Otto Schmidt Verlag

Heft 6 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 6 (Erscheinungstermin: 20. Juni 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

06

Aktuelle Kurzinformationen

Online-Beilage: Was ist Arbeitszeit? – Ein Überblick, ArbRB 2025, 161

BAG: Mehrfaches Wahlrecht bei Betriebsratswahlen in Matrix-Strukturen, ArbRB 2025, 161

BAG: Schadensersatz nach der DSGVO bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung, ArbRB 2025, 161

BVerwG: Wahl des Gesamtpersonalrats beim Bundesnachrichtendienst ungültig, ArbRB 2025, 161

Änderung des MuSchG seit dem 1.6.2025 in Kraft, ArbRB 2025, 162

BAG-Terminvorschau Juli 2025, ArbRB 2025, 162

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 19.12.2024 - C-65/23 / Markowski, Jürgen, Beachtung der DSGVO in Betriebsvereinbarungen als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, ArbRB 2025, 162-163

BAG v. 28.1.2025 - 9 AZR 48/24 / Kühnel, Artur, Bereitstellung von Entgeltabrechnungen in digitaler Form, ArbRB 2025, 163-164

BAG v. 19.2.2025 - 10 AZR 57/24 / Esser, Patrick, Verspätete Zielvorgabe – Schadensersatz, ArbRB 2025, 164-165

BAG v. 3.4.2025 - 2 AZR 156/24 / Windeln, Norbert, Sonderkündigungsschutz für Schwangere – Nachträgliche Zulassung der Klage, ArbRB 2025, 165-166

BAG v. 4.12.2024 - 5 AZR 276/23 / Range-Ditz, Daniela, Keine Anwendung von § 326 Abs. 2 BGB bei krankheitsbedingter Unmöglichkeit der Erbringung von Arbeitsleistungen, ArbRB 2025, 166-167

Hessisches LAG v. 28.2.2025 - 14 SLa 578/24 / Lunk, Stefan, Kündigungsschutz für abberufene GmbH-Geschäftsführer, ArbRB 2025, 167-168

LAG Köln v. 14.1.2025 - 7 SLa 175/24 / Range-Ditz, Daniela, Schadensersatzpflicht nach Rauchen im Dienstfahrzeug, ArbRB 2025, 168-169

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 26.11.2024 - 1 ABR 37/20 / Grimm, Detlef, Keine Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Eintragung einer arbeitnehmerlosen SE, ArbRB 2025, 169-170

Hessisches LAG v. 10.3.2025 - 16 TaBV 109/24 / Braun, Axel, Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account, ArbRB 2025, 170-171

ArbG Zwickau v. 20.3.2025 - 9 BV 12/24 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Mitbestimmung des Betriebsrats bei internen Meldestellen nach dem HinSchG, ArbRB 2025, 171-172

Sonstiges Recht

BAG v. 21.1.2025 - 3 AZR 45/24 / Wortmann, Florian, Verjährung von auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangenen Forderungen in der Insolvenz, ArbRB 2025, 172-173

OLG München v. 31.7.2024 - 7 U 351/23 e / Grimm, Detlef / Güzel, Baris, AG-Vorstand – Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account, ArbRB 2025, 173-174

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Bonanni, Andrea, Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht, ArbRB 2025, 174-179

Am 9.4.2025 und damit knapp sieben Wochen nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt, dem die CSU bereits am Folgetag, die CDU am 28.4.2025 und die SPD-Basis in einer digitalen Abstimmung bis zum 30.4.2025 zugestimmt haben. Am 5.5.2025 wurde der Vertrag unterzeichnet und am 6.5.2025 Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler gewählt. Der Beitrag stellt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen arbeitsrechtlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung dar und bewertet diese.

Steffan, Ralf, Das Ende des Konzernprivilegs in der Arbeitnehmerüberlassung?, ArbRB 2025, 179-182

Sogenannte Konzernleihen sind ein gern genutztes Mittel des flexiblen Personalmanagements innerhalb eines Konzernverbundes. Fehlen Mitarbeitende (ggf. mit besonderem Know-how) in einem Unternehmen, werden sie durch Mitarbeitende eines anderen Unternehmens des Konzerns leihweise ersetzt. Dabei bedienen sich die Unternehmen häufig der Regelung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG. Danach finden die wesentlichen Vorschriften des AÜG keine Anwendung, sofern die Arbeitnehmer vom verleihenden Unternehmen nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden. Die Grenzen dieses Konzernprivilegs hat das BAG jetzt in seiner Entscheidung vom 12.11.2024 – 9 AZR 13/24, ZIP 2025, 788 = NZA 2025, 478 = ArbRB 2025, 100, deutlich aufgezeigt.

