Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Tag-Archiv: Testpflicht

Neue Testpflicht fĂŒr UrlaubsrĂŒckkehrer in NRW

Heute ist in NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft getreten (hier abrufbar). 7 Abs. 3 sieht vor, dass nicht vollstĂ€ndig immunisierte BeschĂ€ftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fĂŒnf Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, am ersten Arbeitstag nach der Arbeitsunterbrechung ihrem […]

Der Referentenentwurf der neuen Corona-ArbSchV – Testangebotspflicht bleibt

Im Internet kursiert der Referentenentwurf der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die vom 1. Juli bis zum 30. September gelten soll. Aufgrund der rĂŒcklĂ€ufigen Neuinfektionszahlen und des stetigen Impffortschritts verbleiben nur noch grundlegende Vorgaben wie Kontaktreduzierung, Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygieneschutzkonzepte in der Corona-ArbSchV. Im Einzelnen: Mittelpunkt der neuen Verordnung sind die […]

Gratis-Leitfaden zur Testpflicht und den neuen Homeoffice-Regelungen aktualisiert (Update v. 23.4.2021)

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergĂ€nzte Corona-Arbeitsschutzverordnung  (Corona-ArbSchV) in Kraft, folgen auch schon die nĂ€chsten Änderungen: Die schon bisher bestehende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Arbeit im Homeoffice anzubieten, wird aus der Corona-ArbSchV herausgenommen und in einen neuen § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingegliedert. ErgĂ€nzt wird dies um eine Pflicht […]

Die WohlfĂŒhl-Testpflicht im ArbeitsverhĂ€ltnis ab KW 16/2021

Stand jetzt (13.04.2021, nach dem Kabinettsbeschluss der BReg, dazu die Pressemitteilung des BMAS vom 13.4.2021 sowie der Blog meines Kollegen Dr. Freh vom 13.4.2021) wird ab nĂ€chster Woche eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, Testangebote zu unterbreiten, bestehen. Nach Pressemeldungen gibt es weder eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur DurchfĂŒhrung des Tests noch eine Dokumentationspflicht. Auch der […]

Arbeitgeber mĂŒssen ab nĂ€chster Woche Corona-Schnelltests anbieten – Update: GeĂ€nderte Verordnung tritt am 20. April in Kraft

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute verkĂŒndet, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bis zum 30.06.2021 verlĂ€ngert wird. Zudem wird die Verordnung um eine arbeitgeberseitige Pflicht zum Angebot von Corona-Schnelltests erweitert. Arbeitgeber werden verpflichtet, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nachfolgend „Arbeitnehmer“), die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Corona-Schnelltest zu ermöglichen (§ 5 Abs. 1 […]