Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Eine Synopse zum SGB IX i.d.F. ab 1.1.2018

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Das Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016  (BGBl. I S. 3234) hatte das SGB IX umfassend geändert. Eine erste Übersicht zu kündigungsrechtlichen Änderungen hatten mein Kollege Freh und ich Ihnen in Grimm/Freh, ArbRB 2017, 16 ff. gegeben.  Das betraf insbesondere die kündigungsrechtlich seitdem notwendige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX.

Mit Wirkung ab 1.1.2018 werden die Paragrafen im arbeitsrechtlichen Teil erheblich umbeziffert. Aus § 95 SGB IX wird nun § 178 SGB IX, aus § 81 SGB IX wird § 164 SGB IX, die Vorschriften zum Kündigungsrecht (§§ 85 – 92 SGB IX) werden sich in §§ 168 bis 175 SGB IX inhaltlich unverändert finden und aus § 84 Abs. 2 SGB IX (der Norm des BEM) wird § 167 Abs. 2 SGB IX.

Mit tatkräftiger Unterstützung des Otto Schmidt Verlages möchte ich Ihnen eine Synopse präsentieren.

SGB IX
bis 31.12.2017
SGB IX
ab 1.1.2018
Teil 3: Schwerbehindertenrecht
Kapitel 1: Geschützter Personenkreis
§ 68
Geltungsbereich
§ 151
§ 69
Feststellung der Behinderung
§ 152
Kapitel 3: Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Recht der schwerbehinderten Menschen
§ 80
Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern
§ 163
§ 81
Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
§ 164
§ 82
Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber
§ 165
§ 83
Inklusionsvereinbarung
§ 166
§ 84
Prävention (einschließlich BEM in Abs. 2)
§ 167
Kapitel 4: Kündigungsschutz
§ 85
Erfordernis der Zustimmung
§ 168
§ 86
Kündigungsfrist
§ 169
§ 87
Antragsverfahren
§ 170
§ 88
Entscheidung des Integrationsamtes
§ 171
§ 89
Einschränkungen der Ermessensentscheidung
§ 172
§ 90
Ausnahmen
§ 173
§ 91
Außerordentliche Kündigung
§ 174
§ 92
Erweiterter Beendigungsschutz
§ 175
Kapitel 5 (…) Schwerbehindertenvertretung (…)
§ 95
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
§ 178

 

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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