Otto Schmidt Verlag

News


ArbG Gera v. 13.3.2024 - 4 Ca 490/23
Die Beschäftigung im Rahmen eines Drittmittelprojekts kann selbst dann für das nichtwissenschaftliche Personal eine Aufgabe von begrenzter Dauer darstellen, wenn der Arbeitgeber ständig Drittmittelforschung betreibt. Nach BAG-Rechtsprechung ist eine Zusammenrechnung der befristeten Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich über 2 Jahre unterbrochen war.

Aktuell im ArbRB
Am 10.5.2023 hat die EU die Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet, die bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie zielt darauf ab, die Verwirklichung des Equal-Pay-Grundsatzes, d.h. des Anspruchs auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit, zu stärken. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt auf, warum es wichtig ist, dass sich Unternehmen bereits jetzt mit der künftigen Rechtslage auseinandersetzen.

BAG v. 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes – mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares – Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.

ArbG Suhl v. 21.3.2024 - 4 Ca 1072/23
Die Stunden - gemeint können nur die die vollen Tage überschießenden Reststunden sein (2 h und 18 Minuten) – können einem Zeitkonto gutgeschrieben oder entsprechend ausgezahlt werden. Beides kann bei dieser Wortwahl ausschließlich und nur der Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wir in diesem Fall kein Wahlrecht einräumt.

ArbG Erfurt v. 19.2.2024 - 6 BVGa 1/24
Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob sich aus den § 111 ff. BetrVG bzw. aus §§ 935, 938 ZPO ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung von Betriebsänderungen bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und Beratung ergibt. Nach Auffassung der erkennenden Kammer besteht kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen.

Aktuell im ArbRB
Das Handeln des Betriebsrats beruht auf dessen gefassten Beschlüssen. Es gilt der Grundsatz: Ohne wirksamen Betriebsratsbeschluss kein rechtswirksames Handeln. Gerade in Konfliktsituationen wird die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung oft infrage gestellt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der wirksamen Beschlussfassung des Betriebsratsgremiums.

SG Düsseldorf v. 30.5.2023 - S 6 U 284/20
Die Grundsätze der "Wie-Beschäftigung" beziehen diejenigen in den Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung ein, die in fremdnütziger Weise "wie ein Beschäftigter tätig werden". Dies trifft nicht auf jemanden zu, der bei der Ausübung von Renovierungsarbeiten im Hause des Schwiegersohns - in welchem auch die eigene Tochter und das Enkelkind leben - einen Unfall erleidet. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine familiäre Gefälligkeit, welche nicht wie eine Beschäftigung zu werten ist.

LAG Schleswig-Holstein v. 11.10.2023 - 6 Sa 48/23
Eine Angestellte verklagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da sie von ihren Kolleginnen gemobbt worden sei, was bei ihr zu Gesundheitsbeeinträchtigungen geführt habe. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe eine Pflichtverletzung des Beklagten nicht hinreichend bewiesen. Ein ärztliches Attest mit „mobbingtypischem“ Befund sei dafür nicht ausreichend. Ebenso fehlte es dem Gericht an einem Beweis der erforderlichen Kenntnis des Beklagten von den behaupteten Mobbinghandlungen der Kolleginnen.

Vor allem größere Steuerkanzleien kommen bei der Digitalisierung gut voran. KI-Technologien können für mehr Effizienz sorgen - und sie steigern die Attraktivität des Arbeitgebers im Wettbewerb um junge Fachkräfte.

BGH v. 12.3.2024 - VI ZR 283/21
Der BGH hat sich vorliegend mit der Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage befasst. Konkret ging es dabei um eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Aktuell im ArbRB
Wird ein Dienstwagen ausschließlich als Arbeitsmittel ohne das Recht zur privaten (Mit-)Benutzung überlassen, stellt sich bei unerlaubter Privatnutzung die Frage nach den rechtlichen Folgen. Der Beitrag zeigt auf, wie ein Privatnutzungsverbot ausgestaltet sein sollte, wie es überwacht werden kann und mit welchen Konsequenzen bei unerlaubter Privatnutzung eines Dienstwagens zu rechnen ist.

LAG Hamm v. 26.2.2024 – 13 Ta 54/24
Hat bereits ein Prozesskostenhilfeverfahren über den gleichen Streitgegenstand stattgefunden, steht einer wiederholten Antragstellung keine materielle Rechtskraft eines früheren Beschlusses entgegen. Für einen erneuten Antrag kann jedoch ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn das Recht zur wiederholten Stellung des Antrages missbraucht wird.

Die Bundesregierung will Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit dem 1.4.2024 gibt es für Beschäftigte und künftige Auszubildende neue Fördermöglichkeiten. Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende sollen insbesondere mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie unterstützt werden.

ArbG Siegburg v. 20.3.2024 - 3 Ca 1654/23
Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor.

Aktuell im ArbRB
In ArbRB 2023, 377 ff. hat Dr. Oliver Fröhlich die aktuellen Entwicklungen rund um den Annahmeverzugslohnanspruch nach § 615 BGB und die Rechtsprechung zum böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs (§ 11 Nr. 2 KSchG) dargestellt. Hierauf aufbauend befasst sich der nachfolgende Beitrag mit drei neuen praxisrelevanten Entscheidungen des BAG und LAG Köln zu dieser Thematik.

OLG Düsseldorf v. 13.3.2024 - VI U 2/23 (Kart)
Das OLG Düsseldorf hat im Eilverfahren über die Frage entschieden, ob die FIFA-Regelungen für die Zusammenarbeit mit Spielervermittlern kartellrechtswidrig sind. Das Gericht bestätigte vorläufig die einstweilige Verfügung des LG Dortmund, das die Umsetzung der Regelungen in nationales Verbandsrecht sowie ihre Anwendung und Durchsetzung untersagt hatte.

Der Bundesrat hat sich in Seiner Sitzung am 22.3.2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssten aber weiterhin oberste Priorität haben, hebt der Bundesrat in seiner Stellungnahme hervor.

