Otto Schmidt Verlag

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Streik im Kinderzimmer?

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„Papa ich streike für mehr Taschengeld!“ äußerte mein ältester Sohn, als er mir über die Schulter schaute und den Bericht über das Pixi-Buch „Carla, Fabio und Mama streiken“ der IG Metall Küste ebenfalls las. Dieser Bericht machte mich neugierig und ich erbat bei der IG Metall die Übersendung einer Kopie dieses Pixi-Buches. Nach dem Bericht und der Pressemitteilung zu dem Buch hatte der Arbeitsrechtler in mir erhebliche Zweifel an der zutreffenden Darstellung von Streiks und Streikrecht in dem Buch.

Diese sahen sich auch nach Lektüre desselben bestätigt. Denn es geht um die Frage einer Verschiebung des Beginns der Arbeit im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies würde ich eher im Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ansiedeln. Auch der Streik der Kinder gegen das übermäßige Basteln im Kindergarten verfolgt wohl kein legitimes Streikziel. Hier musste ich dann an die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zur Unzulässigkeit des Pilotenstreiks denken.

Aber man kann und sollte dem Buch auch etwas Positives abgewinnen, nämlich die Erkenntnis, dass man gemeinsam für ein als richtig erkanntes Ziel einstehen sollte. Ob dies dann im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements, ehrenamtlicher Tätigkeit oder eines Streiks geschieht, steht auf einem ganz anderen Blatt.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg
www.goehmann.de

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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