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Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld

Das Bundeskabinett hat am 10.9.2025 der Festsetzung der Regelbedarfe im Bürgergeld und der Sozialhilfe für das Jahr 2026 zugestimmt. Die geltende Fortschreibungsregelung wird voraussichtlich letztmalig angewendet. Für das kommende Jahr steht eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe an. In diesem Gesetzgebungsverfahren wird in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD auch über die künftige Ausgestaltung der jährlichen Fortschreibung zu entscheiden sein

Nach der vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF vorgelegten Fortschreibungs-Verordnung sollen Leistungsbezieher von Lebensunterhaltsleistungen nach SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) im Jahr 2026 Regelbedarfe in derselben Höhe wie in den Jahren 2024 und 2025 erhalten. Alleinstehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben, erhalten damit in der Regelbedarfsstufe 1 weiterhin 563 € pro Monat. Für Paare, Kinder und Jugendliche oder Menschen in stationären Unterkünften gelten andere der jeweiligen Lebenssituation angepasste Regelbedarfe. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 17.10.2025.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMAS finden Sie ausführliche Informationen hier.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.09.2025 15:06
Quelle: BMAS PM vom 10.9.2025

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