Das BMJ hat am 22.3.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) veröffentlicht.

LSG Baden-Württemberg v. 22.2.2022 - L 10 U 3232/21
Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt.

LAG Köln v. 6.2.2024 - 4 Sa 390/23
Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Geschäftsjahr bereits zu mehr als drei Vierteln abgelaufen ist. Eine Anreizfunktion wird nicht per se dadurch ausgeschlossen, dass die unterlassene Zielvorgabe unternehmensbezogene Ziele betrifft.

Bundesfinanzminister Lindner und Arbeitsminister Heil haben das Rentenpaket II vorgestellt. Damit will die Regierung in den nächsten 15 Jahren ein Rentenniveau von 48 % des Durchschnittslohns garantieren und das Beitragswachstum abbremsen. Als zusätzliches Standbein soll mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut werden. Die Mittel daraus sollen renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt werden.

Das von Justizminister Buschmann vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Das BEG IV ist Teil des von der Bundesregierung im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspakets. U.a. sollen im BGB Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden. Danach kann etwas der vorgeschriebende Nachweis der Inhalte des Arbeitsvertrags auch per E-Mail erbracht werden.

Die EU-Kommission hat Initiativen gegen Fachkräftemangel und für die Qualität von Praktika gestartet. Zu dem vorgestellten Maßnahmenpaket gehört auch die Förderung hochwertiger Praktika, damit junge Menschen bessere Chancen für den Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben erhalten und Unternehmen junge qualifizierte Arbeitskräfte finden, ausbilden und dauerhaft einstellen können.

BAG v. 21.3.2024 - 6 AZR 45/23
Das BAG hat über eine Nichtigkeitsklage entschieden, mit der eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerügt wurde, weil der Senat bei Erlass der angegriffenen Entscheidung vom 8.11.2022 seine Vorlageverpflichtung an den EuGH gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV verletzt habe.

ArbG Hamburg v. 28.2.2024 - 3 Ca 42/23
Wird eine Zahlung begehrt muss der Kläger bei mehreren Lebenssachverhalten hinreichend deutlich machen, auf welchen Sachverhalt er sein Begehren stützt. Ist dem Vorbringen auch kein Rangverhältnis zu entnehmen ist die Klage bereits unzulässig.

BAG v. 20.3.2024 - 5 AZR 234/23
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer wegen einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, beim Arbeitgeber die geschuldete Tätigkeit zu erbringen, und es nicht in Betracht kommt, diese in der häuslichen Umgebung zu erbringen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 13.3.2024 - 26 Ta 223/24
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen unter der Geltung des Art. 17 DSGVO ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der papierenen Personalakte besteht, ist umstritten. Insofern kann einer Partei, die den Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beansprucht, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe jedenfalls nicht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgelehnt werden. Das gilt erst recht, wenn die Abmahnung bei der Beklagten in digitalisierter Form existiert haben sollte.

 Am Mittwoch gab das Parlament grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz. Es soll für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte sorgen und Innovationen fördern. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. Gleichzeitig sollen sie Innovationen ankurbeln und dafür sorgen, dass die EU in diesem Bereich eine Führungsrolle einnimmt. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.

Die Mehrheit der EU-Staaten hat für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Die deutsche Bundesregierung hatte dagegen gestimmt, jedoch unterstützt eine ausreichende Mehrheit in der EU das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss das Europäische Parlament der Vorlage noch zustimmen. Diese Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Online first
Spätestens 2035 wird nach Erwartung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil kein Arbeitsplatz mehr ohne KI-Anwendungen auskommen. Bereits 2023 haben viele – vor allem große – Unternehmen ambitionierte KI-Strategien beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. In anderen – besonders kleineren und mittleren – Unternehmen wird das Potential von KI-Anwendungen zwar gesehen, angesichts der nur schwer überschaubaren rechtlichen und tatsächlichen Risiken sowie von Unsicherheiten hinsichtlich des Regulierungsrahmens aber noch nicht ausgeschöpft.

Angesichts vieler kostenlos verfügbaren KI-Anwendungen wie ChatGPT, Dall-E, Midjourney, DeepL und Copilot sollten auch skeptische Arbeitgeber nicht die Augen davor verschließen, dass Mitarbeiter – besonders für einfache und/oder kreative Tätigkeiten – vielfach bereits auf KI-Lösungen zurückgreifen. Hierzu sind sie grds. auch berechtigt, sofern es im Betrieb keine anderslautenden Regelungen oder Anweisungen gibt (Günther/Gerigk/Berger, NZA 2024, 234). Eine Pflicht zur Offenlegung aus § 241 Abs. 2 BGB trifft Arbeitnehmer nur, wenn dem Unternehmen aus der konkreten Nutzung ein Schaden entstehen könnte (Niklas, ArbRB 2023, 268, 269).

Allen Arbeitgebern ist daher zu empfehlen, proaktiv tätig zu werden. Welche Risiken sie dabei im Blick haben sollten und welche Handlungsspielräume bestehen, soll nachfolgend dargestellt werden. Der Beitrag schließt mit einer detaillierten Checkliste für die Einführung einer KI-Richtlinie als schnell wirkende Sofortmaßnahme.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.12.2023 - 12 Ta 960/23
Familienrechtliche Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehegatten können der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Landeskasse entgegenstehen. Wenn jedoch Arbeitslohn eingeklagt wird, liegt keine persönliche Angelegenheit iSv § 1360a Abs. 4 BGB vor, sodass der familienrechtliche Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ausscheidet. Die Landeskasse kann also in diesem Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mit Verweis auf familienrechtliche Ansprüche des Antragstellers ablehnen. Dies entschied das LAG Berlin. Die Rechtsprechung der LAG ist in diesem Punkt uneinheitlich.

Zum 1.4.2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht.

