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LAG Berlin-Brandenburg 18.6.2010, 6 Sa 271/10
Ein Anspruch auf Entschädigung wegen Mobbings, setzt – in Anlehnung an § 3 Abs. 3 AGG – voraus, dass eine Gesamtschau verschiedener Vorgänge erkennen lässt, dass diese in einem inneren Zusammenhang gestanden und dazu gedient haben, die Würde des Arbeitnehmers zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen.
LAG Hamm 25.8.2010, 16 Sa 260/10
Lädt der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz den Akku eines privat genutzten Geräts (hier: Elektroroller) auf und "entwendet" er dadurch Strom im Wert von 1,8 Cent, so rechtfertigt dies in aller Regel keine Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren in dem Betrieb beschäftigt ist und der Arbeitgeber das Aufladen privater Handys und den Betrieb digitaler Bilderrahmen duldet. In einem solchen Fall ist lediglich eine Abmahnung gerechtfertigt.
BAG 1.9.2010, 5 AZR 700/09
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach bei der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht berücksichtigt werden, ist nach dem Urteil des EuGH vom 19.1.2010 (Rs. C-555/07, "Kücükdeveci") nicht mehr anzuwenden. Arbeitnehmer, die sich gegen eine danach zu kurze Kündigungsfrist zur Wehr setzen möchten, müssen allerdings regelmäßig innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG Klage erheben. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Kündigung als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.
Die Richterin am BAG Annelie Marquardt ist mit Ablauf des 31.8.2010 in den Ruhestand getreten. Sie war seit 2005 stellvertretende Vorsitzende des zehnten Senats, dessen Rechtsprechung zu den Sonderzahlungen, den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien und dem Wettbewerbsrecht sie nachhaltig geprägt hat. Vor ihrer Ernennung zur Richterin am BAG am 1.9.1999 war sie Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt a.M., Vorsitzende Richterin am LAG Hessen und später Vizepräsidentin des LAG.
ArbG Berlin 17.6.2010, 2 Ca 1648/10
Wird ein Kind des Arbeitnehmers während des Urlaubs krank und muss es nach ärztlichem Attest von dem Arbeitnehmer gepflegt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs. Der Urlaubsanspruch erlischt vielmehr im Umfang seiner Bewilligung. Der Arbeitnehmer erhält während dieser Zeit gem. § 45 SGB V Krankengeld i.H.v. 70 % seines Einkommens. Möchte er diese Vermögenseinbuße vermeiden, so steht es ihm frei, von der Arbeitsfreistellung gem. § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen.
LAG Hamm 26.8.2010, 17 Sa 537/10
Befindet sich in der von einem Arbeitnehmer geführten Kasse eine große Menge an Falschgeld, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Fälschungen dilettantisch gemacht und sofort als solche erkennbar sind. In diesem Fall besteht der dringende Verdacht, dass der Arbeitnehmer Geld aus der Kasse durch das Falschgeld ausgetauscht und damit eine Unterschlagung zulasten des Arbeitgebers begangen hat.
Fünf Unternehmen, darunter die Deutsche Post und die Deutsche Telekom, sowie das Bundesfamilienministerium nehmen ab Herbst diesen Jahres an einem einjährigen Modellversuch zu anonymisierten Bewerbungsverfahren teil. Untersucht werden soll, ob anonyme Bewerbungen, die weder ein Foto noch den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum oder Angaben zum Familienstand enthalten, die Chancen insbesondere von älteren Bewerbern und solchen mit Migrationshintergrund auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhöhen.
BVerfG 6.7.2010, 2 BvR 2661/06
Das "Mangold"-Urteil des EuGH vom 22.11.2005 (Rs. C-144/04), mit dem § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG a.F. für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt worden ist, stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar. Der EuGH hat hierdurch seine Kompetenzen jedenfalls nicht hinreichend qualifiziert verletzt. Das gilt insbesondere für die Herleitung des Verbots der Altersdiskriminierung.
Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. In einem eigenen Kapitel (§§ 32 bis 32l) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sollen z.B. das Fragerecht des Arbeitgebers und die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, der Videoüberwachung und des Einsatzes von Ortungssystemen geregelt werden. Eine heimliche Videoüberwachung soll künftig generell unzulässig sein.
BAG 19.8.2010, 8 AZR 466/09
Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche nach dem AGG wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren kommen nur in Betracht, wenn die Bewerbung mit der anderer Bewerber vergleichbar ist. Dies beurteilt sich nach dem vom Arbeitgeber entwickelten Anforderungsprofil, wenn dieses nach der allgemeinen Verkehrsanschauung plausibel erscheint.
BAG 19.8.2010, 8 AZR 530/09
Eine Stellenausschreibung, mit der ein "junger" Bewerber gesucht wird, verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot des AGG. Ältere Bewerber, die nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können in einem solchen Fall regelmäßig eine Entschädigung verlangen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht allerdings nur, wenn sie beweisen können, dass sie bei einer diskriminierungsfreien Auswahl eingestellt worden wären.
BAG 19.8.2010, 8 AZR 370/09
Eine Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung im Besetzungsverfahren kommt nur in Betracht, wenn die Bewerbung im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung schon vorlag. Das gilt auch, wenn sich eine Stellenausschreibung, obwohl sie sich bereits erledigt hat, noch auf den Internetseiten des Arbeitgebers befindet. Eine verspätete Bewerbung muss ein Arbeitgeber auch dann nicht mehr berücksichtigen, wenn er die freie Stelle pflichtwidrig nicht frühzeitig der Agentur für Arbeit angezeigt hat.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18.8.2010 sein Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern vorgestellt. Danach sollen die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr aus den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden. Kinder und Jugendliche sollen zudem ab dem 1.1.2011 einen Rechtsanspruch auf individuelle Bildungsförderung haben. Eine Bildungskarte soll dafür sorgen, dass die Leistungen auch tatsächlich bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
LAG Niedersachsen 31.5.2010, 12 Sa 875/09
Verbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren (hier: sieben) Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben privater E-Mails, so kann dies auch bei langjähriger Beschäftigung ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber, die die Nutzung des dienstlichen PC zu privaten Zwecken gestattet oder geduldet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, den privaten E-Mail-Verkehr des Arbeitnehmers zu Beweiszwecken auszuwerten.
BAG 17.8.2010, 9 AZR 347/09
Kommt es bei der Besetzung eines öffentlichen Amtes zu einer Konkurrentenklage, in deren Verlauf seitens des Gerichts Verfahrensmängel beanstandet werden, so kann die Behörde zum Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens berechtigt sein. Mit einem berechtigten Abbruch wird der etwaige Besetzungsanspruch des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG beseitigt. Ihm bleibt daher nur die Möglichkeit, sich bei einer erneuten Stellenausschreibung wieder zu bewerben.
BAG 17.8.2010, 9 ABR 83/09
Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung bei der Besetzung von Führungsstellen nicht schon dann unterrichten und anhören, wenn der Führungsfunktion mindestens ein schwerbehinderter Mensch zugeordnet ist. Für ein Beteiligungsrecht ist vielmehr erforderlich, dass die Aufgabe besondere schwerbehindertenspezifische Führungsanforderungen stellt. Dies ist etwa der Fall, wenn der Führungskraft die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen obliegt.
LAG Rheinland-Pfalz 6.5.2010, 10 Sa 712/09
Besteht in einem Unternehmen eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln während einer Raucherpause, so können Verstöße hiergegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Arbeitgeber sind berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz zu untersagen. Es besteht auch kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen, da Arbeitnehmer während einer Zigarettenpause keine Arbeitsleistung erbringen.
LAG Schleswig-Holstein 16.6.2010, 3 Sa 144/10
Leistet ein Internatsbetreuer einer Internatsschülerin in einem Notfall keine hinreichende Hilfe, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung. Diese ist etwa ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Betreuer um einen langjährig beschäftigten Arbeitnehmer handelt, bei dem es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist und der den Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.
Am 27.7.2010 ist das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" in Kraft getreten. Damit gelten nunmehr strengere Vergütungsregeln in Banken und Versicherungen. Die Neuregelungen sollen unter anderem exzessive Bonuszahlungen an Bank- und Versicherungsangestellte verhindern.
Seit dem 1.8.2010 gilt für die Pflegebranche ein gesetzlicher Mindestlohn. Vorgeschrieben ist ein Stundenlohn von 8,50 € in den alten Bundesländern bzw. 7,50 € in den neuen Bundesländern. Zum 1.1.2012 und 1.7.2013 erfolgen Erhöhungen um jeweils 0,25 €. Der Mindestlohn ist für alle in Deutschland in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer einzuhalten und gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Pflegeunternehmen.
BAG 27.7.2010, 3 AZR 317/08
Die Ausbildung hat grundsätzlich in einem Berufsausbildungsverhältnis stattzufinden. Soll ein solches nicht vereinbart werden, kann stattdessen auch ein Arbeitsverhältnis begründet werden. Es ist jedoch unzulässig, die Ausbildung in einem anderen Vertragsverhältnis nach § 26 BBiG, etwa einem "Anlernverhältnis", durchzuführen; derartige Verträge sind wegen des Gesetzesverstoßes insgesamt nach § 134 BGB nichtig.
BAG 22.7.2010, 6 AZR 78/09
Bereitschaftsdienste von Ärzten werden mit einem tariflich festgelegten Faktor in Arbeitszeit umgerechnet und sind mit einem ebenfalls tariflich festgelegten, von der Entgeltgruppe abhängigen Stundenlohn zu vergüten oder gem. § 12 Abs. 4 S. 1 TV-Ärzte/VKA durch entsprechende Freizeit abzugelten (Freizeitausgleich). Dieser Freizeitausgleich kann auch in der gesetzlichen Ruhezeit nach § 5 ArbZG erfolgen.
BAG 14.7.2010, 7 ABR 80/08
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Infolgedessen kann der Betriebsrat, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Bund und Länder können Langzeitarbeitslose in den Jobcentern auch künftig gemeinsam betreuen. Der Bundesrat stimmte den dazu erforderlichen Gesetzes- und Grundgesetzänderungen am 9.7.2010 zu. Diese sollen 2011 in Kraft treten und auch die interne Organisation der Jobcenter sowie die Abstimmungswege zwischen Bund, Ländern und Kommunen regeln. Zudem geht es um Aufsichts- und Finanzierungsfragen sowie das Auswahlverfahren für die Optionskommunen.
