Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Bundesregierung will Berichtspflicht abschaffen
Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 ein "Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung" beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfällt und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten nur bei schweren Verstößen sanktioniert wird. Durch Vermeidung doppelter Berichtspflichten sollen Unternehmen weiter entlastet und die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden.
Nach dem Koalitionsvertrag gilt das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nahtlos bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, fort. Die CSDDD orientiert sich eng am deutschen LkSG. Derzeit werden auf EU-Ebene Änderungen an der CSDDD im Rahmen eines neuen Gesetzespaketes verhandelt ("Omnibus I-Richtlinie"), um verschiedene EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte insgesamt zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Auf EU-Ebene bleibt der Orientierungsrahmen für die anstehenden Trilogverhandlungen aus Sicht der Bundesregierung der Vorschlag der EU-Kommission zum Omnibus I / CSDDD.
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