LSG NRW v. 30.1.2024 - L 18 R 707/22
Das LSG NRW hatte über die Nichtgewährung eines Grundrentenzuschlags zu entscheiden. Die DRV hatte diesen nicht berücksichtigt, nachdem sie das Einkommen des Ehemannes der Klägerin angerechnet hatte. Diese sah darin eine Ungleichbehandlung ggü. nichtverheirateten Paaren. Das LSG hat die Berechnung der DRV bestätigt.

BAG v. 13.3.2024 - 10 AZR 117/23
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (hier: die Gemeinnützige Urlaubskasse sowie die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks) im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug auf die insoweit entstandenen Kosten begründen.

ArbG Düsseldorf v. 12.1.2024 - 7 Ca 1347/23
Die Kammer verkennt nicht, dass ein Konflikt zwischen dem Kläger und den Zeugen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe entstehen kann. Einen solchen Konflikt hat ein Arbeitgeber, der den Aussagen der Zeugen im Hinblick auf ein angebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers vertraut, allerdings hinzunehmen.

Aktuell im ArbRB
Das BAG hat die Rechtsprechung zur Invalidenrente neu justiert. Das nötigt dem Arbeitnehmer unter Umständen eine frühzeitige Entscheidung darüber ab, ob er sein Arbeitsverhältnis irreversibel beendet, um die betriebliche Invaliditätsleistung zu erhalten, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehen kann, ob und wie lange er eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält. Der Beitrag stellt die neue Rechtsprechungslinie und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber, aber auch die Risiken für die von Invalidität betroffenen Beschäftigten dar.

LAG Frankfurt a.M. v. 12.3.2024 - 10 GLa 229/24
Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güterverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische LAG nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des ArbG Frankfurt a.M. vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

LAG München v. 10.8.2023 - 8 TaBVGa 6/23
Das LAG München hat auf Antrag des Betriebsrats in einem Eilverfahren entschieden, dass Anordnungen der Arbeitgeberin zum mobilen Arbeiten (hier Anordnung von Präsenztagen), die nicht nur eine bestehende Betriebsvereinbarung ausgestalten, sondern eine abweichende Regelung treffen, zu unterlassen sind, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, durch Einigungsstellenspruch abgeschlossen oder eine rechtskräftige Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist. Außerdem müssen bereits getroffene Anordnungen zurückgenommen werden.

LAG Niedersachsen v. 28.2.2024 - 13 TaBV 40/23
Das LAG Niedersachsen hat die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden der Niederlassung Winsen an der Luhe von Amazon gegen eine Entscheidung des ArbG zurückgewiesen. Das ArbG hatte die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden auf Antrag der Arbeitgeberin ersetzt. Das LAG bestätigte diesen Richterspruch.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ist im vergangenen Jahr (Stichtag 30.6.2023) um 264.000 auf das Rekordhoch von 34,7 Millionen gestiegen. Zu diesem Anstieg trugen auch die Frauen bei: Deren sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist 2023 um 118.000 auf insgesamt 16,1 Millionen gewachsen.

LAG Berlin-Brandenburg v. 6.3.2024 - 11 TaBVGa 135/24
Die bereits eingeleitete Betriebsratswahl bei der Tesla Manufacturing Brandenburg SE im März 2024 ist nicht abzubrechen. Ein Abbruch der Wahl im gerichtlichen Eilverfahren ist nur dann veranlasst, wenn deren Nichtigkeit absehbar ist.

LAG Düsseldorf v. 5.3.2024 - 14 Sa 1148/23
Ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, ist wirksam. Der tarifliche Ausschlusstatbestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. In der tariflichen Differenzierung liegt auch keine unzulässige Altersdiskriminierung.

Aktuell im ArbRB
Abmahnungen gefährden den Bestand eines Arbeitsverhältnisses. Betroffene Arbeitnehmer müssen bei einer weiteren Pflichtverletzung mit einer Kündigung rechnen. Es kann deshalb in ihrem Interesse sein, eine frühzeitige Entfernung der Abmahnung aus ihrer Personalakte zu erreichen. Der Beitrag zeigt auf, wann ein Anspruch auf Entfernung besteht, worauf es dabei ankommt und welche Besonderheiten bei digitalen Personalakten zu beachten sind.

LAG Hamm v. 23.1.2024 - 6 Sa 1030/23
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist grundsätzlich so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Nicht jede Änderung der Arbeitsaufgabe vermag einen anzuerkennenden Sachgrund für den Entzug der Dienstwagennutzung und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit darstellen, und zwar auch dann nicht, wenn der geldwerte Vorteil der Privatnutzung - wie hier - weniger als 25% der Gesamtvergütung ausmacht.

LAG Köln v. 23.1.2024 - 4 Sa 389/23
Der klagende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung. Es ist vor dem Hintergrund des § 612a BGB nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.

LAG Niedersachsen v. 29.2.2024 - 5 TaBV 47/23
Das LAG Niedersachsen hat vorliegend über die Beschwerden in einem Verfahren zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse bei der DB Regio im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes verhandelt.

LAG Berlin-Brandenburg v. 1.2.2024 - 26 Ta (Kost) 6095/23
Der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO ist mit 500 € zu bewerten, wenn es um das reine Informationsinteresse geht. Das gilt auch für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft bezüglich der durch den Arbeitgeber erfassten Arbeitszeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Auch insoweit geht es um einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hat im Rahmen des Jahrespressegesprächs beim Bundesarbeitsgericht den Jahresbericht 2023 vorgestellt. Wie in den Vorjahren hob Frau Gallner hervor, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht überformt ist. Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Durchdringung des Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe „Europarechtliches Symposion“ abbildet.

LAG Berlin-Brandenburg v. 6.2.2024 - 26 Ta (Kost) 6009/24
Richtet sich eine Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche sowie vorsorglich ordentliche Kündigung, liegt nur eine zu bewertende Bestandsstreitigkeit vor. Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts im Hinblick auf eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses scheidet im Kündigungsschutzprozess regelmäßig schon deshalb aus, weil diese streitgegenständlich ist. Ein Vergleichsmehrwert kommt in Betracht, wenn im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht anhängige Gegenstände mitverglichen werden.

