Otto Schmidt Verlag

Heft 12 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 12 (Erscheinungstermin: 20. Dezember 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

BVerfG: Besoldung der Berliner Landesbeamten verfassungswidrig, ArbRB 2025, 365

BAG: Korrekturkompetenz der Tarifparteien bei Verstößen gegen Diskriminierungsverbote, ArbRB 2025, 365

BAG: Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlägen, ArbRB 2025, 365

BSG: Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen, ArbRB 2025, 365

Abschlussbericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, ArbRB 2025, 366

Dt. Arbeitsrechtstag 2026 – Entgelttransparenz: Gerechtigkeit oder Gleichmacherei?, ArbRB 2025, 366

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?, ArbRB 2025, 366

BAG-Terminvorschau Januar 2026, ArbRB 2025, 366

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 3.6.2025 - 9 AZR 133/24 / Marquardt, Cornelia, Befristete Auslandsentsendung führt nicht zu dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung, ArbRB 2025, 367-368

LAG Hamburg v. 14.7.2025 - 4 SLa 26/24 / Hülbach, Henning, Einwurfeinschreiben begründet keinen Anscheinsbeweis für erfolgreiche Zustellung mehr, ArbRB 2025, 368-369

LAG Hamm v. 5.9.2025 - 14 SLa 145/25 / Sasse, Stefan, Kündigung wegen Einreichung einer online erworbenen AU ohne Arztgespräch, ArbRB 2025, 369

LAG Köln v. 3.6.2025 - 7 SLa 54/25 / Hülbach, Henning, Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung durch Gesamtschau aller Umstände, ArbRB 2025, 369-370

LAG Niedersachsen v. 13.8.2025 - 2 SLa 735/24 / Kühnel, Artur, Außerordentliche Kündigung nach versuchtem Prozessbetrug, ArbRB 2025, 370-371

ArbG Hamm v. 8.8.2025 - 2 Ca 182/25 / Range-Ditz, Daniela, Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in katholischem Krankenhaus – Reichweite des Direktionsrechts, ArbRB 2025, 371-372

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 22.5.2025 - 7 ABR 28/24 / Esser, Patrick, Mehrfache Wahlberechtigung einer Führungskraft in Matrix-Struktur – Anfechtung einer Betriebsratswahl, ArbRB 2025, 372-373

BAG v. 22.9.2025 - 8 AZB 6/25 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren – Inhaltsbestimmung des Unterlassungstitels, ArbRB 2025, 373-374

LAG Baden-Württemberg v. 30.9.2025 - 2 TaBV 2/25 / Grimm, Detlef / Güzel, Baris, Kein Mitbestimmungsrecht bei Bildung eines Betriebsrats erst nach Beginn der Betriebsänderung, ArbRB 2025, 374-375

Hessisches LAG v. 25.9.2025 - 5 TaBV 96/25 / Lunk, Stefan, Interessenausgleich und Sozialplan bei bereits umgesetzter Betriebsverlegung um wenige hundert Meter, ArbRB 2025, 375-376

LAG Niedersachsen v. 16.5.2025 - 14 SLa 79/25 / Ante, Johann, Kein Vergütungsanspruch für Betriebsratsmitglied bei Seminaranreise außerhalb der Arbeitszeit, ArbRB 2025, 376-377

Sonstiges Recht

EuGH v. 11.11.2025 - C-19/23 / Einfeldt, Eva, Grenzen der EU-Zuständigkeit bei der Mindestlohnregulierung – EuGH erklärt Teile der Mindestlohnrichtlinie für nichtig, ArbRB 2025, 377-378

BAG v. 9.9.2025 - 5 AZN 142/25 / Range-Ditz, Daniela, Wiederaufnahme des Verfahrens – Abstimmung des Gerichts in Telefonkonferenz, ArbRB 2025, 378-379

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, KI-Nutzung durch den Betriebsrat, ArbRB 2025, 379-383

Der Einsatz künstlicher Intelligenz gehört im Jahr 2025 zum Alltag in den meisten deutschen Unternehmen. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Betriebsrat hat ein Interesse an der Nutzung dieser neuen Technologie zu Recherche- und Datenverarbeitungszwecken. Der Beitrag erläutert die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Nutzung und Beschaffung von KI-Programmen.

