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ArbRB-Blog

Doktortitel, Anwälte und Steuerabteilungsleiter

avatar  Detlef Grimm

Heute fand ich in der Süddeutschen diese Glosse, die uns Rechtsanwälten verdeutlicht, wie bedeutsam Fortbildung ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-ehrentitel-doktor-mit-sternchen-1.1833922.

PS.: Nun wird’s wieder arbeitsrechtlich: Aberkannter Doktortitel rechtfertigt keine Kündigung, so die Süddeutsche (http://www.sueddeutsche.de/karriere/landesarbeitsgericht-duesseldorf-aberkannter-doktortitel-rechtfertigt-keine-kuendigung-1.1827194 ) zu einer Bewertung des LAG Düsseldorf (den Bericht über den am 25.11.2013 abgeschlossenen Vergleich im Verfahren 2 Sa 950/13 finden Sie auf der Homepage des LAG als Pressemitteilung Nr. 63/13 und 64/13).

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

Ein Kommentar

  1. avatar Exkalibur
    Veröffentlicht 20.2.2014 um 16:24 | Permalink

    Die Entscheidung ist nachvollziehbar:

    Offensichtlich hat das LAG Düsseldorf erkannt, dass es mittlerweile zum guten Ton gehört, bei der Doktorarbeit mit unlauteren Mitteln zu arbeiten.

    Ich stelle mir ohnehin die Frage, wer tatsächlich guten Gewissens behaupten kann, dass er seine Doktorarbeit alleine ohne Urheberrechsverletzungen angefertigt hat.

    Mittlerweile stehen wohl flächendeckend auch Doktorarbeiten von Nicht-Promis auf dem Prüfstand.

    So mancher hoch dekorierte Arzt, Jurist etc. dürfte schon um seinen Doktortitel bangen.

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