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ArbRB-Blog

Bemerkenswerte neue BAG Urteile

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Auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) unter „Entscheidungen“ befinden sich seit kurzem eine Reihe von Urteilen des 5. Senats vom 13.3.2013 (5 AZR 157/12 u.a.), die sich durch ihre besondere Kürze herausheben. Es geht um die Auslegung einer „kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel“ in einem Arbeitsvertrag bei einer Tarifsukzession. Der Senat verweist auf frühere Entscheidungen, auch des 4. Senats, zur Geltung des TVöD bei kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dazu der Verfasser in: Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, Teil 8 Rn. 12 ff.). Die Problematik erschließt sich dem Außenstehenden nur, wenn man eines der vom BAG bestätigten Urteile des LAG Sachsen-Anhalt liest.

Ferner findet man an derselben Stelle ein Versäumnisurteil des 10. Senats vom 16.1.2013 (10 AZR 560/11), das nicht nur wegen des Verfahrensgangs bemerkenswert ist, sondern auch deswegen lesenswert, weil es ausführlich begründet, wann ein wettbewerbswidriges Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt und wie die Darlegungslast verteilt ist.

Von Bedeutung scheint mir ferner eine Entscheidung des 8. Senats vom 21.2.1013 (8 AZR 877/11) zu sein, bei der es um die Zuordnung eines Arbeitsverhältnisses bei einem Betriebsteilübergang geht. Ausführlich befasst sich der Senat darin mit Fragen der Ausübung des Direktionsrechts.

RAFAArbR Axel Groeger, Bonn
www.redeker.de

RA FAArbR Axel Groeger ist Partner bei Redeker Sellner Dahs, Bonn. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Herausgeber des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst.

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