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Tag-Archiv: Umgehung

Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für 5 Jahre auch nach einverständlicher Amtsniederlegung zulässig

Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist ebenfalls jeweils nur für höchstens fünf Jahre zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der nach § 84 Abs. 1 S. 3 AktG frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Mit § 84 Abs. 1 S. […]