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ArbRB-Blog

„Bleib im Bett und kurier Dich aus“

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Dies mussten wir unserem mittleren Sohn heute sagen, weil er sich einen Infekt „eingefangen“ hat. Kurz darauf konnte ich einen Artikel der dpa in unserer Lokalzeitung lesen, wonach nicht das „Blaumachen“ sondern das Arbeiten trotz Krankheit das größere Problem sei. Dieses Phänomen wird als Präsentismus bezeichnet. Als Arbeitsrechtler habe ich meist mit dem Problem des „Blaumachens“ zu tun. Als juristisches Problem ist mir der Präsentismus explizit noch nicht begegnet. Auch die Eingabe in juristische Datenbanken führt nicht wirklich weiter. Die Ergebnisse sind mager. Ich glaube, dass diese Erkenntnisse eher in anderem Zusammenhang z.B. bei der Frage der psychischen Belastungen im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen werden.

Aus Sicht des Arbeitsrechtlers wird die Frage des Präsentismus eher im Bereich des BEM oder von Wiedereingliederungsmaßnahmen eine Rolle spielen. Denn es gibt auch einen positiven Präsentismus, bei dem die Tätigkeit trotz Erkrankung förderlich ist (vgl. BAuA (Hrsg.), Präsentismus – Ein Review zum Stand der Forschung, S. 77 f.) Viele Arbeitsrechtler haben schon mit Arbeitnehmern zu tun gehabt, die trotz Erkrankung im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme wiederkommen wollten. Auch diese Frage ist eine Facette des Themas „Erhaltung der Gesundheit von Belegschaften“, die in vielen Ausprägungen Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften beschäftigt.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg
www.goehmann.de

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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