Arbeitgeber bekommen die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an auch über das Jahresende hinaus vollständig erstattet. Das hat der Bundestag am 8.7.2010 im Rahmen seiner Zustimmung zum "Beschäftigungschancengesetz" beschlossen. Die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31.3.2012 verlängert. Ebenfalls verlängert wurden zudem einige beschäftigungspolitische Maßnahmen wie etwa Eingliederungsgutscheine für Ältere.
LSG NRW 2.7.2010, L 1 AL 158/10 B ER
Polnische Leiharbeitnehmer benötigen derzeit für eine Beschäftigung in Deutschland gem. § 284 SGB III in der Regel noch eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierin liegt kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Das europäische Grundrecht der Dienstleistungsfreiheit wird insoweit von den europarechtlich ausdrücklich zugelassenen Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit überlagert.
Der Bundespräsident hat die Richterin am BAG Edith Gräfl zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt. Sie übernimmt den Vorsitz des insbesondere für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Dritten Senats. Bevor Gräfl 1998 zum BAG kam, war sie u.a. Richterin am Arbeitsgericht Stuttgart, am Arbeitsgericht Chemnitz und am Sächsischen LAG. Beim BAG war sie zunächst dem Sechsten Senat und ab 2002 dem Siebten Senat zugeteilt, dessen stellvertretende Vorsitzende sie zuletzt war. Seit 2008 ist sie Präsidentin des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V.
BAG 7.7.2010, 4 AZR 1023/08
War auf das Arbeitsverhältnis zunächst kraft beiderseitiger Tarifbindung ein Haustarifvertrag anwendbar, der einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verdrängte, und findet ein Betriebsübergang statt, so löst der allgemeinverbindliche Tarifvertrag den Haustarifvertrag nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB ab. Der Haustarifvertrag wird in diesem Fall nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber.
Minderjährige Schüler dürfen grds. einen Ferienjob annehmen, der auf 400-Euro-Basis steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Hierbei sind allerdings einige gesetzliche Beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten, auf die die Bundesregierung aktuell hingewiesen hat. Danach dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren eine ganztägige Tätigkeit aufnehmen. Für jüngere Schüler (ab 13 Jahren) sind dagegen nur leichte und kindgerechte Arbeiten im Umfang von maximal zwei Stunden täglich zulässig.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern in Reaktion auf die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ("ein Betrieb – ein Tarifvertrag") durch das BAG eine gesetzliche Regelung. Diese solle festschreiben, dass in Fällen, in denen sich in einem Betrieb mehrere Tarifverträge überschneiden würden, der Tarifvertrag Anwendung finde, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen worden sei.
LAG Düsseldorf 1.7.2010, 5 Sa 996/09
Sieht der Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre vor, so kann die zweite Eheschließung eines Arbeitnehmers zwar grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber mit protestantischen Mitarbeitern gleichlautende Arbeitsverträge abgeschlossen hat, diesen aber im Fall einer zweiten Eheschließung nicht kündigt. In diesem Fall verletzt die Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
LG Magdeburg 29.6.2010, 21 Ns 17/09
Arbeitgeber machen sich gem. § 266a Abs.1 StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar, wenn sie Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Denn sie führen in diesem Fall weniger Sozialversicherungsbeiträge ab, als sie es auf der Grundlage des Mindestlohns müssten, und fügen dadurch den Arbeitnehmern und den Sozialkassen einen Schaden zu.
Hessisches LAG 16.11.2009, 17 Sa 900/09
Arbeitgeber können verpflichtet sein, einem Mitarbeiter kostenfrei einen Parkplatz zu überlassen, wenn die Entscheidung über den Entzug der Parkmöglichkeit eine unbillige Ermessensausübung darstellt. Auch die Entscheidung, welcher Parkplatz dem Arbeitnehmer überlassen wird, muss der Arbeitgeber nach billigem Ermessen treffen. Gegebenenfalls hat er dem Arbeitnehmer einen arbeitsplatznahen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
News
Der unter dem Namen "Emmely" bekannt gewordene Fall der Kündigung einer Kassiererin wegen Einlösung fremder Pfandbons im Wert von 1,30 € hat die Fraktionen der SPD und Die Linke sowie die Grünen-Fraktion veranlasst, Entwürfe zur gesetzlichen Regelung von sog. Bagatellkündigungen in den Bundestag einzubringen. Ob allerdings insoweit überhaupt gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ist unter Experten umstritten. Das hat die Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gezeigt.
ArbG Berlin 23.6.2010, 44 BVGa 9171/10
Bei der Treberhilfe Berlin gGmbH darf ein Betriebsrat gewählt werden. Das Unternehmen ist kein Tendenzträger i.S.v. § 118 BetrVG. Zwar ist in einem früheren Beschluss seine Tendenzträgereigenschaft festgestellt worden. Dieser entfaltet aber für die hiesigen Parteien keine Bindungswirkung. Im Übrigen haben sich die Verhältnisse, die seinerzeit zur Anerkennung der Treberhilfe als Tendenzträger geführt haben, inzwischen wesentlich geändert.
BVerwG 23.6.2010, 6 P 8.09
Arbeitgeber müssen ihren Personalrat über die Mitarbeiter informieren, bei denen aufgrund langer Arbeitsunfähigkeitszeiten das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) greift. Sie haben zudem das entsprechende Informationsschreiben an den Arbeitnehmer an den Personalrat weiterzuleiten. Das Antwortschreiben des Arbeitnehmers dürfen sie dagegen nur dann weitergeben, wenn dieser der Durchführung des BEM unter Beteiligung des Personalrats zugestimmt hat.
BAG 23.6.2010, 10 AS 2/10 u. 10 AS 3/10
Der Zehnte Senat des BAG hat sich auf eine Divergenzanfrage des Vierten Senats dessen Auffassung angeschlossen und einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit zugestimmt. Auch nach Auffassung des Zehnten Senats wird die Anwendung eines den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelnden Tarifvertrags auf ein Arbeitsverhältnis nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb mehr als ein Tarifvertrag Anwendung findet, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gilt.
BAG 23.6.2010, 7 ABR 103/08
Entstehen einem Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit Kosten für die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder, so muss der Arbeitgeber diese im erforderlichen Umfang ersetzen. Das ergibt sich aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 40 Abs. 1 BetrVG, da sich das Betriebsratsmitglied in diesem Fall in einer Pflichtenkollision zwischen seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten und der Pflicht zur elterlichen Sorge aus Art. 6 Abs. 2 GG befindet.
News
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) in den Bundestag eingebracht. Danach soll die Berufungssumme in zivil- und arbeitsrechtlichen Verfahren von derzeit 600 auf 1.000 Euro angehoben werden. Hierdurch sollen die Justizhaushalte entlastet und die Ausgaben für Prozesskostenhilfe reduziert werden. Im Übrigen soll die in die Berufung "gezwungene" Partei nicht mit einem wirtschaftlich unvernünftigen Risiko behaftet werden.
Hessisches LAG 8.2.2010, 16 Sa 890/09
Täuscht der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nur vor, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Beweiswert der von ihm vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn er sich gegenüber einem Vorgesetzten als "psychisch und physisch topfit" bezeichnet. In diesem Fall trifft ihn eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast. Er muss insbesondere konkret darlegen, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben.
BVerwG 17.6.2010, 2 C 86.08 u.a.
Unfreiwillig und rechtswidrig teilzeitbeschäftigte Beamte haben rückwirkend einen Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz zu den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten und versorgungsrechtliche Gleichstellung. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass sie die volle Dienstleistung erbringen wollen. Der Dienstherr hat im Gegenzug allerdings keinen Anspruch auf nachträgliche Erbringung der unterbliebenen vollen Dienstleistung.
BAG 16.6.2010, 4 AZR 928/08
Bei der Verlegung des Bundesnachrichtendienstes von Bonn nach Berlin durfte der ausschließlich begünstigende und von seinem Geltungsbereich nicht einschlägige "UmzugsTV" nicht nur auf die bis zu einem bestimmten Stichtag versetzten Mitarbeiter angewandt werden. Auch Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden und die Ungleichbehandlung war hier nicht gerechtfertigt, da Grund für die "Nicht-mehr-Anwendung" des Tarifvertrags nur die inzwischen anders beurteilte Haushaltslage war.
BAG 15.6.2010, 3 AZR 334/06
Bei Insolvenz des Arbeitgebers und Beendigung des zunächst mit Wirkung für die Masse fortbestehenden Arbeitsverhältnisses während des Insolvenzverfahrens ist fraglich, wem die Rechte aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen. Maßgeblich hierfür ist der Versicherungsvertrag. Kann der Arbeitgeber danach das Bezugsrecht des Arbeitnehmers nicht mehr widerrufen, stehen die Rechte dem Arbeitnehmer zu und geht die Masse leer aus.
ArbG Stuttgart 12.5.2010, 20 Ca 2326/09
Eine Betriebsvereinbarung, wonach alle Mitarbeiter rentennaher Jahrgänge in die Kurzarbeit Null einbezogen werden sollen, stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar. Hierin liegt auch dann eine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes, wenn den betroffenen Arbeitnehmern über ein sich an das Kurzarbeitergeld anschließendes Transferkurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld ein gleitender Übergang in die (vorgezogene) Altersrente ermöglicht werden soll.
BAG 10.6.2010, 2 AZR 541/09
Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers können zwar auch bei einem geringen wirtschaftlichen Schaden eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Maßgeblich sind aber immer die konkreten Umstände des Einzelfalls, die im Rahmen einer umfangreichen Interessenabwägung zu berücksichtigen sind. Diese Interessenabwägung fällt im Fall "Emmely" zugunsten der Klägerin aus. Deren Prozessverhalten (Bestreiten des Vorwurfs und Verdächtigung anderer Mitarbeiter) war nicht zu ihren Lasten zu berücksichtigen.
Die Fußball-WM ist nicht nur ein sportliches und mediales Großereignis. Sie wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf, insbesondere wenn die Spiele parallel zur Arbeitszeit verfolgt werden sollen. "Nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch in der Arbeitswelt sind (Spiel-)Regeln zu beachten", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, in einem Gespräch.
Der mehrmonatige Tarifkonflikt an den kommunalen Krankenhäusern ist beigelegt. Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich am 9.6.2010 auf einen Tarifkompromiss geeinigt. Danach erhalten die Ärzte ab dem 1.5.2010 eine lineare Gehaltserhöhung von 2,0 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 400,- €. Außerdem steigt die Bezahlung von Bereitschaftsdiensten und Nachtarbeit. Der Tarifvertrag, der eine Laufzeit bis zum 31.8.2011 hat, bedarf allerdings noch der Zustimmung der Tarifgremien.