Oberthür, Nathalie, Arbeitnehmerschutz für Angehörige schwerbehinderter Menschen, ArbRB 2025, 383-386

Kürzlich hat der EuGH die Arbeitnehmerrechte für Angehörige schwerbehinderter Menschen gestärkt (EuGH v. 11.9.2025 – C-38/24 – Bervidi, ArbRB 2025, 330 [Einfeldt]). Dies hat Auswirkungen auf den Anwendungsbereich von arbeitnehmerschützenden Vorschriften, der nach bisherigem Verständnis auf schwerbehinderte Arbeitnehmer begrenzt war. Der nachfolgende Beitrag stellt die Entscheidung des EuGH dar und untersucht deren mögliche Bedeutung für das nationale Recht.

Korinth, Michael H., Schöne Bescherung! Was den Arbeitsvertragsparteien nicht nur bei Weihnachtsfeiern blühen kann, ArbRB 2025, 386-389

Das Weihnachtsfest stellt viele Unternehmen vor schwierige Fragen. Soll es eine betriebliche Weihnachtsfeier geben oder nicht? Wenn ja, eine einheitliche Feier oder mehrere abteilungsbezogene Feiern? Wer sollte dabei sein? Das Thema rückt also schon lange vor der Adventszeit in den Fokus und bleibt dort möglicherweise, bis das letzte Gerichtsverfahren dazu abgeschlossen ist. Der Beitrag soll helfen, Streit zu vermeiden, und die rechtlichen Strukturen von Betriebsfeiern aufzeigen.

Bonanni, Andrea / Rindone, Daniela, Neues zum Betriebsbegriff nach § 1 BetrVG, ArbRB 2025, 389-392

Der Betriebsbegriff ist ein zentraler Begriff des deutschen Arbeitsrechts, der u.a. die Grundlage für die Anwendung des BetrVG bildet. Er definiert den räumlichen und organisatorischen Rahmen, innerhalb dessen die Beschäftigten einen Betriebsrat wählen können und dieser seine Mitbestimmungsrechte ausüben kann. In den letzten Jahren hat sich die Arbeitswelt durch die Digitalisierung, mobile Arbeit und neue Unternehmensstrukturen stark verändert, was auch den Betriebsbegriff vor neue Herausforderungen stellt. Dieser Beitrag untersucht die aktuelle Rechtslage sowie die jüngste Rechtsprechung und Literatur zur Bestimmung des Betriebsbegriffs im Sinn des BetrVG.

Braun, Axel, Der Umgang mit einer fehlerhaften Betriebsratswahl, ArbRB 2025, 393-396

Die Durchführung von Betriebsratswahlen ist gefahrgeneigte Mandatstätigkeit. Die Komplexität der Wahlvorschriften selbst im sog. vereinfachten Verfahren führt nahezu zwangsläufig zu Fehlern im Verlauf des Wahlverfahrens, die mal kleinerer, mal größerer Natur sind. Die fehlerfreie Wahl – da sind sich alle Praktiker einig – ist eher die Ausnahme. Nicht nur alle vier Jahre anlässlich der regelmäßigen Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 BetrVG, sondern auch bei Erst- oder Zwischenwahlen nach § 13 Abs. 2 BetrVG stellt sich daher die Frage nach der Wahlanfechtung: ja oder nein? Der Beitrag soll nicht nur die rechtlichen Parameter einer Wahlanfechtung aufzeigen, sondern auch die rein praktische Frage beantworten, ob eine Anfechtung – selbst wenn sie rechtlich erfolgversprechend ist – überhaupt sinnvoll ist.



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