Otto Schmidt Verlag

Heft 7 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ArbRB Heft 7 (Erscheinungstermin: 20. Juli 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

07

Aktuelle Kurzinformationen

EuGH-Generalanwalt: Zur Überlassungsdauer bei einem Betriebsübergang, ArbRB 2026, 197

BAG: Folgen einer fehlerhaften Massenentlassungsanzeige, ArbRB 2026, 197

BAG: Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit, ArbRB 2026, 197

Arbeitsrechtliche Vorhaben laut Koalitionsausschuss, ArbRB 2026, 197-198

ILO-Übereinkommen zur Plattformarbeit verabschiedet, ArbRB 2026, 198

Bundesrat: Rentenerhöhung ab 1.7.2026, ArbRB 2026, 198

BAG-Terminvorschau August 2026, ArbRB 2026, 198

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 18.6.2026 - C-484/24 / Einfeldt, Eva, Kein generelles Beweisverwertungsverbot für unter Verletzung des Datenschutzes erlangte Daten, ArbRB 2026, 198-199

BAG v. 19.2.2026 - 8 AZR 83/25 / Jacobi, Jessica, Auskunftsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach dem EntgTranspG – Altfall, ArbRB 2026, 199-200

BAG v. 18.5.2026 - 6 AZN 90/26 / Lunk, Stefan, Versetzung zur Vorbereitung eines Betriebsübergangs, ArbRB 2026, 200-201

BAG v. 12.11.2025 - 10 AZR 184/24 / Hülbach, Henning, Ein “Arbeitsunfall“ i.S.d. TV 13. Monatseinkommen ist bereits auf der Fahrt zur Baustelle möglich, ArbRB 2026, 201-202

Hessisches LAG v. 9.3.2026 - 16 SLa 723/25 / Markowski, Jürgen, Grundlage der Sozialauswahl sind alle vergleichbaren Arbeitnehmern des gesamten Betriebs, ArbRB 2026, 203

ArbG Düsseldorf v. 11.2.2026 - 3 Ca 6587/25 / Kühnel, Artur, Weisungsrecht: Einschränkung von Homeoffice, ArbRB 2026, 203-204

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 27.1.2026 - 1 ABR 18/25 / Kleinebrink, Wolfgang, Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen in einer Matrixstruktur, ArbRB 2026, 204-205

BAG v. 27.1.2026 - 1 AZR 147/24 / Reuter, Marc, Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss ist trotz Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden unwirksam, ArbRB 2026, 205-206

BAG v. 29.1.2026 - 2 AZR 128/25 / Schewiola, Sascha, Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Wartezeitkündigung, ArbRB 2026, 206-207

Sonstiges Recht

BAG v. 27.1.2026 - 3 AZR 100/25 / Wortmann, Florian, Auslegung von Versorgungszusagen – Vollzugspraxis als Auslegungskriterium, ArbRB 2026, 207-208

BAG v. 7.5.2026 - 8 AZB 25/25 / Sasse, Stefan, Zeugnisanspruch – Zwangsvollstreckung nach Vergleich – Vollstreckbarer Inhalt, ArbRB 2026, 208

OLG Zweibrücken v. 31.3.2026 - 4 W 4/26 / Krülls, Sebastian / Lautenschläger, Luise, Auskunftsanspruch gegen ein Arbeitgeber-Bewertungsportal, ArbRB 2026, 208-209

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian / Tarnowski, Lorin, Entgelttransparenzrichtlinie: Welche Rechte und Pflichten gelten bereits?, ArbRB 2026, 210-213

Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) verschärft die Vorgaben für Arbeitgeber erheblich. Als europäische Richtlinie bedarf sie jedoch grds. eines Umsetzungsaktes des nationalen Gesetzgebers. Die Umsetzungsfrist ist am 7.6.2026 abgelaufen, während ein nationales Umsetzungsgesetz wohl frühestens für 2027 zu erwarten ist. Der Beitrag geht deshalb der Frage nach, inwieweit die Richtlinie bereits jetzt gilt.

Klenk, Paula, Mehr Mitbestimmung durch Entgelttransparenz?, ArbRB 2026, 213-216

Die Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL – RL (EU) 2023/970) endete am 7.6.2026. Ein Gesetzesentwurf lässt gleichwohl auf sich warten. Trotzdem oder gerade deshalb sollten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sich vorbereiten, denn es steht fest, dass sich die Rolle der Betriebsräte in Entgelttransparenzfragen ändern wird und neue Aufgaben auf die Betriebsparteien zukommen. Welche Vorkehrungen bereits jetzt getroffen werden können und sollten, rückt der nachfolgende Beitrag in den Fokus.

Kleinebrink, Wolfgang, Amtstätigkeit eines Betriebsratsmitglieds trotz Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2026, 217-220

Manchmal möchten arbeitsunfähige Betriebsratsmitglieder ihr Betriebsratsamt dennoch weiter ausüben. Wenn der Betriebsratsvorsitzende dies ermöglicht und sie weiterhin zu Betriebsratssitzungen einlädt, ist fraglich, ob die Beschlüsse, die der Betriebsrat mit ihrer Beteiligung fasst, wirksam sind. Von Interesse ist außerdem, ob eine solche Amtstätigkeit Auswirkungen auf den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, aufgrund derer diese Betriebsratsmitglieder keine Arbeitsleistung erbringen. Diese Fragen werden im vorliegenden Beitrag vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung beantwortet.

Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Der Schutz vor Repressalien nach dem HinSchG, ArbRB 2026, 220-224

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verdichtet sich die Rechtsprechung zum Repressalienschutz. Im Mittelpunkt eines ersten BAG-Urteils und einiger Entscheidungen aus den Instanzen steht die prozessual wichtige und im Anwendungsbereich bisher unklare Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 HinSchG. Die nach Erlass des Gesetzes geäußerte Sorge, der Repressalienschutz könne sich zu einem faktischen Sonderkündigungsschutz für Whistleblower verdichten, bekommt nun neues Gewicht. Der Beitrag analysiert die jüngste Rechtsprechung und zeigt, wie sich Arbeitgeber vor einer “Flucht ins Whistleblowing“ schützen können.

Wiesenecker, Philipp, KI und Mitbestimmung – Regeln und Methoden zur Einführung von KI in Unternehmen, ArbRB 2026, 224-228

Um im Markt bestehen zu können, führt an der zügigen Einführung von KI-Anwendungen in Unternehmen kein Weg vorbei – oft gar nicht mit dem primären Ziel, Kosten zu senken und Personal zu reduzieren, sondern um Abläufe zu verschlanken, zu beschleunigen und zeit- und marktgerecht zu gestalten. Doch wie führt man KI im Unternehmen ein? Wie ist der Betriebsrat zu beteiligen, was ist im Individualarbeitsrecht zu beachten und welche Vorgaben macht die KI-Verordnung? Der nachfolgende Praxis-Leitfaden soll Arbeitgeber sowohl rechtlich als auch tatsächlich bei der KI-Transformation unterstützen.



...weitere Inhaltsverzeichnisse