BAG 17.3.2010, 5 AZR 301/09
Der Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, wonach bei Schwarzgeldabreden ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt, erstreckt sich ausschließlich auf das Sozialversicherungsrecht und hat keine arbeitsrechtliche Wirkung. Arbeitnehmer können hieraus daher keinen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung oder Urlaubsabgeltung auf der Grundlage einer Nettolohnvereinbarung ableiten.
LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010, 6 Sa 2345/09
Hat der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag anstatt mit einer Unterschrift mit unleserlichen Zeichen versehen, die wie die Initialen seines Vor- und Nachnamens erscheinen, so ist die Befristungsabrede mangels Einhaltung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG unwirksam. Auf den Mangel der Schriftform kann das Berufungsurteil auch gestützt werden, wenn dieser erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer eine Kopie des Arbeitsvertrags zur Akte gereicht hat.
BVerfG 14.4.2010, 1 BvL 8/08
Eine Regelung der Stadt Hamburg zur Privatisierung ihrer Kliniken benachteiligt die ausgegliederten Reinigungskräfte, soweit sie diesen – anders als den anderen Klinik-Mitarbeitern – das ursprünglich zugesagte Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst versagt. Da die Ungleichbehandlung der Reinigungskräfte sachlich nicht gerechtfertigt ist, liegt hierin ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung ist darüber hinaus mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar, da die Reinigungskräfte zu 93,5 % weiblich sind und die Sonderregelung daher eine geschlechtsspezifische Wirkung hat.
Der vorsitzende Richter am BAG Dr. Gerhard Reinecke ist mit Ablauf des 31.5.2010 in den Ruhestand getreten. Er war im Juli 1991 zum Richter am BAG berufen worden, gehörte zunächst dem Fünften Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 den insbesondere für das Betriebsrentenrecht zuständigen Dritten Senat des BAG. In dieser Funktion oblag ihm insbesondere die behutsame Anpassung des Betriebsrentenrechts an die im letzten Jahrzehnt teilweise rasant verlaufene, auch unionsrechtliche geprägte Entwicklung.
ArbG Berlin 18.2.2010, 38 Ca 12879/09
Veranlasst ein Compliance-Beauftragter fragwürdige Überwachungsmaßnahmen, so rechtfertigt dies nur dann eine Kündigung, wenn er bewusst rechtswidrig gehandelt hat. Bei einem begründeten Verdacht von Straftaten ist es zudem grds. nicht rechtswidrig, einen Dritten mit einer Überwachung – auch in Form eines Datenabgleichs – zu beauftragen. Nach diesen Grundsätzen rechtfertigt die sog. Datenschutz-Affäre bei der Deutschen Bahn keine Kündigung der verantwortlichen Compliance-Beauftragten.
LAG Köln 13.4.2010, 7 Sa 1224/09
Das LAG Köln hat dem EuGH einige Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen Befristungsrechts mit der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es will insbesondere wissen, ob die Privilegierung öffentlicher Arbeitgeber durch den Sachgrund der Haushaltsbefristung zulässig ist und ob allgemein mit zunehmender Dauer bzw. Häufigkeit der Befristungen strengere Anforderungen an den "sachlichen Grund" zu stellen sind.
BAG 20.5.2010, 8 AZR 287/08 (A)
Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob erfolglose Stellenbewerber, die einen Verstoß gegen das AGG geltend machen möchten, vom Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen können, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist. Das deutsche Recht sieht einen solchen Auskunftsanspruch nicht vor. Möglicherweise ergibt er sich jedoch aus den Antidiskriminierungsrichtlinien des Gemeinschaftsrechts.
BAG 20.5.2010, 6 AZR 319/09 (A)
Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die auf Lebensaltersstufen bezogene Grundvergütung des BAT das Verbot der Altersdiskriminierung verletzt hat, ob sich eine solche Altersdiskriminierung im TVöD fortsetzt und ob und wie eine solche Altersdiskriminierung von den Tarifvertragsparteien – ggf. auch rückwirkend – beseitigt werden könnte.
BAG 19.5.2010, 4 AZR 796/08
Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Bezugnahmeklausel, die auf den BAT "in seiner jeweils gültigen Fassung" verweist, ist dahingehend auszulegen, dass sie auch die den BAT ersetzenden Tarifverträge umfasst. Welcher der Nachfolgetarifverträge des BAT anzuwenden ist, beurteilt sich danach, welche Tarifregelung typischerweise gelten würde, wenn die Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienst erbracht würde.
BAG 18.5.2010, 3 AZR 80 u. 97/08
Betriebsvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung dürfen andere Bezüge durch Verrechnungsklauseln nicht unverhältnismäßig entwerten. So ist es unzulässig, wenn auf eine Betriebsrente eine vom Altersrentner anderweitig bezogene Hinterbliebenenversorgung zu mehr als 80 % angerechnet wird. Auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente darf zudem die eigene Altersrente des Hinterbliebenen nur zu maximal 80 % angerechnet werden.
LAG Berlin-Brandenburg 12.5.2010, 23 Sa 127/10
Arbeitgeber, die einen Auszubildenden für ungeeignet halten, können das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit auch ohne Zustimmung des Personalrats wirksam fristlos kündigen. Dessen Zustimmungsverweigerung ist unbeachtlich, wenn der Arbeitgeber seiner Eignungsbeurteilung einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat und die Kündigung nicht aus Gründen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes wie z.B. Willkür unwirksam ist.
ArbG Siegburg 27.1.2010, 2 Ca 2144/09
Das Arbeitsgericht Siegburg hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur mit Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG vereinbar ist. Es hält dieses mit Blick auf die "Age-Concern"-Entscheidung des EuGH für zweifelhaft, da Diskriminierungen aus Gründen des Alters hiernach nur durch sozialpolitische Ziele und nicht durch Gründe, die nur im Arbeitgeberinteresse lägen, gerechtfertigt werden könnten.
Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6.5.2010 die Vorsitzende Richterin am Hessischen LAG Stephanie Rachor zur Bundesrichterin für das Bundesarbeitsgericht gewählt. Zum Bundesrichter für das Bundessozialgericht wurde der Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Hartwig Othmer gewählt.
LAG M.-V. 21.10.2009, 2 Sa 237/09
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Arbeitnehmer auch gegenüber Arbeitskollegen nicht über die Höhe ihres Gehalts reden dürfen, ist unwirksam. Hierin liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB, da Arbeitnehmer Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich der Lohngestaltung nur anhand eines Gesprächs mit Kollegen über deren Gehalt feststellen können.
Ein Tarifvertrag, der vorsieht, dass ein Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer die Rentengrenze erreicht hat, kann zulässig sein. Dies sieht der Schlussantrag einer EuGH-Generalanwältin vom 28.4.2010 (Rs. C-45/09, "Rosenbladt") vor. Voraussetzung hierfür sei aber, dass eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (hier: § 10 Satz 3 Nr. 5 AGG) existiere, die Ziele der Beschäftigungspolitik verfolge und den Tarifvertragsparteien eine entsprechende Prüfungspflicht auferlege.
BAG 4.5.2010, 9 AZR 184/09
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt (hier: über die Auswirkungen der Freistellungsphase der Altersteilzeit auf den Bewährungsaufstieg), so kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die falsche Auskunft kausal zu einem Schaden geführt hat, der Nachteil also ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers nicht eingetreten wäre. Das muss der Arbeitnehmer darlegen.
LAG Köln 18.1.2010, 5 SaGa 23/09
Hat ein Arbeitgeber entgegen § 2 NachwG keinen schriftlichen Arbeitsnachweis mit der Angabe des vereinbarten Entgelts erteilt, kann dies beim Streit um die zutreffende Entgelthöhe zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer führen. In der Konsequenz kann im einstweiligen Verfügungsverfahren von der Richtigkeit des Arbeitnehmervortrags hinsichtlich der Entgelthöhe auszugehen sein.
Hessisches LAG 23.4.2010, 19/3 Sa 47/09
Hat ein öffentlicher Arbeitgeber für eine zu besetzende Stelle weder ein Anforderungsprofil erstellt noch seine Auswahlentscheidung dokumentiert, so führt dies im Prozess eines unterlegenen Bewerbers zu einer Änderung der Darlegungs- und Beweislast. Die Besteignung des Bewerbers wird grds. vermutet, ohne dass er dies beweisen muss. Reicht der Arbeitgeber das fehlende Anforderungsprofil sodann nicht nach, so kann ein Anspruch des Bewerbers auf Einstellung bestehen.
BAG 22.4.2010, 6 AZR 966/08
Alleinerziehende Angestellte, die im für die Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) maßgeblichen Monat Oktober 2006 wegen des Wehr- oder Zivildienstes ihres Kindes einen niedrigeren Ortszuschlag erhalten haben, können nach Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes eine Neuberechnung des Vergleichsentgelts verlangen. Die tarifliche Stichtagsregelung des TV-L benachteiligt alleinerziehende Eltern wehr- oder zivildienstleistender Söhne und verstößt daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
BAG 21.4.2010, 4 AZR 755/08
Eine Feststellungsklage, die lediglich einzelne Elemente eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses zum Inhalt hat (hier: Verpflichtung zur Zahlung der ERA-Strukturkomponente), ist nur zulässig, wenn durch eine Entscheidung der Streit zwischen den Parteien abschließend geklärt werden kann. Dagegen reicht es nicht aus, wenn nur rechtliche Vorfragen zur Entscheidung gestellt werden.
BAG 22.4.2010, 6 AZR 962/08
Nach dem TVÜ-Bund haben in den TVöD übergeleitete Beschäftigte des Bundes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Strukturausgleich. Soweit ein Anspruch für Vergütungsgruppen mit dem Merkmal "Aufstieg – ohne" vorgesehen ist, lässt sich der tariflichen Regelung nicht entnehmen, ob das Merkmal nur erfüllt ist, wenn die für die Überleitung maßgebliche Vergütungsgruppe nicht im Wege eines Aufstiegs erreicht worden ist, oder ob es ausreicht, dass am Stichtag 1.10.2005 kein (weiterer) Aufstieg mehr möglich war.
LAG Schleswig-Holstein 8.12.2009, 2 Sa 223/09
Droht der Arbeitgeber für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, eine außerordentliche Kündigung an, so kann hierin zwar eine widerrechtliche Drohung liegen, die den Vertrag anfechtbar macht. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen darf. Ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen, muss er nicht beweisen.
BAG 20.4.2010, 1 ABR 78/08
Anzeigenredakteure eines Zeitungsverlags, die eigene Texte verfassen sowie Beiträge Dritter auswählen und redigieren, sind Tendenzträger i.S.v. 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG. Plant der Arbeitgeber betriebsinterne Fortbildungsveranstaltungen für diese Arbeitnehmer, so unterliegt dies daher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 98 BetrVG.
