch die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang seine Mitglieder auch ihre Gremienarbeit mobil erbringen dürfen. Der Beitrag stellt sich der Herausforderung, Maßstäbe für die Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit zu entwickeln.

VG Mainz v. 20.12.2022 - 4 L 681/22.MZ
Einem Hochschullehrer kann die Führung der Dienstgeschäfte und der Aufenthalt in den Diensträumen der Hochschule mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt werden, wenn er sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird.

ArbG Lübeck v. 1.12.2022 - 1 Ca 1849/22
Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun.

OVG Rheinland-Pfalz v. 8.12.2022 - 2 B 10974/22.OVG
Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter.

Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Ingebjörg Darsow-Faller, Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 in den Ruhestand getreten ist dagegen die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter.

Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung aus dem Jahr 2019 beschlossen.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wird die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter in den Ruhestand treten.

Zum 1.1.2023 treten einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Praktisch besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab Jahresbeginn nach § 5 Abs. 1a EFZG grds. keinen "gelben Schein" mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann der Arbeitgeber dann automatisiert bei der zuständigen Krankenkasse abrufen.

Der Bundestag hat am 21.12.2022 in zweiter und Dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Hinweisgeberschutz beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 10.2.2023 final mit dem Gesetzentwurf befassen. Voraussichtlich Mitte Mai 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dann in Kraft treten.

Zum 1.1.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt zunächst nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1.1.2024 müssen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die neuen Vorgaben beachten.

Die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden bis zum 30.6.2023 verlängert. Danach gilt:

Zum 31.1.2023 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Richtlinie 2019/2121/EU) in Kraft.

Zum 1.1.2023 tritt das Zwölfte Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze (Bürgergeld-Gesetz) in Kraft. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: zum 1.1. und zum 1.7.2023. Das Bürgergeld ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.

Zum 1.1.2023 steigen die Regelbedarfsstufen (RBS) wie folgt:

Im Jahr 2023 beträgt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld 0,06 Prozent. Der neue Beitragssatz zur Arbeitsförderung beläuft sich auf 2,6 Prozent. Die befristete Senkung des Beitragssatzes für die Jahre 2020 bis 2022 läuft am 31.12.2022 aus.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2023 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß wie folgt angepasst:

Ab dem 1.1.2023 gelten folgende neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem SGB XII und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz:

EuGH v. 22.12.2022 - C-392/21
"Spezielle Sehhilfen" i.S.v. Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 90/270/EWG schließen Korrekturbrillen ein, die spezifisch darauf gerichtet sind, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit einer Arbeit, bei der ein Bildschirmgerät involviert ist, zu korrigieren und diesen vorzubeugen. Im Übrigen beschränken sich diese "speziellen Sehhilfen" nicht auf Sehhilfen, die ausschließlich im Beruf verwendet werden.

BVerfG v. 4.10.2022 - 1 BvR 382/21
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich das Land Berlin und eine Arbeitgebervereinigung gegen zwei Urteile des BAG gewendet hatten, in denen es um die Eingruppierung von Amtsgerichtsmitarbeitern in eine höhere Entgeltstufe (TV-L) ging. Das Land Berlin kann sich nicht auf die hier in Betracht kommenden Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen. Die Arbeitgebervereinigung ist nicht beschwerdebefugt, weil sie nicht Partei des fachgerichtlichen Verfahrens war, und hätte den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.

Aktuell im ArbRB
Das Urlaubsrecht ist weiterhin im Umbruch. Insbesondere hinsichtlich der Übertragbarkeit, des Verfalls und der Verjährung des Urlaubs hat der EuGH Maßstäbe gesetzt, die die nationale Rechtsprechung bei der Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes erst einmal umsetzen muss. Der Beitrag gibt aus Anlass der jüngsten EuGH-Urteile zum Urlaubsrecht einen Überblick über den aktuellen Stand.

BAG v. 20.12.2022 - 9 AZR 266/20
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

BAG v. 20.12.2022 - 9 AZR 245/19
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dieses Ergebnis folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG.

ArbG Stuttgart v. 1.12.2022 - 25 BV 187/22
Die Einigungsstelle ist gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG offensichtlich unzuständig, wenn die Verhandlungen noch nicht gescheitert sind. Dementsprechend muss der antragstellende Beteiligte zumindest den Versuch unternommen haben, mit der Gegenseite in Verhandlungen zum Thema der Einigungsstelle einzutreten. Dazu gehört insbesondere, eigene Vorstellungen zum Regelungsthema zu formulieren, über die dann überhaupt erst verhandelt werden kann.

