Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Tag-Archiv: beA

beA in 2022 – 6 aktuelle Entscheidungen, die Sie im Dickicht des beA-Dschungels kennen sollten

MĂĽssen Rechtsanwält:innen Kopierkosten fĂĽr vom Gericht erstellte Abschriften tragen? Sind Rechtsanwält:innen verpflichtet, einen mobilen Hotspot einzurichten? Welche Anforderungen sind an eine Glaubhaftmachung einer technischen Störung oder an eine wirksame Ausgangskontrolle oder an eine einfache Signatur bei Einzelanwält:innnen zu stellen? … beA, beA, beA! Die gerichtlichen Entscheidungen rund um den elektronischen Rechtsverkehr und das beA reiĂźen […]

BeA in 2022: Neue Entscheidungen Teil 2: Müssen unzuständige Gericht einen Schriftsatz weiterleiten? Und: Muss auch ein beA-Schriftsatz leserlich unterschrieben werden?

Im Folgenden lesen Sie Teil 2 der Serie „BeA in 2022: Neue Entscheidungen“. In Teil 1 dieser Serie habe ich zwei Entscheidungen des BGH besprochen. Die erste Entscheidung befasste sich mit der Frage, ob Rechtsanwält:innen verpflichtet sind, einen Schriftsatz vor Versendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu ĂĽberprĂĽfen. Die zweite Entscheidung behandelte die Frage, ob Rechtsanwält:innen […]

BeA in 2022: Neue Entscheidungen Teil 1: Prüfungspflicht von Rechtsanwält:innen auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Schriftsatzes sowie der korrekten Eintragung von Fristen

FĂĽr die Anwaltschaft und andere Nutzer:innen des beA wird durch die Gerichte an den Stellschrauben nochmals deutlich gedreht. Denn: nach und nach befassen sich immer mehr Gerichte mit Rechtsfragen rund um das beA und konkretisieren die Pflichten der Anwaltschaft. Der BGH, das BSG sowie das OLG Bamberg liefern insgesamt vier neue Grundsatzentscheidungen und stellen mitunter hohe […]

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 – 4 Ca 688/22). Und dies bedeutet erfreulicherweise: Aufatmen fĂĽr alle Nutzer:innen des beA! Das Problem Die Beklagtenvertreterin einigte sich mit dem Klägervertreter auĂźerhalb des Prozesses. Beide ĂĽbersandten einen gleichlautenden Schriftsatz per beA mit der Bitte, den Vergleichsvorschlag durch […]