Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Tag-Archiv: Verfall

Verfall, Verjährung, Mitwirkungsobliegenheit – deutsches Urlaubsrecht „made in“ Luxemburg

Kaum ein arbeitsrechtlicher Bereich wurde in den letzten Jahren so stark durch die europäische Rechtsprechung geprägt wie das Urlaubsrecht. Exemplarisch zeigt dies die Frage nach dem Verfall und der Verjährung des Jahresurlaubs sowie der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers. Das herannahende Jahresende gibt Anlass, sich einige der aktuellsten Themen nochmals zu vergegenwärtigen. Gesetzliche Grundlagen Das BUrlG bestimmt, […]

Neue Urlaubsrechtsprechung des EuGH – Teil III: So regeln Sie den Verfall des vertraglichen Mehrurlaubs

Die europarechtlichen Vorgaben (s. Blog-Beitrag v. 14.11.2018) gelten nur für den vierwöchigen Mindesturlaub. Der Verfall des weitergehenden vertraglichen Mehrurlaubs kann dagegen frei vereinbart werden. Wir empfehlen allen Unternehmen, den Umgang mit vertraglichem Mehrurlaub im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Bei dieser Gelegenheit bieten sich noch weitergehende Regelungen an. Für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten […]

Neue Urlaubsrechtsprechung des EuGH – Teil I: Automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen zum Jahresende ist europarechtswidrig

Am 6.11.2018 hat der EuGH in zwei Vorabentscheidungsverfahren zu den Verfallsregeln des deutschen Urlaubsrechts entschieden (C-619/16, C-684/16). Der Tenor dieser Entscheidungen: Ein grundsätzlicher automatischer Verfall nicht genommener Urlaubsansprüche zum Jahresende, wie ihn § 7 Abs. 3 BUrlG eigentlich vorsieht, ist europarechtswidrig. Nicht genommener Urlaub müsste also uneingeschränkt auf das Folgejahr übertragen werden. Die Entscheidungen lassen […]

Mitten in der Urlaubszeit: weitere Klärung durch das BAG

Nachdem der EuGH in der Entscheidung Winfried Schulte/KHS vom 22.11.2011 (C-214/10) entschieden hat, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, die für Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub einen Ãœbertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt (ArbRB 2011, […]