LAG Hamm v. 11.1.2024 - 11 Sa 936/23
Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L. Da der Frage der Auslegung von §§ 8, 43 TV-L grundsätzliche Bedeutung zukommt, ohne dass es hierzu bereits höchstrichterliche Entscheidungen gäbe, wurde nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG die Revision zugelassen.

Aktuell in der ZFA
Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge werden teils unter (sehr) „unfairen“ Umständen verhandelt. Der Arbeitnehmer bedarf insofern eines gewissen rechtlichen Schutzes, da der bestehende Rechtsrahmen die Problematik nicht vollständig lösen kann. Das BAG hat deshalb das Gebot des fairen Verhandelns etabliert, welches das Ziel fairer Verhandlungen allerdings ebenfalls nicht vollumfänglich erreicht. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer überschießenden Anwendung des Gebots im gesamten Zivilrecht. Daher wird hier eine alternative Lösung für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge vorgeschlagen.

ArbG Köln v. 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23
Kündigungen, die gegen § 164 Abs. 2 SGB IX verstoßen, sind rechtsunwirksam. Eine durch § 164 Abs. 2 SGB IX verbotene Diskriminierung ist indiziert, wenn der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtung aus § 167 Abs. 1 SGB IX verstößt. Arbeitgeber sind auch während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG verpflichtet, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.

BSG v. 22.2.2024 - B 5 R 3/23 R
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.

EuGH v. 22.2.2024 - C-283/21
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

OVG NRW v. 15.2.2024 - 12 A 3020/20
Die von der Stadt Wuppertal für die Zeit ab dem 1.8.2014 vorgenommene Festlegung des Betrags zur Anerkennung der Förderleistung, der bei öffentlicher Förderung eines Kindes in Kindertagespflege an die jeweilige Tagespflegeperson zu zahlen ist, ist nicht zu beanstanden. Dies hat das OVG entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Aktuell im ArbRB
Ob die Kündigung eines bestandsgeschützten Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt ihres Zugangs. Spätere Änderungen sind grds. unbeachtlich. Dies führt insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn der Kündigungsgrund nach Zugang der Kündigung entfällt. Für diese Konstellation hat die Rechtsprechung den Wiedereinstellungsanspruch entwickelt, dessen Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Autor darstellt.

Am 1.3.2024 tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ein Bestandteil ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 24.1.2024 - L 13 AS 395/21
Zulasten eines Grundsicherungsempfängers kann eine Beweislastumkehr eintreten, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht.

OLG Thüringen v. 14.9.2021 - 7 U 521/21
Das OLG Thüringen hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem ehemaligen Beschäftigten einen Anspruch auf Unterlassen des Zugriffs auf die Daten seines auch privat genutzten dienstlichen E-Mail-Postfaches durch den Arbeitgeber zugesprochen. Der Arbeitgeber habe mit seiner Einsichtnahme in das dienstliche E-Mail-Postfach, für welches auch die private Nutzung erlaubt war, sowie mit der Verarbeitung der dortigen Daten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Derzeit sprächen die besseren Argumente für die Einordnung des Arbeitgebers als Diensteanbieter bei Gestattung einer privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts.

EuGH v. 20.2.2024 - C-715/20
Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsvertrags zu informieren, wenn vorgesehen ist, dass Dauerbeschäftigten diese Information mitgeteilt wird. Eine nationale Regelung, die vorsieht, dass nur Dauerbeschäftige über die Kündigungsgründe informiert werden, verstößt gegen das Grundrecht des befristet beschäftigten Arbeitnehmers auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

LAG Niedersachsen v. 8.2.2024 - 6 Sa 559/23
Das LAG Niedersachsen hat die Berufung der VW AG in einem Verfahren über den Vergütungsanspruch eines zu 100 % freigestellten Betriebsratsmitgliedes zum größten Teil zurückgewiesen.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 9.1.2024 - 5 Sa 37/23
Ein Arbeitnehmer wird nicht deshalb zu einem Leiharbeitnehmer, weil seine direkten Vorgesetzten und die Mehrzahl der Mitarbeiter im Betrieb nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Arbeitgeberin stehen, sondern als Leiharbeitnehmer aus einem anderen (konzernangehörigen) Unternehmen oder als zugewiesene Beamte beschäftigt sind. Der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 AÜG schützt Leiharbeitnehmer vor einer Schlechterstellung gegenüber einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer. Er schützt jedoch nicht die Stammarbeitnehmer.

OLG Hamburg v. 8.2.2024 - 7 W 11/24
Auch für die Zulässigkeit von Bewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal kommen die vom BGH für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze vollen Umfangs zum Tragen. Der Bewertete kann die Löschung der Bewertung verlangen, wenn der Portalbetreiber den Bewerter ihm gegenüber nicht so individualisiert, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann. Das gilt auch dann, wenn der Portalbetreiber einwendet, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen diese Individualisierung nicht vornehmen zu dürfen.

Aktuell im ArbRB
Der Bayer-Konzern plant gerade einen erheblichen Personalabbau: Ganze Hierarchieebenen sollen dabei abgebaut werden. Die Folge dieser neuen, als „Dynamic Shared Ownership“ bezeichneten Struktur: Vor allem Führungskräften drohen betriebsbedingte Kündigungen. Das ist in Zeiten zunehmender Agilität kein Einzelfall. Aber entfällt bei einem solchen Abbau von Hierarchieebenen automatisch der Beschäftigungsbedarf? Und welche Voraussetzungen müssen dafür im Detail erfüllt sein?