BAG 21.4.2010, 10 AZR 288/09
Dient ein Wettbewerbsverbot nur teilweise berechtigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers und ist es daher gem. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB nur teilweise verbindlich und beachtet der Arbeitnehmer den zulässigen Teil des Verbots, so steht ihm gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Karenzentschädigung zu. Der Anspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet.
Die Bundesregierung will die derzeitige Kurzarbeitergeld-Regelung bis Ende März 2012 verlängern. Das gilt insbesondere für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die weiterhin zunächst zur Hälfte und nach Ablauf von sechs Monaten komplett von der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen werden sollen. Nicht verlängert wird allerdings die sog. Konzernklausel, da sich diese aus Sicht der Bundesregierung nicht bewährt hat. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die sog. Jobcenter-Reform beschlossen.
LAG Rheinland-Pfalz 26.2.2010, 6 Sa 682/09
Auch wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses zu privaten Zwecken ausdrücklich untersagt hat, rechtfertigt ein Verstoß hiergegen nicht automatisch eine ordentliche Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitgeber regelmäßig zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er verhaltensbedingt kündigen kann. Es muss überdies beim Arbeitnehmer zu einer erheblichen Leistungsbeeinträchtigung gekommen sein. Insoweit muss der Arbeitgeber die jeweilige Dauer der Internetnutzung darlegen.
News
Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) und der Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) haben ihre Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des LAG Köln vom 20.5.2009 (Az.: 9 TaBV 105/08) zurückgenommen. Damit steht rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und auch bei Abschluss von Mindestlohntarifverträgen für Briefdienstleistungen nicht tariffähig war. Dies hat das BAG am 15.4.2010 mitgeteilt.
LAG Hamm 15.4.2010, 16 Sa 1176/09
Das LAG Hamm hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Arbeitnehmern, die ihren Urlaub wegen lang andauernder Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnten, der Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten bleibt, so dass sie über viele Jahre Urlaubsansprüche ansammeln können. Das LAG sieht in dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation Anhaltspunkte für eine zeitliche Befristung der Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche.
ArbG Stuttgart 15.4.2010, 17 Ca 8907/09
Eine Benachteiligung Ostdeutscher im Bewerbungsverfahren stellt keine entschädigungspflichtige Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft i.S.v. § 1 AGG dar. Auch wenn die Bezeichnung als "Ossi" diskriminierend gemeint sein oder so empfunden werden kann, verfügen Ost- und Westdeutsche über keine unterschiedliche ethnische Herkunft.
BAG 13.4.2010, 9 AZR 113/09
Eine in einem vorformulierten Vertrag enthaltene Klausel, wonach der Arbeitgeber die Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen kann, ist unwirksam. Hierin liegt eine unzumutbare Benachteiligung des Arbeitnehmers i.S.v. § 307 Abs.1 BGB, weil für diesen nicht erkennbar ist, wann der Arbeitgeber die wirtschaftlichen Gründe als gegeben ansieht.
LAG Hamm 20.11.2009, 10 Sa 875/09
Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können zwar grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Hinzukommen muss allerdings, dass der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausgeschöpft hat. Insoweit gilt eine abgestufte Darlegungslast. Der Arbeitgeber muss Art, Schwere und Folgen der qualitativen Minderleistung darlegen. Dies umfasst auch Ausführungen dazu, ob dem Arbeitnehmer längerfristig deutlich mehr Fehler unterlaufen sind als den mit ihm vergleichbaren Mitarbeitern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seinen Internetseiten ein aktualisiertes Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (Stand 1.4.2010) veröffentlicht. Danach gibt es zurzeit 460 Tarifverträge, die in ihrem Geltungsbereich auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung finden.
Das Bundeskabinett hat am 31.3.2010 eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, um weiterhin eine Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die sog. Arbeitsgemeinschaften bzw. Jobcenter zu ermöglichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts auch künftig aus einer Hand erfolgen können. Das Gesetzgebungsverfahren (inklusive einer einfachgesetzlichen Regelung zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung) soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein.
LAG Hamm 30.3.2010, 13 TaBVGa 8/10
Geht der Wahlvorstand davon aus, dass zwei Firmen des Arbeitgebers (hier: die Einzelfirma Anton Schlecker und die Firma Schlecker XL GmbH) einen Gemeinschaftsbetrieb bilden und daher die Arbeitnehmer beider Firmen in die Betriebsratswahl einzubeziehen sind, so kann er vom Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung die Mitteilung der entsprechenden Personaldaten verlangen. Dabei kann offenbleiben, ob tatsächlich ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt. Diese Rechtsfrage ist erst im Hauptsacheverfahren zu klären.
LAG Schleswig-Holstein 13.1.2010, 3 Sa 324/09
Nimmt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgesondertes Material (hier: eine 30 Jahre alte Werkbank) in der irrigen Überzeugung an sich, hierzu berechtigt zu sein, so ist regelmäßig keine Kündigung gerechtfertigt. Jedenfalls bei langjährig beschäftigten Mitarbeitern, die bislang noch nicht negativ aufgefallen sind, kann der Arbeitgeber in einem solchen Fall lediglich eine Abmahnung aussprechen.
ArbG Köln 25.3.2010, 4 Ca 10458/09
Eine vom Arbeitgeber während der Probezeit ausgesprochene Kündigung wegen ständigen Schweißgeruchs und eines ungepflegten Erscheinungsbildes des Arbeitnehmers kann wirksam sein. Da Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Probezeit grundsätzlich ohne Angaben von Gründen kündigen können, ist die Kündigung nur daraufhin zu überprüfen, ob sie sittenwidrig oder willkürlich ist.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesetzte Pflegekommission hat sich auf eine Empfehlung für einen Mindestlohn in der Pflegebranche geeinigt. Der Mindeststundenlohn soll danach im Westen 8,50 € und im Osten 7,50 € betragen. Er soll allerdings nur für Arbeitnehmer gelten, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach dem SGB XI erbringen. Die Mindestlohn-Verordnung tritt frühestens am 1.7.2010 in Kraft.
BAG 24.3.2010, 10 AZR 58/09
Der Anspruch auf eine Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für kommunale Krankenhäuser geltenden Fassung (TVöD-K) besteht grds. auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers oder Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtslage hat sich insoweit gegenüber der früheren tariflichen Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) verändert.
BAG 24.3.2010, 10 AZR 66/09
Zwar ist einem Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des BAG während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Etwas anderes soll aber für Nebentätigkeiten gelten, denen jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abzusprechen ist. Eine weitere Einschränkung kann sich aus Tarifverträgen ergeben, wenn diese nur eine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit verbieten.
BAG 23.3.2010, 9 AZR 128/09
Die neue Rechtsprechung, wonach Arbeitnehmer auch dann einen Urlaubsabgeltungsanspruch haben, wenn sie im ganzen Urlaubsjahr und über den Übertragungszeitraum hinaus krank waren, gilt nicht nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern auch für den Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen. Für einen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen Urlaubsanspruch können die Tarifvertragsparteien allerdings bestimmen, dass eine Abgeltung ausscheidet.
BAG 17.3.2010, 7 AZR 843/08
Soweit die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf drei Jahre befristet Arbeitnehmer für den Bereich SGB II eingestellt und dies mit ihrem Haushaltsplan begründet hat, sind die Befristungen unwirksam. Die Zweckbestimmung im Haushaltsplan ist nicht hinreichend konkret; sie ermöglicht keine Kontrolle, ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines nur vorübergehenden Bedarfs dient. Die pauschal formulierte Erwartung, dass der Beschäftigungsbedarf aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung zurückgehen werde, reicht insoweit nicht aus.
BAG 18.3.2010, 6 AZR 156/09 u. 6 AZR 434/07
Die Regelung im BAT, wonach nur verheirateten Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein Ortszuschlag für Stiefkinder zu gewähren war, stellte eine gleichheitswidrige Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern dar und war deshalb gem. Art. 3 Abs. 1 GG unwirksam. Gleiches gilt für eine tarifliche Regelung, wonach nur verheirateten Arbeitnehmern bei Entsendung ins Ausland ein Auslandszuschlag zu zahlen ist.
BAG 18.3.2010, 8 AZR 77/09
Es stellt regelmäßig keinen Verstoß gegen das AGG dar, wenn eine Gemeinde bei der Besetzung der Stelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die Bewerberauswahl auf Frauen beschränkt. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Beratungsangebote an Frauen in Problemlagen richten, in denen die Betroffenen typischerweise zu einer Frau leichter Kontakt aufnehmen als zu einem Mann.
BAG 17.3.2010, 7 ABR 95/08
Betriebsrat und Arbeitgeber müssen zwar jede parteipolitische Betätigung im Betrieb unterlassen. Verstößt der Betriebsrat gegen dieses parteipolitische Neutralitätsgebot, steht dem Arbeitgeber aber kein Unterlassungsanspruch zu. Er kann gem. § 23 Abs. 1 BetrVG lediglich die Auflösung des Betriebsrats verlangen, wenn ein grober Verstoß des Betriebsrats gegen seine gesetzlichen Pflichten vorliegt.
BAG 17.3.2010, 5 AZR 317/09
Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Daher können Arbeitnehmer, die nach einem Tarifvertrag Anspruch auf Zuschläge für gesetzliche Feiertage haben, für die Arbeit am Ostersonntag keinen Feiertagszuschlag verlangen.
BAG 16.3.2010, 3 AZR 594/09
Hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für die Zeit ab Bezug der gesetzlichen Rente für Bergleute eine Energiebeihilfe zugesagt, so handelt es sich hierbei um eine betriebliche Altersversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Denn die Rente deckt das Invaliditätsrisiko und damit ein vom BetrAVG erfasstes Risiko ab. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, muss daher der Pensionssicherungsverein für diese Leistung einstehen.
LAG Köln 8.2.2010, 5 TaBV 28/09
Sind in einer Betriebsvereinbarung bestimmte Arbeitszeitgrenzen festgelegt, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass sich die Arbeitnehmer hieran halten. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass Telefon und Computer bei Erreichen des maximalen Arbeitszeitendes ausgestellt oder die Arbeitsräume verschlossen werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Durchführung der Betriebsvereinbarung kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.