Laber, Jörg, Mutterschutz – Was gibt es Neues?, ArbRB 2025, 182-185

Nachdem der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2018 reformiert hatte, hat der Bundesrat am 14.2.2025 den Weg für das vom Bundestag am 30.1.2025 beschlossene “Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)“ freigemacht, so dass dieses zum 1.6.2025 in Kraft treten konnte. Wie dadurch Frauen bei einer Fehlgeburt besser geschützt werden sollen, stellt der folgende Beitrag dar. Darüber hinaus wird die wichtigste höchstrichterliche Rechtsprechung nach Umsetzung der Reform des MuSchG zum 1.1.2018 vorgestellt.

Schipp, Johannes, Wie kann sich Teilzeitarbeit auf die Höhe einer Betriebsrente auswirken?, ArbRB 2025, 185-188

Wer in den letzten Berufsjahren in Teilzeit arbeitet, kann bei seiner Betriebsrente eine böse Überraschung erleben. Betriebliche Ruhegelder, bei denen die Höhe der Leistung vom zuletzt bezogenen Entgelt abhängt, können deutlich niedriger ausfallen, obwohl im weit überwiegenden Teil des Arbeitsverhältnisses Vollzeitarbeit geleistet wurde. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie sich Teilzeitarbeit auf die Höhe der Betriebsrente auswirken kann, und geht auf die einzelnen Begrenzungsfaktoren ein.

Häußer, Christian, Retention Boni, ArbRB 2025, 188-192

Retention Boni (auch Halteprämien, Bleibeprämien oder Bindungsprämien genannt) dienen der Bindung wichtiger Mitarbeiter. Üblicherweise wird diesen die Zahlung eines größeren Geldbetrags versprochen, sofern sie bis zu einem bestimmten Stichtag im Unternehmen verbleiben. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht auseinander, das bei der Gewährung von Retention Boni an Mitarbeiter eines Instituts besteht, für das die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) gilt. Zugleich zeigt er eine praxistaugliche Lösungsmöglichkeit auf.

Fröhlingsdorf, Sarah Maria, Was ist Arbeitszeit? – Ein Überblick, ArbRB 2025, S005

Mit Entscheidung vom 13.9.2022 (BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, GmbHR 2023, 74 m. Anm. Stephan/Schreiner = NZA 2022, 1616 = ArbRB 2022, 299 [Braun]) hat das BAG eine generelle Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit begründet. Hiermit folgt das BAG der Wertung des EuGH aus seinem Urteil vom 14.5.2019 (EuGH v. 14.5.2019 – C-55/18, ECLI:EU:C:2019:402, MDR 2019, 678 = NZA 2019, 683 = ArbRB 2019, 162 [Marquardt]; jüngst auch EuGH v. 19.12.2024 – C-531/23, NZA 2025, 97 = ArbRB 2025, 36 [Schewiola]), welches bereits hitzige Debatten über das Thema “Arbeitszeit“ entfacht hatte. Das Thema bleibt darüber hinaus aufgrund von weiterer Rechtsprechung des BAG und des EuGH sowie möglicher legislativer Vorhaben weiterhin in Bewegung.
Obwohl das BMAS ursprünglich eine schnelle Umsetzung der heftig umstrittenen BAG-Entscheidung zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG plante, ist der Referentenentwurf des BMAS dazu vom 18.4.2023 nicht weiterverfolgt worden. Mit Blick auf die erfolgte Bundestagswahl und die sehr junge neue Legislaturperiode ist mit einer zeitnahen gesetzlichen Regelung nicht zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund widmet sich dieser Beitrag der grundlegenden Frage nach dem Begriff der “Arbeitszeit“. Gleichzeitig legt er dar, wie praxisrelevante Bereiche und Tätigkeiten – im Kontext nationaler und internationaler Rechtsprechung – in vergütungsrechtlicher Hinsicht einzuordnen sind. Eine Übersicht am Ende des Beitrags ermöglicht eine schnelle Einordnung, ob in der jeweiligen Konstellation Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn (ArbZG) und/oder Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinn vorliegt.



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