BAG v. 7.2.2024 - 7 ABR 8/23
Nach dem BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

Aktuell in der ZFA
Nach einer aktuellen BAG-Entscheidung kann im Rahmen von Entgeltdiskriminierungsklagen die Vermutung des § 22 AGG nicht allein unter Hinweis auf die privatautonome Vereinbarung eines höheren Lohns mit einer Vergleichsperson des anderen Geschlechts widerlegt werden. Der Autor setzt sich kritisch mit dem Urteil auseinander und ordnet es in die Entwicklung des Entgeltgleichheitsrechts ein.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.12.2023 - L 2 BA 59/23
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat den koordinierten Beschäftigtentausch als Sparmodell für Sozialversicherungsbeiträge für unzulässig erklärt. Infolgedessen hat ein niedersächsischer Obstbauer rd. 58.000 € an Sozialversicherungsbeiträgen nachzuentrichten.

BAG v. 1.2.2024 – 2 AS 22/23 (A)
Der Sechste Senat des BAG hatte am 14.12.2023 angefragt, ob der Zweite Senat des BAG an seiner Rechtsauffassung festhält, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung nichtig ist, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 KSchG vorliegt. Der Zweite Senat des BAG hat nun das Anfrageverfahren ausgesetzt und den EuGH um die erforderliche Beantwortung von Fragen zur Auslegung der den §§ 17 ff. KSchG zugrundeliegenden Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ersucht.

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.1.2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24
Wird zugleich über ein Zwischen- und - ggf. auch nur hilfsweise - über ein Endzeugnis gestritten und wird zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende oder überhaupt nur eine Regelung getroffen, so betrifft der Gesamtkomplex das Zeugnisinteresse insgesamt nur einmal. Der Gegenstand "Entfernung von unmittelbar vor einer verhaltensbedingten Kündigung ausgesprochenen Abmahnungen aus der Personalakte" in einem Vergleich ist mit dem Wert für den die verhaltensbedingte Kündigung betreffenden Kündigungsschutzantrag abgegolten.

LSG NRW v. 25.10.2023 - L 8 BA 194/21
Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2.2.2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.

BAG v. 1.2.2024 - 2 AZR 196/22 (A)
Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden.

VG Düsseldorf v. 29.1.2024 - 29 K 910/22
Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, weil ein Verdienstausfall nicht vorliegt. Die Ordensschwester erhält für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt, so dass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist.

ArbG Göttingen v. 23.1.2024 - 1 Ca 219/23
Das Verhalten eines Busfahrers, der einen unangenehm auffallenden Fahrgast gewaltsam von seinem Sitz zieht, aus dem Bus wirft und ihm außerhalb des Fahrzeugs ins Gesicht schlägt, stellt eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Fahrer muss in einem solchen Fall die Leitstelle oder die Polizei anrufen und um Hilfe bitten.

LAG Hamm v. 5.12.2023 - 6 Sa 896/23
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u.a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells „2.0“ bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

LAG Hamm v. 4.1.2024 - 1 SHa 21/23
Auch in der Passivphase der Altersteilzeit bleibt es beim Grundsatz des einheitlichen Erfüllungsortes von Arbeitsleistung und Vergütung. Die in der Passivphase fehlende Verpflichtung, die Arbeitsleistung erbringen zu müssen, stellt keinen Umstand i.S.d. § 269 Abs. 1 BGB dar, der dazu führt, als Leistungsort den Sitz der Arbeitgeberin anzunehmen.

Aktuell im ArbRB
Insbesondere im Arbeitsrecht sind unternehmensseitig unzählige ge-setzliche Vorgaben zu beachten. Die Einhaltung bestehender und ste-tig neuer Pflichten geht – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – oft mit großen Herausforderungen einher. Der Beitrag gibt einen Überblick über häufig vernachlässigte Verpflichtungen, die für Unternehmen jedoch teuer werden können.

EuGH v. 30.1.2024 - C-442/22
Ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen.

LSG Nordrhein-Westfalen v. 30.10.2023 - L 20 AL 174/22
Auch wenn ein Restaurant während der während der Corona-Pandemie eröffnet wurde, schließt dies nicht zwangsläufig den Anspruch auf Kurzarbeitergeld Restaurants im sog. "Lockdown light" aus. Bei Eröffnung Mitte August 2020 war nicht mit einer vollständigen behördlichen Untersagung des Betriebes ab November zu rechnen.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 5.12.2023 - 5 Sa 3/23
Eine Verletzung des allgemeinen Bewerbungsverfahrensanspruchs (hier: Feststellung einer Fristversäumnis) führt zwar auch zu einer Benachteiligung des Bewerbers. Eine solche Benachteiligung weist jedoch nicht zwangsläufig einen Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung auf. Ebenso wenig löst sie einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aus.

LAG Baden-Württemberg v. 11.1.2024 - 3 Sa 4/23
Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.

BAG v. 25.1.2024 - 8 AZR 318/22
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 2.11.2023 - 5 Sa 35/23
Bei einem Arbeitszeugnis muss auf den ersten Blick erkennbar sein, wer es ausgestellt und welche Stellung derjenige im Betrieb hat. Infolgedessen ist der Unterschrift regelmäßig der Name des Unterzeichners und ein seine Stellung kennzeichnender Zusatz in Druckschrift beizufügen. Grundsätzlich darf ein Zeugnis zweimal gefaltet werden, um das DIN-A4-Papier in einem herkömmlichen Geschäftsumschlag unterzubringen.

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 17.10.2023 - 2 Sa 61/23
Eine Stellenausschreibung mit dem Wortlaut „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ stellt keine unmittelbare Diskriminierung des Alters und ist deshalb nicht geeignet, die Vermutung i.S.v. § 22 AGG zu begründen. Eine allgemein gültige Definition von „jung“ besteht nicht. Welches Alter bzw. welche Altersgruppe damit bezeichnet wird, definiert sich auch aus der Sicht des jeweiligen Betrachters.