LAG Baden-Württemberg 9.3.2010, 15 TaBVGa 1/10
Eine Betriebsratswahl ist nur dann im Wege einer einstweiligen Verfügung abzubrechen, wenn sie im Fall ihres Stattfindens nichtig wäre. Eine bloße Anfechtbarkeit der Wahl reicht dagegen nicht aus. Anderenfalls könnten Beteiligte im einstweiligen Verfügungsverfahren mehr erreichen als in dem für solche Fälle eigentlich vorgesehenen Anfechtungsverfahren gem. § 19 BetrVG nach der Wahl, da selbst bei erfolgreicher Anfechtung der gewählte Betriebsrat zunächst im Amt bleibt.
Die Zweite Mindestlohnverordnung für die Gebäudereinigerbranche ist am 10.3.2010 in Kraft getreten. Damit gelten von diesem Tag an für alle Beschäftigten der Branche wieder Mindestlöhne. Diese belaufen sich im Westen ab dem 10.3.2010 je nach Lohngruppe zwischen 8,40 € und 11,13 € pro Stunde. In den neuen Bundesländern sind Mindeststundenlöhne von 6,83 € bis 8,66 € zu zahlen.
BAG 11.11.2009, 7 ABR 26/08
Möchte der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, so muss der Arbeitgeber nicht die durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts entstehenden Kosten tragen.
Der Bundestag hat am 5.3.2010 im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme höhere Freigrenzen bei der Anrechnung privat angesparter Altersvorsorgebeträge auf das Arbeitslosengeld II beschlossen. Danach soll das Schonvermögen von bisher 250 € auf 750 € pro Lebensjahr verdreifacht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll Mitte April 2010 in Kraft treten.
LAG Düsseldorf 17.2.2010, 12 Sa 1311/07
Das Urteil des EuGH vom 19.1.2010 (Rs. C-555/07 – Kücükdeveci) hat zur Folge, dass auf nach dem 2.12.2006 ausgesprochene Kündigungen auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen sind. Arbeitgebern ist insoweit nur ausnahmsweise Vertrauensschutz zu gewähren, wenn die Verlängerung der Kündigungsfrist für sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde oder über einen vor Veröffentlichung des EuGH-Urteils bereits abgeschlossenen Sachverhalt zu entscheiden ist.
Das Urteil des BVerfG vom 2.3.2010 (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.) zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Ausgestaltung stellt nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) auch die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Frage. Das BVerfG habe den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Danach komme eine umfangreiche Datenspeicherung "auf Vorrat" nur zum Schutz für überragend wichtige Rechtsgüter in Betracht, so der DStV.
LAG Hannover 22.1.2010, 10 Sa 424/09
Arbeitgeber können einem Betriebsratsmitglied erst dann außerordentlich kündigen, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat oder ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt, mit dem die Zustimmung des Betriebsrats gerichtlich ersetzt worden ist. Eine vor Ausspruch der Rechtskraft ausgesprochene Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig. Hat das LAG die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, tritt Rechtskraft erst mit Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein.
News
Die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmer in Deutschland sind im Jahr 2009 erstmals seit Gründung der Bundesrepublik gesunken – und zwar um minus 0,4 % auf 27.648 €. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) errechnet. Gründe für den Rückgang sind vor allem der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden sowie die neue Buchung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sozialbeitrag. Besonders stark betroffen ist das verarbeitende Gewerbe: Hier sank der Brutto-Pro-Kopf-Verdienst um 3,6 %.
VG Mainz 2.2.2010, 5 K 1390/09.MZ
Ruft ein Arbeitnehmer von verschiedenen Diensttelefonen aus 0900-Telefonnummern an, um die Dienste von Astro-Hotlines, Kartenlegern etc. in Anspruch zu nehmen, und veranlasst er die teilweise Begleichung der Telefonkosten zulasten seines Arbeitgebers, so rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer (hier: ein Personalratsmitglied) unter psychischen Problemen gelitten und deshalb bei den Service-Hotlines Zuspruch gesucht hat.
LAG Düsseldorf 2.11.2009, 14 Sa 811/09
Altersteilzeitverträge dürfen vorsehen, dass Arbeitnehmer krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der Freistellungsphase zur Hälfte nacharbeiten müssen. Hierin liegt keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Wenn der Arbeitgeber die wegen der Ausfallzeiten erforderliche Auffüllung des Wertguthabens nicht aus freien Stücken übernimmt, bleibt als sachgerechter Weg nur eine solche Nacharbeitsvereinbarung.
LAG Baden-Württemberg 10.2.2010, 13 Sa 59/09
Nimmt ein bei einem Abfallentsorgungsunternehmen angestellter Arbeitnehmer eine sich im Müll befindliche geringwertige Sache (hier: Kinderreisebett) an sich, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung. Die insoweit vorzunehmende Interessenabwägung fällt regelmäßig zugunsten des Arbeitnehmers aus, wenn ein langjähriges, im Wesentlichen störungsfrei verlaufendes Arbeitsverhältnis vorliegt.
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 27.2.2010 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern verständigt. Danach steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden in den nächsten zwei Jahren insgesamt um 2,3 Prozent – und zwar um 1,2 Prozent ab dem 1.1.2010, um weitere 0,6 Prozent ab dem 1.1.2011 und um weitere 0,5 Prozent ab dem 1.8.2011. Im Januar 2011 kommt eine einmalige Sonderzahlung i.H.v. 240 Euro hinzu.
BAG 25.2.2010, 6 AZR 809/08
Im Geltungsbereich des BAT-O teilzeitbeschäftigte Angestellte haben nach Überleitung ihres ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten weiterhin einen Anspruch auf einen ungekürzten kinderbezogenen Ortszuschlag. Die Kürzungsregelung gem. § 34 Abs. 1 BAT-O findet in diesem Fall keine Anwendung, weil dem in den TVöD übergeleiteten Ehegatten gem. § 11 der Überleitungstarifverträge eine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung zustünde, wenn er das Kindergeld bezöge.
BAG 25.2.2010, 6 AZR 911/08
Bietet ein Arbeitgeber im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme Aufhebungsverträge gegen Zahlung einer Abfindung an und nimmt er über 55jährige Arbeitnehmer von diesem Angebot aus, so liegt hierin keine unzulässige Altersdiskriminierung. Da Zweck des Diskriminierungsverbots die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer ist, kann hieraus keine Pflicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch Aufhebungsvertrag abgeleitet werden.
BAG 24.2.2010, 4 AZR 691/08
Enthalten nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 abgeschlossene Arbeitsverträge ("Neuverträge") eine dynamische Verweisung auf die einschlägigen Tarifverträge, so sind diese nach dem Übergang des Betriebs auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber weiter dynamisch anzuwenden. Auch wenn ein vor dem 1.1.2002 abgeschlossener Arbeitsvertrag nach diesem Stichtag anlässlich einer Arbeitszeitreduzierung neu abgeschlossen wird und eine entsprechende Verweisungsklausel enthält, kann ein "Neuvertrag" vorliegen.
LAG Köln 10.2.2010, 5 Ta 408/09
Eine entschädigungspflichtige Benachteiligung wegen des Alters ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle offensichtlich ungeeignet ist. Die fehlende Eignung kann sich auch aus einem provokanten Auftreten im Bewerbungsverfahren ergeben. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Bewerber um eine Führungsposition mit Personalverantwortung unangemeldet bei der Personalleiterin erscheint und vehement seine Einstellung fordert, weil er der bestgeeignete Bewerber sei.
BAG 23.2.2010, 9 AZR 3/09
Eine Tageszeitungsredakteurin muss es nicht hinnehmen, dass der Arbeitgeber sie in eine Entwicklungsredaktion versetzt, wenn der Arbeitsvertrag eine Übertragung redaktioneller oder journalistischer Aufgaben bei anderen Objekten erlaubt. Die Versetzung muss sich im Rahmen des Berufsbilds des Redakteurs halten, was bei der bloßen Entwicklung künftiger Produkte nicht der Fall ist.
LAG Baden-Württemberg 10.2.2010, 2 Sa 59/09
Streiten die Arbeitsvertragsparteien jahrelang über kritische Äußerungen des Arbeitnehmers, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so kann auch die mehrfache Wiederholung dieser Äußerungen keine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Trotz des langjährigen Streits ist in einem solchen Fall auch ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers regelmäßig unbegründet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich am 16.2.2010 mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt, in denen zusätzliche Leistungen gewährt werden sollen. Das Ministerium reagiert hiermit auf das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (Az.: 1 BvL 1/09), wonach die Hartz-IV-Sätze neu berechnet werden müssen und ab sofort ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur Sicherstellung eines "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs" besteht.
BAG 17.2.2010, 7 ABR 89/08
Arbeitgeber können die Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres ablehnen, wenn sie auf einen dauerhaft eingerichteten, ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz Leiharbeitnehmer beschäftigen. Es kann zumutbar sein, einen solchen Arbeitsplatz für den Jugend- und Auszubildendenvertreter freizumachen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
BAG 16.2.2010, 3 AZR 123/08
Hat ein Arbeitgeber durch dreimalige vorbehaltlose Zahlung einer Weihnachtsgratifikation an die Betriebsrentner eine entsprechende betriebliche Übung begründet, so kann er diese nicht durch den Hinweis beseitigen, er gewähre die Gratifikation nur noch in den drei folgenden Jahren. Er bleibt vielmehr selbst dann zur Zahlung der Gratifikation verpflichtet, wenn er die Zahlung fortan als "Versorgungsbezug freiwillige Leistung" ausweist und die Betriebsrentner dem nicht widersprechen.
BAG 16.2.2010, 3 AZR 216/09
Der bloße Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten rechtfertigt keine Schlechterstellung der Arbeiter bei den Betriebsrenten. Zwar kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, wenn hierdurch Unterschiede im durch die gesetzliche Rentenversicherung erreichten Versorgungsgrad ausgeglichen werden sollen. Dafür müssen aber die unterschiedlichen Versorgungsgrade für die Gruppen tatsächlich bezeichnend sein. Ist dies nicht der Fall, müssen Arbeiter rückwirkend bis zum 1.7.1993 dieselben Leistungen erhalten wie Angestellte.
BVerfG 9.2.2010, 1 BvL 1/09 u.a.
Die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistungen des Arbeitslosengeld II für Erwachsene und des Sozialgelds für Kinder betreffen, sind verfassungswidrig. Sie verletzen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2010 eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffen. Bis dahin bleiben die bisherigen Vorschriften zwar anwendbar. Ab sofort besteht aber Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur Sicherstellung eines dauerhaften atypischen Bedarfs.