VG Berlin v. 1.12.2022 - VG 14 K 631/20
Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 16.12.2022, einen „besseren Schutz hinweisgebender Personen“ im beruflichen Umfeld beschlossen. Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

EuGH v. 15.12.2022 - C-311/21
Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer festlegt, muss Ausgleichsvorteile vorsehen. Ein solcher Tarifvertrag muss einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen können.

Aktuell im ArbRB
Individual- und kollektivrechtliche Konsequenzen - Mit Mustern für eine angepasste Betriebsvereinbarung und für ein Hinweisschreiben

BAG v. 25.8.2022 - 6 AZR 499/21
Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht iSv. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG aF für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.

Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Darin enthalten ist eine neue Bemessungsgrundlage für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld für kurz befristet Beschäftigte.

BAG v. 8.12.2022 - 6 AZR 31/22
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf insoweit nicht berücksichtigt werden.

EuGH v. 8.12.2022 - C-731/21
Grenzgänger sind nicht verpflichtet, eine in einem anderen Mitgliedstaat eingegangene eingetragene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen zu lassen. Die Gewährung einer Hinterbliebenenpension kann nicht von einer solchen Eintragung zu Lebzeiten der Lebenspartner abhängig gemacht werden.

LAG Hamm v. 6.12.2022 - 17 Sa 139/22
Das LAG hatte sich vorliegend mit der Kündigung eines städtischen Mitarbeiters wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bei den Hammerskins, einer mutmaßlich konspirativen und rassistischen, nach ihrem Gedankengut teils neonazistischen Kaderorganisation, zu befassen. Das LAG bestätigte das in der Sache ergangene Auflösungsurteil, mit dem das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung i.H.v. 30.000 € beendet wurde.

Aktuell im ArbRB
Nach der CCOO-Entscheidung des EuGH, wonach Arbeitgeber zur Einrichtung eines Systems zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit verpflichtet sind, war zunächst umstritten, ob in der Folge andere Regeln für die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess gelten müssen. Der 5. Senat des BAG hat das nun verneint. Der Autor erläutert diese Entscheidung und zeigt ihre Auswirkungen auf die Praxis auf.

Zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dabei geht es um verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Fachkräfte-Einwanderung aus Drittstaaten beschlossen, auf deren Grundlage ein Gesetzentwurf erarbeitet werden soll. Inhaltlich geht es um die Vereinfachung der Re­geln für die Ein­rei­se und die An­er­ken­nung von Be­rufs­ab­schlüs­sen. Außerdem ist ein Punk­te­sys­tem geplant, mit dem der Zuzug zur Ar­beits­platz­su­che er­mög­li­cht werden soll.

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am 1.12.2022 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen gebilligt. Zugestimmt hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

EuGH, C 660/20: Schlussanträge des Generalanwalts vom 1.12.2022
Generalanwalt Emiliou hat sich in seinen vorliegenden Schlussanträgen mit der Frage befasst, ob tarifvertragliche Bestimmungen, wonach Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte dieselbe "Grenze" von Flugdienststunden erreichen müssen, um Anspruch auf einen erhöhten Vergütungssatz zu haben, eine Ungleichbehandlung dieser beiden Kategorien von Arbeitnehmern bewirken.

BAG v. 30.11.2022 - 5 AZR 336/21 u.a.
Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. Der § 106 GewO begrenzt das Weisungsrecht des Arbeitgebers insoweit nicht auf das Inland. Die Ausübung des Weisungsrechts unterliegt allerdings einer Billigkeitskontrolle im Einzelfall.

LAG Berlin-Brandenburg v. 18.11.2022 - 26 Ta (Kost) 6076/22
Nichtvermögensrechtliche Gegenstände sind gem. § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbs. RVG ausgehend von einem Hilfswert von 5.000 € nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 € zu bewerten. Bei der Bestimmung des Wertes kommt es vor allem auf die Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller an, wobei auch die finanzielle Belastung des Arbeitgebers berücksichtigt werden kann.