ZFA - online first
Im Bereich des schienengebundenen Transport- und Verkehrswesens werden seit vielen Jahren heftige Tarifkonflikte ausgetragen. Besonders konfliktgeneigt zeigt sich dabei die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die sich gegenüber der wesentlich größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) behaupten will. Die Auseinandersetzungen sind nun um eine Wendung reicher, nachdem führende Mitglieder der GDL im Jahr 2023 mit der Fair Train e.G. eine eigene Genossenschaft gegründet haben. Das Ziel dieses Manövers ist es, Lokführer zum Wechsel von der Deutschen Bahn zur Fair Train zu bewegen, um diese anschließend im Wege der Arbeitnehmerüberlassung an die Bahnunternehmen zurück zu verleihen. Die Fair Train tritt damit unmittelbar als Wettbewerberin der Deutschen Bahn auf einem von Fachkräftemangel geprägten Arbeitsmarkt auf.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne wurden erste Stimmen laut, die Lokführergewerkschaft setze damit ihre eigene Tariffähigkeit aufs Spiel (vgl. Werner in LTO v. 6.6.2023, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gdl-gewerkschaft-bahn-lokfuehrer-weselsky-gruendet-eigene-genossenschaft-fair-trans-leiharbeit; von Saenger in FAZ v. 13.12.2023, S. 16). Die Kassandrarufe blieben ungehört, das Vorhaben wurde in die Tat umgesetzt. Beim LAG Hessen ist nun ein Beschlussverfahren nach § 97 ArbGG anhängig, in dem festzustellen ist, ob die GDL noch tariffähig ist oder nicht (Az. 5 BVL 1/2024). Damit eine Koalition die Interessen ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen wirksam vertreten kann, muss sie unabhängig von ihrem sozialen Gegenspieler und von Dritten sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen dieses Unabhängigkeitspostulats durch Verflechtungen zwischen einer Gewerkschaft und einem privatwirtschaftlichen Unternehmen verletzt sein können, ist Gegenstand dieses Beitrags.

SG Landshut v. 11.1.2024 - S 1 BA 23/23
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der 50 % der Anteile am Stammkapital hält, ist ausnahmsweise dann nicht selbstständig, wenn dem anderen Gesellschafter bei Stimmengleichheit (Pattsituation) das Recht zusteht, im Wege eines Stichentscheides eine Entscheidung in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.

BAG v. 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

LSG NRW v. 6.9.2023 - L 10 KR 259/22
Das LSG NRW hat die Tätigkeit eines landeskundlichen Beraters und Übersetzers bei der Bundeswehr als grundsätzlich sozialversicherungspflichtig eingestuft. Im konkreten Fall hielt es jedoch die Ansprüche des Übersetzers auf Beitragszuschüsse zur GKV für verjährt.

EuGH v. 18.1.2024 - C-218/22
Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit der Eindämmung öffentlicher Ausgaben berufen.

LAG München v. 12.12.2023, 3 Ta 220/23
Verfahren nach §§ 99 Abs. 4 und 101 BetrVG sind nach dem Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. HS RVG zu bewerten (vgl. Ziff. II.14.2.1 und 14.6 Streitwertkatalog 2018). Dabei ist bei einer Einstellung von bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert anzusetzen.

Aktuell im ArbRB
Insbesondere bei Schichtarbeit, aber z.B. auch bei mobil arbeitenden Arbeitnehmern kann es notwendig sein, kurzfristig die Arbeitszeit zu ändern oder bestimmte Anwesenheitszeiten festzulegen. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dafür auch in seiner Freizeit, während der Pause oder in der Ruhezeit kontaktieren oder besteht ein Recht auf Unerreichbarkeit? Die Autoren beschreiben die Leitlinien, die das BAG hierzu in seinem Urteil vom 23.8.2023 entwickelt hat.

LAG München v. 7.12.2023, 2 TaBV 31/23
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 BetrVG vorliegen. Es sollen – über die Regelung in § 30 Abs. 3 BetrVG hinaus – gerade keine weiteren Anforderungen hinsichtlich des Obs der Zurverfügungstellung von entsprechender IT-Ausstattung gestellt werden.

BSG v. 30.11.2023 - B 3 KR 23/22 R
Der Anspruch Versicherter auf Krankengeld ruht auch dann nicht, wenn durch den Vertragsarzt entgegen seiner seit 1.1.2021 gesetzlich begründeten Pflicht die unmittelbar elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse nicht erfolgt.

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden danach von zehn auf acht Jahre verkürzt. Im Nachweisgesetz wird die Schriftform durch die elektronische Form (§ 126a BGB) ersetzt. Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, wird dadurch voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

ArbG Berlin v. 8.1.2024 - 60 Ca 1631/23 u.a.
Das ArbG Berlin hat der Klage des Produktions- und Betriebsdirektors des rbb im Wesentlichen stattgegeben. Es hat den Arbeitsvertrag nicht im Hinblick auf die darin enthaltene Vereinbarung eines Ruhegeldes für nichtig erachtet. Weiter hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die außerordentliche Kündigung des rbb beendet worden sei. Es hat den rbb zur Zahlung der vereinbarten Ruhegelder ab September 2023 verurteilt. Damit unterscheidet sich die Entscheidung von den im Wesentlichen klageabweisenden Entscheidungen zweier anderer Kammern des ArbG Berlin betreffend die Kündigungen des Verwaltungsdirektors des rbb und der Juristischen Direktorin des rbb.

LAG Düsseldorf v. 9.1.2024 - 3 Sa 529/23
Bei einer etappenweisen Betriebsstillegung hat der Arbeitgeber keine freie Auswahl, wem er früher oder später kündigt. Es sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen.

ArbG Suhl v. 20.12.2023 - 6 Ca 704/23
Art. 82 Abs.1 DSGVO ist so auszulegen, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die DSGVO verweist für den Sinn und die Tragweite der in ihrem Art. 82 enthaltenen Begriffe, insbesondere in Bezug auf die Begriffe „materieller oder immaterieller Schaden“ und „Schadenersatz“, nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten.

Am 1.1.2024 ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vollständig in Kraft getreten. Dieses enthält das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER).

Mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024) sind die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1.1.2024 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre erhöht worden.

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024), mit der die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre zum 1.1.2024 erhöht worden sind, gelten auch für das Bürgergeld.

