Otto Schmidt Verlag

Heft 5 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 5 (Erscheinungstermin: 20. Mai 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

05

Nachruf

Nachruf auf Prof. Dr. Dr. hc. Ulrich Preis †, ArbRB 2025, 129

Aktuelle Kurzinformationen

BAG: Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen als Sachbezug zulässig, ArbRB 2025, 130

Hessisches LAG: Einfache Arbeiten auf dem Bau keine selbstständige Tätigkeit, ArbRB 2025, 130

Arbeits- und sozialrechtliche Vorhaben der neuen Bundesregierung, ArbRB 2025, 130-131

Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeitanträge ab 1.5.2025 in Textform möglich, ArbRB 2025, 131

BAG-Terminvorschau Juni 2025, ArbRB 2025, 131

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24 / Windeln, Norbert, Freistellung während der Kündigungsfrist – Unterlassener Zwischenverdienst in der Regel nicht böswillig, ArbRB 2025, 132-133

BAG v. 5.12.2024 - 8 AZR 372/20 / Wieg, Florian, Schadensersatz für Teilzeitbeschäftigte wegen Benachteiligung bei Überstundenzuschlägen, ArbRB 2025, 133-134

BAG v. 11.12.2024 - 4 AZR 44/24 / Pant, Benjamin, Auslegung von Gleichstellungsabreden – Versetzung außerhalb des tarifvertraglichen Geltungsbereichs, ArbRB 2025, 134-135

BAG v. 15.1.2025 - 5 AZR 284/24 / Steffan, Ralf, Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Nicht-EU-Ausland, ArbRB 2025, 135-136

BAG v. 12.2.2025 - 5 AZR 171/24 / Hülbach, Henning, Nutzungsausfallentschädigung für wirksam widerrufene Dienstwagennutzung im Kündigungsfall, ArbRB 2025, 136-137

BAG v. 30.1.2025 - 2 AZR 68/24 / Kühnel, Artur, Zugang einer Kündigung – Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben?, ArbRB 2025, 137-138

LAG Köln v. 12.12.2024 - 8 Sa 409/23 / Range-Ditz, Daniela, Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann zur verhaltensbedingten Kündigung führen, ArbRB 2025, 138-139

Hessisches LAG v. 24.2.2025 - 10 Ta 299/24 / Hülbach, Henning, Arbeitnehmereigenschaft eines “Einfirmenvertreters“ – Erforderlichkeit detaillierten Sachvortrags, ArbRB 2025, 139-140

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 23.10.2024 - 7 ABR 34/23 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Ermöglichung der schriftlichen Stimmabgabe während Kurzarbeit / mobiler Arbeit, ArbRB 2025, 140-141

BAG v. 27.11.2024 - 7 AZR 291/23 / Groeger, Axel, Freigestelltes Betriebsratsmitglied – Abgrenzung Vergütung und Aufwandsentschädigung, ArbRB 2025, 141-142

LAG Niedersachsen v. 4.3.2025 - 10 TaBV 56/24 / Lunk, Stefan, Tendenzbetrieb – Gemeinnützigkeit begründet nicht zwingend Tendenzschutz, ArbRB 2025, 142-143

Sonstiges Recht

BAG v. 20.2.2025 - 6 AZR 155/23 / Marquardt, Cornelia, Anwaltliche Pflichten bei der Fristenprüfung, ArbRB 2025, 143-144

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Reufels, Martin, Statusvereinbarungen – Ein sinnvolles Gestaltungsmittel?, ArbRB 2025, 145-147

Unter Statusvereinbarungen werden Regelungen verstanden, mit denen klargestellt werden soll, dass es sich bei einem Vertragsverhältnis um ein freies Dienstverhältnis und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Es stellt sich die Frage, wie sich derartige Regelungen zu § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB verhalten, wonach es auf die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses und nicht auf die Bezeichnung im Vertrag ankommt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Funktion, Reichweite und Grenzen solcher Statusvereinbarungen.

Herfs-Röttgen, Ebba, “Ich bleib’ noch ein bisschen länger in Thailand“ – Arbeiten im Ausland: Was geht, was geht gar nicht?, ArbRB 2025, 147-150

Aufgrund zunehmender internationaler Verflechtung ist es ein wachsendes Bedürfnis von Unternehmen, ihre Mitarbeitenden – zumindest zeitweise – auch im Ausland einzusetzen. Den Wunsch formulieren aber immer häufiger auch die Mitarbeitenden selbst. Workation als vorübergehende mobile Arbeit am Urlaubsort ist schon fast zu einer Minimalforderung im Bewerbungsgespräch geworden. Arbeit im Ausland: Was so einfach scheint, birgt doch mitunter erhebliche Risiken! Der Beitrag zeigt die Fallstricke auf, die sich aus neuesten Entwicklungen ergeben.

Niklas, Thomas / Henseler, Maren, Die Geschäftsordnung des Betriebsrats, ArbRB 2025, 151-153

Nach § 36 BetrVG sollen Betriebsräte die nähere Ausgestaltung ihrer Geschäftsführung in einer Geschäftsordnung niederlegen. Dabei halten sie allerdings nicht selten die gebotenen Formalia nicht ein oder überschreiten inhaltliche Grenzen. Der Beitrag fasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen und gibt Hinweise für die Praxis.

Stolz, Manfred, Nachvertragliche Verschwiegenheitspflichten und das Geschäftsgeheimnisgesetz, ArbRB 2025, 154-157

In seinem ersten Urteil zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG; BGBl. I 2019, 466 v. 18.4.2019, in Kraft ab 26.4.2019) hat sich das BAG mit den Auswirkungen des Gesetzes auf vertragliche Geheimhaltungsklauseln und die nachvertraglichen Verschwiegenheitspflichten befasst. Der folgende Beitrag zeigt Unklarheiten in der Entscheidung auf und gibt Hinweise für die Praxis.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Dzida, Boris, Die Anpassung von Zielverhandlungen und Zielvorgaben bei variabler Vergütung an die neue BAG-Rechtsprechung, ArbRB 2025, 157-160

Nach einem neuen Urteil des BAG sind Klauseln in einem Standardarbeitsvertrag, nach denen der Arbeitgeber von einer Pflicht, über eine Zielvereinbarung zu verhandeln, zu einer einseitigen Zielvorgabe wechseln kann, unangemessen benachteiligend (§ 307 BGB). Da solche Klauseln in der betrieblichen Praxis sehr weit verbreitet sind, müssen viele Arbeitgeber ihre Musterarbeitsverträge anpassen. Sind solche Klauseln in Kraft und ist noch keine Vertragsanpassung erfolgt, ist zu empfehlen, von einer einseitigen Zielvorgabe abzusehen und die Ziele mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren.



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