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Sozialversicherungswerte 2013 sind veröffentlicht

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Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2361) sind die Sozialversicherungswerte für das Jahr 2013 veröffentlicht worden:

 1. Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- sowie der Arbeitslosenversicherung steigt im Westen auf monatlich 5.800,00 € und im Osten auf 4.900,00 €.

 2. Kranken- und Pflegeversicherung

Hier sind die Werte bundeseinheitlich gültig. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 52.200,00 € angehoben.

 Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 47.250,00 € (3.937,50 €/Monat) angehoben.

 3. Bezugsgröße

Die für zahlreiche Sozialversicherungswerte relevante Bezugsgröße erhöht sich für das Jahr 2013 auf 2.695,00 €/Monat im Westen und auf 2.275,00 €/Monat im Osten.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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