Zum 1.1.2024 ist die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe in Kraft getreten. Diese gilt für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Gleichzeitig wird die bisherige Bußgeldvorschrift bei Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht aufgehoben.

Mit der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 17.7.2023 wurde das Meldeverfahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig digitalisiert. Bereits jetzt erfolgt der weit überwiegende Teil der Anzeigen digital über das Bundesportal nach dem Onlinezugangsgesetz bzw. das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist die Verwendung bestimmter Anzeigeformulare zwingend vorgegeben.

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 wurden im Herbst 2023 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) turnusgemäß angepasst. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit dem 1.1.2024 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Renten waren zum 1.7.2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent gestiegen. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die Angleichung der Rentenwerte ein Jahr früher erreicht als nach den gesetzlich festgelegten Angleichungsstufen vorgesehen. Damit gilt seit dem 1.7.2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert (37,60 €).

Die Bundesagentur für Arbeit wird in das Verfahren zum Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten einbezogen. Zum 1.1.2024 ist für gesetzlich krankenversicherte Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, die Pflicht, der Agentur für Arbeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, entfallen.

Der bundesweite Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Zum 1.1.2024 ist die Neufassung der AktO-ArbG in Kraft getreten. Gemäß § 19 AktO-ArbG gilt:

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus -und Weiterbildungsgesetz) wurden die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankerten Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Ausbildungssuchende und Beschäftigte weiterentwickelt und um neue Förderoptionen ergänzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausbildungsgarantie umzusetzen, die Fachkräftebasis zu sichern, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen und strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit einem Sitz und mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland. Am 1.1.2024 ist der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden in Deutschland ausgeweitet worden.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2024 brutto 12,41 € je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die mit der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24.11.2023 beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023.

Aktuell im ArbRB
Wird eine arbeitgeberseitige Kündigung im Kündigungsschutzprozess als rechtsunwirksam beurteilt, beendet sie das Arbeitsverhältnis nicht. Eine typische Folgefrage ist dann diejenige nach der Annahmeverzugsvergütung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung bzw. ab Zugang der Kündigungserklärung bei einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung. In den Fokus geraten ist in jüngerer Vergangenheit die Frage der Anrechnung und des böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs, die in diesem Beitrag näher betrachtet wird.

Das Bundeskabinett hat am 1.11.2023 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen, um mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern zu schaffen. Bundestag und Bundesrat müssen noch abschließend darüber beraten. Wegen der Dringlichkeit des Themas ist aber davon auszugehen, dass das Gesetz zeitnah verabschiedet werden wird.

VGH Kassel v. 22.12.2023 - 8 B 77/22
Die von der Stadt Fulda verfügte Schließung von ohne Personal betriebenen Verkaufsmodulen an Sonn- und Feiertagen hat Bestand. Das „Feilhalten“ von Waren im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes setzt keinen persönlichen Kontakt mit einem Verkäufer voraus.

ArbG Stuttgart v. 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
Die Verbandssyndikusrechtsanwälte einer Gewerkschaft unterliegen auch dann der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs, wenn sie lediglich als "Rechtssekretäre" bzw. "Gewerkschaftssekretäre" auftreten. Der Rechtsirrtum eines (Verbandssyndikus)Rechtsanwalts ist regelmäßig nicht unverschuldet. Wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt bis zur höchstrichterlichen Klärung den sicheren Weg wählen. Dies gilt besonders bei fristgebundenen Schriftsätzen.

Aktuell im ArbRB
In der täglichen Praxis werden die Begriffe „Betrieb“, „Unternehmen“ und „Firma“ häufig gleichgesetzt. Äußerungen wie „der Arbeitnehmer gehört zehn Jahre der Firma an“ oder „die Anteile des Betriebs werden veräußert“ sind keine Seltenheit. Juristisch bestehen aber erhebliche Unterschiede. Wie wichtig eine sorgfältige Unterscheidung bereits im Planungsstadium ist und welche strategischen Möglichkeiten sich hieraus in der arbeitsrechtlichen Beratung ergeben, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf wichtige Regelungen, die bei Umstrukturierungen eine Rolle spielen.

BAG v. 18.10.2023 - 5 AZR 68/23
Wird ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis unter Erweiterung seines Arbeitsvertrags um die mit diesem Amt verbundenen Aufgaben zum Abfallbeauftragten bestellt, unterliegt seine nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einseitig mögliche Abberufung, mit der der Arbeitgeber auch die Anpassung des Vertrags rückgängig machen will, einer gerichtlichen Überprüfung nach § 315 BGB.

LAG Düsseldorf, Vergleich vom 19.12.2023 - 8 Sa 244/23
Vor dem LAG Düsseldorf haben sich die Parteien in einem Verfahren einer Kündigungsschutzklage auf einen Vergleich verständigt. Dem Kläger war gekündigt worden, nachdem er sein Hybridfahrzeug am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass im konkreten Fall eine Abmahnung wohl ausreichend gewesen wäre.

Aktuell im ArbRB
Das Hinweisgeberschutzgesetz geht in seinem sachlichen Anwendungsbereich deutlich über die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus. Für Hinweisgeber ergibt sich hier Beratungsbedarf, um beurteilen zu können, ob ihre Meldung oder Offenlegung von Verstößen gegen bestimmte Normen in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Der Beitrag gibt einen Überblick über Tatbestandsvoraussetzungen und verschiedene Abgrenzungsfragen.

BAG v. 14.12.2023 - 2 AZR 130/21
Der Rechtsstreit um das Arbeitsverhältnis einer an einem katholischen Krankenhaus angestellten Hebamme, der gekündigt wurde, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten war, ist durch Anerkenntnisurteil beendet worden. Die Beklagte hat anerkannt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

LAG München v. 9.11.2023, 3 Ta 170/23
Werden mehrere Kündigungen ausgesprochen, ist im Hinblick auf die Kündigung mit dem frühesten Beendigungstermin regelmäßig ein Vierteljahreseinkommen in Ansatz zu bringen. Ändert sich aufgrund der weiteren Kündigungen der Beendigungszeitpunkt, ist für die diesbezüglichen Kündigungsschutzanträge ein Wert in Höhe der Entgeltdifferenz zu den verschiedenen Beendigungsterminen festzusetzen.

Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten soll im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Dies hat der Bundesrat am 15.12.2023 beschlossen.

Der Sechste Senat des BAG beabsichtigt eine Rechtsprechungsänderung betreffend die Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei einer Massenentlassung. Weil darin eine Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats des BAG liegt, hat der Sechste Senat eine Divergenzanfrage gestellt und mehrere Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.

Am 10. Dezember 2023 ist der frühere Richter am BAG Peter Böck im Alter von 73 Jahren verstorben.

Thüringer LAG v. 7.11.2023 - 1 Sa 91/23
Aus dem Zweck des § 104 SGB VII folgt, dass für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls ein "doppelter Vorsatz" erforderlich ist. Der Vorsatz des Schädigers muss daher nicht nur die Verletzungshandlung an sich, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen. Dabei indiziert allein der Verstoß gegen Schutzvorschriften keinen Vorsatz im Hinblick auf den Verletzungserfolg.

BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

EuGH v. 14.12.2023 - C-206/22
Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs (während der Covid-19-Pandemie) unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen kann. Die Quarantäne ist nicht mit einer Krankheit vergleichbar.

Aktuell im ArbRB
Seit durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG feststeht, dass nicht nur „Überstunden“, sondern alle Arbeitszeiten aufgezeichnet werden müssen, ist das Schicksal der Vertrauensarbeitszeit ungewiss. Zwar wird deren Fortbestand gefordert und wohl überwiegend auch bestätigt, doch vertragen sich Vertrauensarbeitszeit und Aufzeichnungspflicht nur dann, wenn man von Kontrollen absieht. Diese werden aber überwiegend für erforderlich gehalten. Eine Quadratur des Kreises?

LAG Düsseldorf v. 5.10.2023 - 3 Ta 240/23
Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale nach §§ 112 ff., 117 EStG ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten mangels bürgerlicher Rechtsstreitigkeit nicht eröffnet. Eröffnet ist vielmehr, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Abgabenstreitigkeit handelt, bei der der Arbeitgeber lediglich als "Erfüllungsgehilfe" bzw. "Zahlstelle" der Finanzverwaltung fungiert, allein der Rechtsweg zu den Finanzgerichten nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO.

Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Der Beitragssatz bleibt stabil, die reguläre Altersgrenze steigt jedoch auf 66 Jahre. Die Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt und ebenso steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen sowie die sog. Mini- und Midi-Jobs. Neurentner im Jahr 2024 müssen einen höheren Steueranteil hinnehmen.

BAG v. 23.8.2023 - 5 AZR 349/22
Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

Laut einer aktuellen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung agieren Unternehmen mit starker Mitbestimmung nachhaltiger. Über die Arbeitnehmervertretungen werde die soziale Organisation der Unternehmen beeinflusst, sodass in diesem Bereich höhere ESG-Scores zu erwarten seien.

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab dem 7.12. nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.

ArbG Paderborn v. 12.10.2023 - 1 Ca 434/23
Für eine vorsätzliche Verletzung seiner gegenüber dem Arbeitgeber bestehenden Vermögensbetreuungspflicht muss der Täter die rechtlichen Wertungen in seiner Laiensphäre nachvollzogen haben und hierbei Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Vor dem Hintergrund eingeholter Gutachten und des Mitwirkens eines Wirtschaftsprüfers bei Vertragsabschluss darf davon ausgegangen werden, dass kein Straftatbestand der Untreue verwirklicht wurde. Allein ein auffälliges Leistungsmissverhältnis als solches reicht nicht für eine Sittenwidrigkeit aus.

LAG Köln v. 6.10.2023 - 9 TaBV 14/23
Der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber ist ein wesentlicher Grundsatz des Wahlrechts i.S.d. § 19 Abs. 1 BetrVG. Wahlwerbung ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dieser Grundsatz ist verletzt, wenn einzelne Wahlbewerber sich selbst Vorrechte gegenüber Mitbewerbern (hier: WhatsApp- Nachricht in eine Broadcast-Gruppe) herausnehmen. Insbesondere Mitglieder des Wahlvorstands haben das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu beachten und zu sichern.

EuGH v. 7.12.2023 - C-518/22
Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein.

Aktuell im ArbRB
Die Beleidigung und Herabsetzung von Vorgesetzten oder Kollegen kann grds. geeignet sein, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Gilt dies auch für Äußerungen eines Arbeitnehmers in einer WhatsApp-Gruppe? Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.9.2023 die Grenzen für eine insoweit geltende Vertraulichkeitserwartung aufgezeigt. Die Autorin stellt die maßgeblichen Grundsätze zusammenfassend dar.

LAG Berlin-Brandenburg v. 28.11.2023 - 26 Ta 1198/23
Wenn im Berufszweig der Schuldnerin üblicherweise im geschäftlichen Verkehr Firmenbögen/Briefköpfe verwandt werden und die Schuldnerin einen solchen besitzt und benutzt, ist ein Zeugnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einer Unterschrift des Geschäftsführers versehen ist. Gleiches gilt, wenn ein Firmenstempel die Unterschrift ersetzt. Nicht ausreichend ist es zudem, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück bei einem Dritten den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf der Arbeitnehmerin unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren.

EuGH v. 28.11.2023 - C-148/22
Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt.

LAG Köln v. 1.12.2023 - 9 TaBV 3/23
Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen „Smiley“ enthält, ist ungültig. Dies hat das LAG Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden.

ArbG Köln v. 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
Das ArbG Köln hat die Kündigung einer TV-Moderatorin für wirksam erklärt, da die Journalistin trotz Abmahnung eine Online-Kolumne für eine im Wettbewerb stehende Tageszeitung verfasst.

Zum 1.1.2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.