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ArbRB-Blog

Kategorie-Archiv: Schriftform

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 – 4 Ca 688/22). Und dies bedeutet erfreulicherweise: Aufatmen für alle Nutzer:innen des beA! Das Problem Die Beklagtenvertreterin einigte sich mit dem Klägervertreter außerhalb des Prozesses. Beide übersandten einen gleichlautenden Schriftsatz per beA mit der Bitte, den Vergleichsvorschlag durch […]

Bitte schreib ordentlich!

Das muss ich meinen beiden älteren Söhnen manchmal sagen, damit die Lehrer überhaupt in der Lage sind, ihre Ausführungen zu lesen. Auch wir Anwälte werden gelegentlich durch Gerichte daran erinnert, so etwa im Zusammenhang mit der Unterschriftsleistung unter Schriftsätzen. Eine Unterschrift setzt nach der Rechtsprechung einen individuellen Schriftzug voraus, der sich – ohne lesbar sein […]