Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Tag-Archiv: Aufleben eines ruhenden Arbeitsverhältnisses

Probezeit für Geschäftsführer – (Bei richtiger Gestaltung) Kein ruhendes Arbeitsverhältnis

Eine interessante Einzelfallentscheidung hat das LAG Rostock in einem Urteil vom 27.11.2013 (Az. 3 Sa 116/13) getroffen: Wird eine der Geschäftsführertätigkeit vorangehende Einarbeitung (praktisch also eine Probezeit)  im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Status „leitender Angestellter“ absolviert, so bleibt dieses Rechtsverhältnis nicht ruhend neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag bestehen. Es endet vielmehr mit der Bestellung zum Geschäftsführer, […]