LAG Berlin-Brandenburg 18.12.2009, 6 Sa 1239/09
Hat ein Arbeitnehmer falsche Angaben über die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit gemacht und wird er deshalb abgemahnt, so ist bei einer nachfolgenden bloß verspäteten Krankmeldung regelmäßig keine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt. Es fehlt in diesem Fall an einer einschlägigen Abmahnung. Das gilt jedenfalls, wenn schon beim ersten Vorfall eine verspätete Krankmeldung vorgelegen hat, diese in der Abmahnung aber nicht erwähnt worden ist.
Nach einem leichten Rückgang in 2008 lag die Zahl der gesamten Neuzugänge beim BSG im Jahr 2009 mit 3.225 Verfahren wieder auf dem Niveau des Rekordjahres 2007. Durch eine Steigerung bei den Erledigungen konnte allerdings eine Abnahme des Gesamtbestands am Jahresende gegenüber den Verhältnissen am Jahresanfang erreicht werden. Eine deutliche Steigerung ergab sich insbesondere bei der Zahl der erledigten Revisionen (+ 13,2 %), wodurch der Bestand der anhängigen Revisionsverfahren zum Jahreswechsel von 540 auf 420 Verfahren gesenkt werden konnte.
LAG Köln 23.11.2009, 5 Sa 601/09
Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass eine um 50 % reduzierte Arbeitszeit in der Form verteilt wird, dass im Wechsel ein Monat gearbeitet wird und ein Monat arbeitsfrei ist. Der Verringerungswunsch muss sich gem. § 8 Abs. 1 TzBfG im Rahmen des bisher praktizierten Arbeitszeitmodells bewegen, bei dem in aller Regel die Arbeitswoche den Bezugsrahmen bildet. Daher kann die Arbeitszeit nur innerhalb der Arbeitswoche abweichend verteilt werden.
LAG Schleswig-Holstein 27.1.2010, 3 TaBV 31/09
Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat regelmäßig einen PC nebst Zubehör für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung stellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie im Umgang mit dem Betriebsrat ebenfalls teilweise EDV nutzen, wobei nicht erforderlich ist, dass jedem einzelnen Betriebsleiter ein PC zur Verfügung steht. Eine handschriftliche Abfassung des Schriftverkehrs oder die Nutzung einer – teilweise defekten – alten elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband ist dem Betriebsrat nicht zumutbar.
ArbG Ulm 17.12.2009, 5 Ca 316/09
Öffentliche Arbeitgeber müssen zwar schwerbehinderte Bewerber, die für die zu besetzende Stelle nicht offensichtlich ungeeignet sind, zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann aber nur dann einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG auslösen, wenn sich die Schwerbehinderteneigenschaft aus der Bewerbung ergibt. Arbeitgeber müssen insoweit selbst bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte keine eigenen Nachforschungen anstellen.
LSG Sachsen-Anhalt 29.10.2009, L 10 KR 20/04
Wird nur zum Schein ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, so liegt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Der vermeintliche Arbeitnehmer hat gegen die Krankenkasse daher auch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
News
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland Klage vor dem EuGH erhoben, weil behinderte Menschen, die in Deutschland arbeiten und dementsprechend Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber im Ausland wohnen, derzeit in vielen Fällen keine Sozialleistungen beanspruchen können. Die Kommission sieht hierin eine unzulässige Diskriminierung von Grenzgängern und Wanderarbeitnehmern.
ArbG Duisburg 11.1.2010, 3 Ca 2556/09
Für die Dauer von mehr als zwei Jahren befristete Arbeitsverträge der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Telefon-Service-Beratern sind unwirksam. Es fehlt an dem erforderlichen Sachgrund für die Befristung. Dieser liegt insbesondere nicht darin, dass die zuständige Arge die BA nur befristet mit der Übernahme des Telefonservices beauftragt hat. Die Serviceleistungen sind dennoch nicht vorübergehend, da sie dauerhaft benötigt werden.
BAG 28.1.2010, 2 AZR 764/08
Kann ein Arbeitnehmer mangels hinreichender deutscher Sprachkenntnisse schriftliche Arbeitsanweisungen nicht verstehen, so kann selbst nach langjähriger Tätigkeit (hier: 29 Jahre) eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Hierin liegt regelmäßig keine nach dem AGG unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kenntnis der deutschen Schriftsprache für die Tätigkeit erforderlich ist.
BVerwG 28.1.2010, 8 C 19.09
Die am 1.1.2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen (Postmindestlohnverordnung) ist unwirksam. Der Grund dafür ist, dass vor Erlass der Vorschrift den in ihren Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages nicht ausreichend Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben worden war.
News
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hat scharfe Kritik an Dumpinglöhnen geübt. Deutschland sei inzwischen teilweise als "Niedriglohnland" anzusehen, sagte sie bei der Jahrespressekonferenz in Erfurt. Gleichzeitig verwies sie auf ein Urteil des Fünften Senats vom 22.4.2009 (Az.: 5 AZR 436/08): Danach liege Lohnwucher vor, wenn die Vergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreiche. Die Differenz könnten bei Aufstockungsleistungen ggf. auch die Argen einklagen.
BAG 27.1.2010, 4 AZR 549/08 (A)
Der Vierte Senat des BAG beabsichtigt, seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit zu ändern, und hat deshalb eine Divergenzanfrage an den Zehnten Senat gerichtet. Nach Auffassung des Vierten Senats kann bei einer durch Mitgliedschaft oder durch die Stellung als Tarifvertragspartei begründeten Tarifpluralität ein geltender Tarifvertrag nicht nach dem Grundsatz der Tarifeinheit verdrängt werden. In diesen Fällen verstoße eine zwangsweise Auflösung der Tarifpluralität gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
BAG 21.1.2010, 6 AZR 785/08
Arbeitnehmer können Abfindungsansprüche aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vereinbarten Sozialplan nicht mit der Leistungsklage geltend machen. Es fehlt an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil ein entsprechender Leistungstitel dauerhaft keine Vollstreckungsgrundlage wäre. Denn aus § 123 Abs. 3 Satz 2 InsO folgt insoweit ein Vollstreckungsverbot.
Das Arbeitsgericht Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Arbeitgeberin, eine Rechtsanwaltskanzlei, einem angestellten Anwalt wegen häufiger Toilettenbesuche das Gehalt gekürzt hatte. Im Mai 2009 hatte die Arbeitgeberin zweieinhalb Wochen genau Buch führen lassen und dabei festgestellt, dass der Arbeitnehmer 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Sie rechnete diese Zeit auf die elfmonatige Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und zog dem Arbeitnehmer hierfür rund 680 € vom Gehalt ab.
EuGH 21.1.2010, C-546/07
Die deutsche Rechtspraxis, wonach nur deutsche Auftraggeber mit polnischen Unternehmen Verträge schließen dürfen, die eine vorübergehende Entsendung polnischer Arbeitnehmer nach Deutschland erlauben, verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Zulässig ist dagegen die "Sperrklausel" bei hoher Arbeitslosigkeit in einer Region. Diese stellt nicht deshalb eine – unzulässige – Verschlechterung der Zulassungspraxis dar, weil hierunter inzwischen mehr Regionen fallen als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags durch Polen.
BAG 20.1.2010, 7 ABR 39/08
Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung dürfen nicht per Fax eingereicht werden, sondern müssen im Original beim Wahlvorstand eingehen. Bei einem aus mehreren Seiten bestehenden Vorschlag muss zudem gewährleistet sein, dass sich alle Stützunterschriften auf den Wahlvorschlag beziehen. Dies kann etwa durch die körperliche Verbindung der Blätter oder durch Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.
BAG 20.1.2010, 7 ABR 79/08
Verfügt ein Betriebsrat bereits über einen PC, so hat er regelmäßig aus § 40 Abs. 2 BetrVG auch einen Anspruch auf einen Internetzugang. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein Internetzugang bereits vorhanden ist, dessen Freischaltung keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.
BAG 19.1.2010, 3 AZR 660/09
Auch die unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften von ehemaligen Mitgliedern einer Produktionsgenossenschaft können bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert sein. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Versorgungszusage nach dem 31.12.1991 erteilt wurde. Bei der Prüfung, ob die für eine Unverfallbarkeit erforderliche Betriebszugehörigkeit vorliegt, sind die Zeiten als Mitglied der Produktionsgenossenschaft mitzurechnen.
EuGH 19.1.2010, C-555/07
Die Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht. Hierin liegt eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Die Vorschrift ist von den deutschen Gerichten auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten unangewendet zu lassen.
LAG Berlin-Brandenburg 2.10.2009, 6 Sa 1215 u. 1536/09
Die neue EuGH-Rechtsprechung, wonach Arbeitnehmer auch dann einen Urlaubsabgeltungsanspruch haben, wenn sie im ganzen Urlaubsjahr und über den Übertragungszeitraum hinaus krank waren, gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub und nicht für den Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen. Zumindest ist es geboten, Arbeitgebern insoweit Vertrauensschutz zu gewähren, da sich die zur Entscheidung des EuGH führende Vorlage auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt hatte.
LAG Schleswig-Holstein 23.12.2009, 6 Sa 158/09
Arbeitgeber dürfen ausländische Arbeitnehmer mit mangelnden Sprachkenntnissen zum Besuch eines Deutschkurses auffordern. Hierin liegt keine entschädigungspflichtige Belästigung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft i.S.v. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 1 AGG. Auslöser einer solchen Aufforderung ist regelmäßig nicht die Herkunft, sondern die mangelnde Sprachkompetenz des Arbeitnehmers. Im Übrigen wird durch eine solche Aufforderung noch kein feindliches Umfeld i.S.v. § 3 Abs. 3 AGG geschaffen.
LAG Schleswig-Holstein 21.10.2009, 3 Sa 224/09
Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen wiederholt beleidigt und bedroht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das gilt umso mehr, wenn er dieses Verhalten trotz einer einschlägigen Abmahnung fortsetzt. Arbeitgeber sind aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Arbeitnehmern gehalten, derartige Störungen des Betriebsfriedens zu unterbinden.
EuGH 12.1.2010, C-229/08 u. C-341/08
Ein Höchstalter von 30 Jahren für die Einstellung von Feuerwehrleuten, die im Bereich der Brandbekämpfung eingesetzt werden sollen, stellt keine Altersdiskriminierung dar. Die Festlegung eines Alters für das Ende der Tätigkeit als Vertragszahnarzt auf 68 Jahre ist dagegen unzulässig, wenn sie nicht in geeigneter und widerspruchfreier Weise einem Ziel des Gesundheitsschutzes oder der Beschäftigungspolitik dient.
LAG Schleswig-Holstein 5.1.2010, 2 Sa 454/08 u.a.