Nach zwei Pandemiejahren mit viel "Social Distancing" stehen in diesem Jahr betriebliche Weihnachtsfeiern wieder hoch im Kurs. Sie sollen den sozialen Zusammenhalt stärken sowie belohnend und motivierend wirken. Dass das nicht immer klappt, zeigt ein aktueller Fall aus Frankreich: Der Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten – i.E. unwirksam – gekündigt, weil dieser an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss nicht teilgenommen hat. Aber auch in Deutschland gibt es immer einmal wieder Streit im Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier. Welche arbeitsrechtlichen Fragen sich insoweit stellen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Aktuell in der ZFA
Der Beitrag unternimmt den Versuch, verschiedene Funktionen der Arbeitszeit herauszuarbeiten, und spricht sich auf dieser Basis für unterschiedliche Arbeitszeitbegriffe je nach Regelungskontext aus. Auf dieser Grundlage werden die für die Regulierung der Arbeitszeit geeigneten Regelungsebenen untersucht. Diese sieht Verfasser weniger im Unionsrecht, als vielmehr im innerstaatlichen Recht und dort stärker auf der tariflichen/betrieblichen Ebene.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 21.6.2022 - 2 Sa 251/21
Eine Ausbildungsvergütung ist idR nicht angemessen iSv § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreitet.

VG Hannover v. 24.11.2022 - 2 A 460/22
Das VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin wurde Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

Vertreterinnen und Vertreter von Bundesrat und Bundestag haben sich am 23. November 2022 im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.

LAG Düsseldorf v. 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21
Muss der Arbeitgeber Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein Präsenzseminar zwecks Schulung der Personalvertretung übernehmen oder kann er die Personalvertretung auf ein deutlich günstigeres Webinar verweisen? Das LAG Düsseldorf hielt im Fall einer Luftverkehrsgesellschaft die teurere Variante für angemessen.

Hessisches LAG 11.11.2022 - 12 Ta 417/22
Bei einem Antrag, Auskunft gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO betreffend gespeicherte personenbezogene Daten zu erteilen, handelt es sich um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit. Ohne ergänzenden Vortrag hinsichtlich der Bedeutung oder des Umfangs der Sache ist eine Festsetzung nach § 33 RVG oder eine Festsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG auf 500 € jeweils nicht zu beanstanden.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22.11.2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" beschlossen. Neu ist insbesondere, dass der sog. Kernbereich privater Lebensgestaltung künftig dem Zugriff kirchlicher Arbeitgeber entzogen sein soll. Sowohl die sexuelle Orientierung eines Beschäftigten als auch eine Wiederheirat sollen also keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr haben. Der Beschluss hat allerdings nur empfehlenden Charakter; er muss in den einzelnen (Erz-)Bistümern noch in diözesanes Recht umgesetzt werden.

Aktuell im ArbRB
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU hat der Gesetzgeber das Nachweisgesetz geändert und u.a. eine Sanktion bei Verstößen gegen die geänderten Nachweiserfordernisse eingeführt. Der Beitrag untersucht, was dies für die Praxis bedeutet und welche Bußgeldrisiken drohen.

ArbG Berlin v. 25.10.2022 - 6 Ca 1410/22
Die außerordentliche Kündigung des Sachbearbeiters eines städtischen Fuhrpark- und Gerätemanagements gegen seine außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts, ausgemusterte Fahrzeuge und Maschinen auf einer Auktionsplattform unter falschen wertmindernden Angaben platziert und anschließend ersteigert zu haben, ist wirksam.

BVerwG v. 15.11.2022 - 2 C 4.21
Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und beantragt er seine Reaktivierung (erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis), hat der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. In diesem Rahmen hat der Dienstherr nur zu prüfen, ob es an jeglicher zumutbaren Verwendungsmöglichkeit fehlt. Dagegen darf er die Reaktivierung nicht solange hinausschieben, bis er tatsächlich einen dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten gefunden hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

BAG v. 16.11.2022 - 10 AZR 210/19
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.

Aktuell im ArbRB
Die Corona-Krise hat vor allem 2020 die Nachfrage nach Hunden kräftig steigen lassen. In Zeiten von Homeoffice- und Kurzarbeit war die Betreuung des Vierbeiners oft kein Problem. Aber jetzt möchten immer mehr Beschäftigte ihren Hund mit an den Arbeitsplatz bringen. Das kann je nach Hund und Rahmenbedingungen das Betriebsklima verbessern. Trotzdem kann nicht jeder einfach so seinen Hund mit ins Büro nehmen. Der Autor stellt dar, was insoweit arbeitsrechtlich zu beachten ist.

VerwG Berlin v. 12.10.2022 - VG 5 K 163/20
Eine Justizvollzugsbeamtin kann in der Probezeit entlassen werden, wenn sie eine heimliche Liebesbeziehung mit einem Strafgefangenen eingeht und ihn in ihre Wohnung aufnimmt.

BSG v. 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R u.a.
Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.

Am 1. November 2022 ist der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel im 94. Lebensjahr in Frankfurt am Main verstorben.