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Ab heute: Datenschutzbeauftragter kann beim LDI NRW gemeldet werden

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Bekannterweise verpflichtet Art. 37 Abs. 7 DSGVO ab dem 25.05.2018 alle verantwortlichen Stellen (also Arbeitgeber und Unternehmen) dazu, den jeweiligen Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) hatte in der Vergangenheit angekündigt, eine elektronische Meldung sei erst im späteren Verlauf des Jahres möglich.

Nun erreicht uns die erfreuliche Mitteilung, dass die Kontaktdaten bzw. des/der Datenschutzbeauftragten ab sofort der LDI NRW mitgeteilt werden können. Die Unternehmen können ihrer Meldepflicht auch durch Nutzung eines Meldeportals nachkommen. Die Zugangsdaten für dieses Meldeportal finden Sie auf der Seite der LDI.

Bitte registrieren Sie sich dann erst einmal im Meldeportal. Es lebe die Datensparsamkeit!

PS: Die ersten Korrekturen am Verordnungstext der DSGVO finden Sie hier auf Seite 46 bis 64.

 

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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