Angestellte Seeleute auf den Forschungsschiffen der Bundeswehr haben für Anwesenheitszeiten an Bord außerhalb ihrer Arbeitszeit regelmäßig keinen Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Bereitschaftsdienst angeordnet und zumindest ein Vertreter zum Dienst eingeteilt worden ist.
ArbG Wuppertal 19.11.2009, 7 Ca 2453/09
Das ArbG Wuppertal hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Beamte oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften zu behandelnde Dienstordnungsangestellte Arbeitnehmer i.S.d. Arbeitszeitrichtlinie sind und damit bei langjähriger Erkrankung ebenfalls einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Das Beamtenrecht sieht einen solchen Anspruch nicht vor. Dieser könnte sich aber möglicherweise direkt aus der Arbeitszeitrichtlinie ergeben.
ArbG Düsseldorf 19.11.2009, 6 Ca 4447 u. 4448/09
Wer als "Non-Equity-Partner" bei einer Rechtsanwaltschaftsgesellschaft angestellt ist, ist gem. § 5 Abs.1 Satz 3 ArbGG kein Arbeitnehmer im Sinne des Verfahrensrechts. Wird ein solcher "Non-Equity-Partner" gekündigt, ist für die hiergegen gerichtete Klage daher nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sondern nur der zu den Zivilgerichten eröffnet.
BAG 21.10.2009, 5 AZR 951/08
Nach § 8 Abs. 3 AEntG haben Leiharbeitnehmer zwar grundsätzlich einen Anspruch auf den jeweiligen Branchen-Mindestlohn. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Entleiherbetrieb in den betrieblichen Geltungsbereich des AEntG bzw. des Mindestlohn-Tarifvertrags fällt. Es reicht demnach für einen Mindestlohn-Anspruch nicht aus, wenn der Leiharbeitnehmer Tätigkeiten aus dem Bereich eines Gewerbes (hier: Maler- und Lackiererhandwerk) ausübt, für den eine Mindestlohn-Regelung gilt.
LAG Berlin-Brandenburg 5.11.2009, 26 Sa 1840/09
Hat der Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung geklagt, so muss er seine Arbeit erst dann wieder aufnehmen, wenn der Arbeitgeber ihn hierzu auffordert. Hierzu reicht es nicht aus, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen von (erfolglosen) Vergleichsverhandlungen darauf hingewiesen wurde, dass er bei einem Obsiegen wieder zur Arbeit erscheinen müsse. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz vielmehr anbieten und zugleich erklären, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags anzunehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) reagiert und Verbesserungen angekündigt. So müssen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Ferner sollen Arbeitnehmervertreter ein im SGB IV verbrieftes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.
Der Einzelhandelsverband (HDE) hat am 27.12.2009 Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BAG vom 22.9.2009 (Az.: 1 AZR 972/08) und die Entscheidungen der Vorinstanzen zur Zulässigkeit von streikbegleitenden Flashmob-Aktionen im Einzelhandel eingelegt. Das planmäßige Verwüsten von Ladengeschäften und Belästigen von Kunden und Mitarbeitern durch handelsfremde Aktivisten sei nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt, so der HDE.
BAG 22.12.2009, 3 AZR 814/07
Insolvenzverwalter können die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrenten-Anwartschaften unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 4 BetrAVG grds. unabhängig von ihrer Höhe abfinden. Eine Abfindung scheidet allerdings aus, wenn es zu einem Betriebsübergang gekommen und das Arbeitsverhältnis dabei auf den Erwerber übergegangen ist. In diesem Fall tritt der Erwerber in die Anwartschaften ein.
Die derzeitigen gesetzlichen Altersteilzeit-Mindestnettobeträge gelten auch für das Jahr 2010 fort. Da hiervon nur noch vergleichsweise wenige Altfälle betroffen sind und die Förderung spätestens zum 30.6.2010 ausläuft, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf den Erlass einer Verordnung zur Anpassung der Mindestnettobeträge verzichtet. In der Folge entfällt für Unternehmen und die Arbeitsverwaltung ein etwaiger Umstellungsaufwand.
News
Im Arbeits- und Sozialrecht treten zum Jahreswechsel zwar keine großen Reformen in Kraft. Es gibt aber eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die zu beachten sind.
BAG 17.12.2009, 8 AZR 670/08
Fragt der Arbeitgeber einen Bewerber im Vorstellungsgespräch nach Krankheiten, die häufig zu einer Behinderung führen, kann bei Ablehnung des Bewerbers eine Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung vorliegen. Nach § 7 Abs. 1 Hs. 2 AGG liegt eine unzulässige Diskriminierung auch vor, wenn der Arbeitgeber das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals (z.B. einer Behinderung) nur annimmt.
BAG 17.12.2009, 8 AZR 1019/08
Auch wenn ein Betriebserwerber die sächlichen Betriebsmittel weitgehend übernimmt, kann ein Betriebsübergang ausscheiden, wenn er die Betriebsmittel wegen eines veränderten Konzepts nur noch teilweise benötigt und nutzt. In einem solchen Fall liegt jedenfalls dann kein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB vor, wenn der Erwerber erhebliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebs eingeführt hat, so dass in der Gesamtschau keine Fortführung des früheren Betriebs anzunehmen ist.
BAG 17.12.2009, 6 AZR 665/08
Die unterschiedlichen Überleitungsregelungen für Angestellte und Arbeiter in den TVöD verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs.1 GG. Sie können zwar dazu führen, dass ein angestellter Meister eine geringere Vergütung erhält als die ihm unterstellten Lehrgesellen. Hiermit haben die Tarifvertragsparteien aber die Grenzen der Tarifautonomie nicht überschritten.
BAG 15.12.2009, 9 AZR 887/08
Die Tarifvertragsparteien dürfen zwar grds. auch zuungunsten der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Urlaubsentgelt-Regelung in § 11 BUrlG abweichen. Hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 24 Werktagen im Jahr muss aber sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt in Höhe der regulären Vergütung bei Weiterarbeit ohne Urlaubsgewährung erhalten. Ein etwaiges zusätzliches Urlaubsgeld stellt insoweit keine Kompensation dar.
LAG Rheinland-Pfalz 8.9.2009, 1 Sa 331/09
Aufwendungen für Fahrten vom Wohnort zur Einsatzstätte hat grds. der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber zu tragen. Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, die typischerweise an wechselnden Einsatzorten tätig werden. Sie haben daher regelmäßig nur dann einen Erstattungsanspruch, wenn ein solcher einzel- oder tarifvertraglich ausdrücklich vorgesehen ist.
LAG Berlin-Brandenburg 9.9.2009, 15 Sa 797/09
Es kann offenbleiben, ob für vor dem 1.1.2002 vereinbarte Arbeitsverträge eine gegenläufige betriebliche Übung weiterhin anzuerkennen ist. Eine gegenläufige betriebliche Übung scheidet auch in Altfällen aber jedenfalls dann aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei Einstellung seiner Leistung nicht darauf hingewiesen hat, dass ein (dreimaliges) Schweigen als Zustimmung zur Abänderung des Arbeitsvertrags gewertet wird.
BSG 3.12.2009, B 11 AL 42/08 R
Wer im Anschluss an eine Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung (z.B. in einem Berufsbildungswerk) arbeitslos wird, hat gem. § 131 Abs. 1, 2 SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Maßgabe eines fiktiven Arbeitsentgelts entsprechend der erworbenen beruflichen Qualifikation. Für eine Bemessung des Arbeitslosengelds nach Maßgabe der (regelmäßig niedrigeren) tariflichen Ausbildungsvergütung vergleichbarer Auszubildender fehlt es hingegen an einer gesetzlichen Grundlage.
BAG 9.12.2009, 4 AZR 841/08 u.a.
Das BAG hatte in mehreren Fällen darüber zu entscheiden, wie die im Jahr 2006 in Kraft getretenen neuen Eingruppierungsregeln für Oberärzte auszulegen sind. Danach reicht eine vor Inkrafttreten der Tarifverträge ausgesprochene "Ernennung" zum "Oberarzt" allein für eine entsprechende Eingruppierung nicht aus. Erforderlich ist vielmehr, dass einem Arzt die alleinige medizinische Verantwortung für einen Teilbereich der Klinik oder eine Abteilung übertragen und ihm mindestens ein Facharzt unterstellt worden ist.
LSG Rheinland-Pfalz 24.9.2009, L 1 AL 50/08
Arbeitnehmer müssen keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten, wenn sie mit einer Eigenkündigung ihre Arbeitslosigkeit um einen Tag vorverlegen, um in den Genuss einer für sie günstigeren Übergangsregelung zu kommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie durch eine geringfügige Vorverlegung ihrer Arbeitslosigkeit ihren Arbeitslosengeld-Anspruch um 14 Monate verlängern können. Hierin liegt ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung i.S.v. § 144 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr.1 SGB III.
Hessisches LAG 1.4.2009, 6 Sa 1593/08
Hat der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht, so kann dies auch dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum bereits abgelaufen war. Von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ist auszugehen, wenn der vermeintlich kranke Arbeitnehmer auf ein Angebot zur Schwarzarbeit eingeht. In diesem Fall ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert.
LAG Berlin-Brandenburg 7.12.2009, 23 TaBV 1016/09
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Die einzelnen Mitgliedsgewerkschaften der Tarifgemeinschaft sind aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig. Die Tarifgemeinschaft kann keinen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe.
Eltern können künftig nach der Geburt oder Adoption eines Kindes EU-weit bis zu vier Monate Elternurlaub beanspruchen. Hierauf haben sich die zuständigen Minister am 30.11.2009 im Rat verständigt. Die neuen Rechte sollen für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses. Begünstigt werden daher auch befristet eingestellte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer. Alle Fragen zum Einkommen während des Elternurlaubs werden auf nationaler Ebene geregelt.
Zum 1.12.2009 tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit wird u.a. der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) umbenannt in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV). Gleichzeitig ist die Artikelzählung geändert worden. Die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf das Arbeitsrecht werden in Heft 2/2010 des Arbeits-Rechts-Beraters (ArbRB) ausführlich dargestellt.
LAG Köln 7.9.2009, 2 Sa 210/09
Nach bisher herrschender Meinung sind Ehegatten auch außerhalb ihrer Ehewohnung als Empfangsboten anzusehen. Eine Kündigung geht einer Arbeitnehmerin danach auch zu, wenn der Arbeitgeber diese ihrem Ehemann an dessen Arbeitsplatz übergibt. Nach Ansicht des LAG Köln ist allerdings zweifelhaft, ob hieran festgehalten werden kann, da eine solche "externe Briefkasteneigenschaft" des Ehegatten eine grundgesetzwidrige Benachteiligung von Eheleuten darstellen könne.
Wird im Jahr 2010 mit konjunktureller Kurzarbeit begonnen, so zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zu 18 Monate lang Kurzarbeitergeld. Dies sieht die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vor, die das Bundeskabinett am 25.11.2009 beschlossen hat. Ohne die Verordnung würde ab dem 1.1.2010 die gesetzliche Bezugsfrist von sechs Monaten gelten. Unternehmen, die im Laufe des Jahres 2009 mit Kurzarbeit begonnen haben oder beginnen, kommt allerdings noch eine Bezugsfrist von 24 Monaten zugute.
LSG Rheinland-Pfalz 25.8.2009, L 1 AL 103/08
Im Gegensatz zu den anderen Formen des Kurzarbeitergelds besteht auch dann Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld, wenn kein Erholungsurlaub gewährt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Transfergesellschaft mit den Arbeitnehmern Kurzarbeit "Null" vereinbart hat. Durch die zeitweise Urlaubsgewährung lässt sich ein ansonsten bestehender dauerhafter Arbeitsausfall nicht vermeiden.
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung wird im Jahr 2010 unverändert 19,9 Prozent betragen und auch in den Folgejahren stabil bleiben. Das ergibt sich aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2009, den das Bundeskabinett am 18.11.2009 beschlossen hat. Die Renten steigen danach – über den gesamten Vorausberechnungszeitraum bis zum Jahr 2023 betrachtet – um durchschnittlich 1,6 Prozent pro Jahr. Für 2010 wird es allerdings angesichts der negativen Lohnentwicklung keine Rentenerhöhung geben.
BAG 19.11.2009, 6 AZR 624/08
Nach dem TVöD-K dürfen Bereitschaftsdienste des nicht-ärztlichen Personals u.a. dann durch Freizeitausgleich anstatt – wie im Regelfall – durch Bereitschaftsdienstentgelt abgegolten werden, wenn der Beschäftigte dem zustimmt. Hierfür reicht allerdings eine konkludente Zustimmung – etwa durch widerspruchlose Inanspruchnahme der gewährten Freizeit – aus.
BAG 19.11.2009, 6 AZR 374/08
Eine tarifliche Regelung (hier: für die Berliner Verkehrsbetriebe), wonach Lenkzeitunterbrechungen bis zur Dauer von zehn Minuten in die Arbeitszeit eingerechnet werden, erfasst nicht verkehrsbedingte Verspätungen. Bei verspäteter Ankunft des Busses an der Haltestelle, an der die Lenkzeitunterbrechung eingeplant war, verschiebt sich daher die in die Arbeitszeit eingerechnete Lenkzeitunterbrechung um die Dauer der Verspätung.
BAG 18.11.2009, 4 AZR 491/08
Der Abschluss eines Firmentarifvertrags in Vertretung für einen anderen Arbeitgeber setzt neben einer entsprechenden Bevollmächtigung voraus, dass der Vertreter erkennbar im Namen des Vertretenen gehandelt hat. Hierfür ist zwar nicht unbedingt die ausdrückliche Nennung des Arbeitgebers als Tarifvertragspartei erforderlich. Eine aus den Umständen ersichtliche Stellvertretung muss allerdings das Schriftformerfordernis des § 1 Abs. 2 TVG wahren. Die bloße Angabe des Geltungsbereichs im Tarifvertrag reicht nicht aus.
LAG Köln 21.9.2009, 2 Sa 674/09
Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub nicht zwingend zur körperlichen Erholung nutzen, sondern dürfen auch im Geschäft ihres Ehegatten aushelfen. § 8 BUrlG verbietet zwar eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit. Hiermit sind aber nur Tätigkeiten gemeint, die der maximalen finanziellen Ausnutzung der Arbeitskraft dienen. Dies ist bei einer Mithilfe im Familienbetrieb, in einer Nebenerwerbslandwirtschaft oder in einer gemeinnützigen Organisation regelmäßig nicht der Fall.
LAG Schleswig-Holstein 9.9.2009, 3 Sa 153/09
Eine lange Betriebszugehörigkeit, ein hohes Lebensalter oder eine aus anderen Gründen bestehende besondere soziale Schutzbedürftigkeit schließen eine Kündigung nicht zwingend aus. Arbeitnehmer wachsen nicht mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch in eine Unkündbarkeit hinein. Eine solche Rechtsfolge ist weder gesetzlich geregelt noch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gewollt und geschützt.
ArbG Stuttgart 24.9.2009, 12 Ca 1792/09
Arbeitnehmer können die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen nur ein Mal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von längstens sechs Monaten beanspruchen. Eine Aufteilung der sechs Monate auf verschiedene Zeiträume ist nicht möglich. Anderenfalls könnten Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz des § 5 ArbZG unangemessen verlängern. Im Übrigen kommt bei einer nur kurzzeitigen pflegebedingten Arbeitsverhinderung eine Arbeitsfreistellung nach § 2 PflegeZG in Betracht.
News
Der Bruttostundenverdienst von Frauen lag im Jahr 2008 durchschnittlich 23 % unter dem von Männern. Der Verdienstunterschied ist damit leicht angestiegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 12.11.2009 mit. Frauen haben nach der Studie im vergangenen Jahr durchschnittlich 14,51 € pro Stunde und damit 4,39 € weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Anders sieht es in den neuen Bundesländern aus: Dort beträgt der Verdienstunterschied von Männern und Frauen – bei rückläufiger Tendenz – nur 5,0 %.
BAG 15.9.2009, 9 AZR 757/08
Arbeitgeber dürfen regelmäßig schon aufgrund ihres Weisungsrechts (gesetzlich und kollektivrechtlich erlaubte) Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Eine ausdrückliche Ermächtigung im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht erforderlich. Fehlt im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit, kommt selbst bei jahrzehntelanger Beschränkung der Arbeitszeit auf Werktage grds. kein dauerhafter Ausschluss von Sonn- und Feiertagsarbeit in Betracht.
ArbG Frankfurt a.M. 23.9.2009, 9 Ca 4149/09
In den Anwendungsbereich des KSchG fallende Großkanzleien können einem (hier: als Counsel) angestellten Rechtsanwalt bei einem Auftragsrückgang oder innerbetrieblichen Umstrukturierungen nicht ohne Weiteres betriebsbedingt kündigen. Die Kanzlei muss vielmehr konkret darlegen, dass der Arbeitsplatz weggefallen ist. Hierfür reicht die pauschale Behauptung, es werde vermehrt eine Beratung durch Partner gewünscht, nicht aus. Gegebenenfalls kommt auch nur eine Änderungskündigung unter Arbeitszeitreduzierung in Betracht.
LAG Berlin-Brandenburg 30.10.2009, 6 Sa 219 u. 311/09
Die gesetzliche Bürgenhaftung des Generalunternehmers gem. § 1a AEntG a.F. (jetzt: § 14 AEntG) gilt auch in der Insolvenz des Nachunternehmers. Daher kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Zahlung von Insolvenzgeld an Arbeitnehmer des Nachunternehmens den Bau-Generalunternehmer in Höhe des Netto-Mindestlohns auf Erstattung des Insolvenzgelds in Anspruch nehmen. Tarifvertragliche Ausschlussfristen finden insoweit keine Anwendung.
LSG Rheinland-Pfalz 24.9.2009, L 1 AL 115/08
Zwar werden gem. § 75 Abs. 3 SGB IX auch schwerbehinderte Arbeitgeber auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Sinn und Zweck der Norm würden aber überspannt, wenn bereits die Schwerbehinderung eines Organs oder Gesellschafters des Unternehmens für eine Befreiung von der Ausgleichsabgabe ausreichen würde. Daher scheidet bei einer Kanzlei in der Rechtsform der GbR die Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius aus.
Auf Arbeitgeber kommen in den nächsten Monaten deutlich höhere Ausgaben zu: Die Arbeitgeberumlage für das Insolvenzgeld steigt zum 1.1.2010 von 0,1 auf 0,41 % der Bruttolöhne. Auch der Beitragssatz für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erreicht eine Rekordhöhe. Er beträgt für das laufende Jahr 14,2 % der Bemessungsgrundlage (2008: 1,8 %). Ein Teil des diesjährigen Beitrags wird allerdings auf die kommenden Jahre verteilt.
ArbG Lörrach 16.10.2009, 4 Ca 248/09
Eine Altenpflegerin, die von der Bewohnerverpflegung übrig gebliebene Essensreste (hier: sechs Maultaschen) entwendet, riskiert eine außerordentliche Kündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber den Verzehr und die Mitnahme der Essensreste durch das Personal ausdrücklich verboten hat und der Arbeitnehmerin dieses Verbot bekannt war. Selbst eine langjährige Betriebszugehörigkeit steht in diesem Fall der Kündigung nicht zwingend entgegen.
Hessisches LAG 28.8.2009, 19/3 Sa 340 u. 1636/08
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber, die für die ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich ungeeignet sind, gem. § 82 SGB IX zum Vorstellungsgespräch einladen. Daneben besteht grds. für alle Arbeitgeber gem. § 81 Abs. 1 SGB IX eine Pflicht zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften wird – widerlegbar – vermutet, dass der Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt worden ist.
BSG 28.10.2009, B 14 AS 56/08 R
Wer einen Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II stellt, der Behörde aber erst Monate später die erforderlichen persönlichen Daten mitteilt, kann dennoch (rückwirkend) ab Antragstellung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Die verspätete Angabe der persönlichen Daten führt nicht zur Verwirkung des Anspruchs. Der zuständige Leistungsträger kann das Arbeitslosengeld II nur unter den in § 66 SGB I genannten Voraussetzungen kürzen oder versagen.
LAG Berlin-Brandenburg 30.10.2009, 6 TaBVGa 2284/09
Nach § 117 Abs. 2 BetrVG kann für die im Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens beschäftigten Arbeitnehmer eine Vertretung nur durch Tarifvertrag errichtet werden. Diese Arbeitnehmer können daher keinen Betriebsrat wählen – auch keinen gemeinsamen Betriebsrat zusammen mit dem Bodenpersonal des Unternehmens.
Prof. Dr. Ernst Mikosch ist zum 1.11.2009 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Er hat den Vorsitz des insbesondere für Gratifikationen, Sondervergütungen und Zulagen zuständigen Zehnten Senats übernommen und damit die Nachfolge von Dr. Peter Freitag angetreten, der mit Ablauf des 31.10.2009 in den Ruhestand getreten ist. Ebenfalls mit Ablauf des 31.10.2009 ist auch der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Dritten Senats Johann Kremhelmer in den Ruhestand getreten.

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