Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?

avatar  Online-Redaktion

Aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen

Im Frühjahr 2026 stehen die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen an – mit altbekannten, aber auch immer wieder neuen Herausforderungen rund um die Betriebsratswahl. In diesem Online-Dossier, das fortlaufend aktualisiert wird, finden Sie Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Betriebsratswahlen: von der Wahlvorbereitung über die Wahldurchführung bis hin zur Wahlanfechtung. Profitieren Sie von aktuellen fachlichen Einschätzungen, Umsetzungstipps, Arbeitshilfen sowie einer Zusammenstellung der aktuellen Rechtsprechung.

1. Aufsätze

  • Fink, Anfechtung der Betriebsratswahl bei ausschließlicher Briefwahl – Besprechungsaufsatz zum BAG-Beschl. v. 22.1.2025 – 7 ABR 23/23, ZFA 2025, 305
  • Ledwon/Budtschenko, Dieschriftliche Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen, DB 2025, 2232
  • Certa, Betriebsratswahlen: Briefwahl bleibt die Ausnahme, DB 2025, DB1478078
  • Dr. Körlings, Teilnahme von Expatriates an Betriebsratswahlen – Wahlberechtigung, Betriebszugehörigkeit und Briefwahl, DB 2025, 1548
  • Prof. Dr. Schiefer, Rechtsprechungsübersicht zum Kollektivarbeitsrecht – Unter Berücksichtigung besonders praxisrelevanter Entscheidungen im Zeitraum September 2024 bis April 2025, DB 2025, 1413
  • Prof. Dr. jur. Kleinebrink, Strategien für Arbeitgeber im Vorfeld der Betriebsratswahl 2026, DB 2025, 1209
  • Oltmanns, Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung?, DB 2025, 1152
  • Zobel, Probleme der Briefwahl bei der Betriebsratswahl, DB 2025, 805
  • Schwipper, Die (unwirksame) tarifvertragliche Aufstockung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG,  DB 2024, 2021
  • Oldehaver, Die Grenzen des unternehmenseinheitlichen Betriebsrats, ZAU 2025, 372
  • Dr. Polloczek/Stellenbosch, Briefwahl bleibt auch bei Betriebsratswahlen 2026 die Ausnahme – Anforderungen an die schriftliche Stimmabgabe in Zeiten mobiler Arbeit, ZAU 2025, 377
  • Dr. Janko, Neuer Kurs im Betrieb – Den (neuen) Betriebsrat sicher an Bord holen,  ZAU 2025, 379
  • Dr. Bohnau/Krnic, Das Einsichtsrecht in die Wahlakten zu Betriebsratswahlen – Strategische Überlegungen aus Arbeitgebersicht, ZAU 2025, 385
  • Dr. Goecke, Die Betriebsratswahl in Zeiten des Umbruchs – Acht Fragen und Antworten aus Arbeitgebersicht, ZAU 2025, 388
  • Dr. Freckmann/Schlicht, Eingliederung und Wahlberechtigung von Arbeitnehmern in (globalen) Matrixstrukturen, ZAU 2025, 400
  • Weller, Betriebsratswahlen 2026: Hier lauern Haftungsrisiken – Während einer Betriebsratswahl gilt es, compliant zu handeln und zu bleiben, ZAU 2025, 245

2. Webinar

 

3. Aktuelle Rechtsprechung

  • BAG, Beschluss vom 22.01.2025 – 7 ABR 1/24, DB 2025, 2173
  • BAG, Beschluss vom 27.11.2024 – 7 ABR 32/23, DB 2025, 1560
  • BAG, Beschluss vom 23.10.2024 – 7 ABR 34/23, DB 2025, 1218
  • BAG, Beschluss vom 27.11.2024 – 7 ABR 30/23, DB 2025, 1630
  • BAG, Beschluss vom 22.01.2025 – 7 ABR 23/23, DB 2025, 1972


4. 
Literatur

+++ Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar (HWK)

Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7–20) (Reichold in HWK)

 

+++ Zerbe/Kentner in Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch

  1. Teil A II.2.a) Betriebsratswahl
  1. Teil A II.2.b) Rechtsschutz bei Betriebsratswahlen

 

+++ Preis/Greiner, Arbeitsrecht – Kollektivarbeitsrecht

 

5. Blog-Beiträge

  • Lange, Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes für Initiatoren der Betriebsratswahl, Arbeitsrecht Blog 2025, ARBLOG0008608
  • Fröhlingsdorf/Sittard, Entschließungsantrag des Bundesrates – Wo „modernes“ BetrVG drauf steht, steckt Bürokratie drin, Arbeitsrecht Blog 2025, ARBLOG0008574
  • Kleinebrink, Der richtige Umgang mit den Wahlakten des Betriebsrats, Arbeitsrecht Blog 2025, ARBLOG0008494
  • Kleinebrink, Neues Spiel, neues Glück! Der überarbeitete Referentenentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz), jetzt mit Online-Wahlen und einem neuen Offizialdelikt im BetrVG, Arbeitsrecht Blog 2024, ARBLOG0008385

 

6. Hintergrund

Die regulären Betriebsratswahlen in Deutschland finden 2026 im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 statt. In diesem gesetzlich festgelegten Wahlzeitraum müssen alle vier Jahre die Betriebsräte neu gewählt werden.

Wichtige Schritte und Fristen vorab:

  • Bestellung des Wahlvorstands: Der amtierende Betriebsrat muss spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand bestellen. Es wird empfohlen, dies bereits etwa 14 Wochen vorher zu tun, um genügend Zeit für die Organisation der Wahl zu haben.
  • Wahl bei Neugründung: Falls es in einem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, kann die Belegschaft jederzeit einen Wahlvorstand bestellen und eine Wahl einleiten.

Vorbereitung für Arbeitgeber und Wahlvorstände:

  • Rechtliche Änderungen: Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit möglichen Änderungen im Wahlprozess vertraut machen. Fehler bei der Wahl können zu Anfechtungen führen.
  • Digitale Wahl: Ob bei den Wahlen 2026 eine digitale Stimmabgabe möglich sein wird, hängt von der aktuellen Gesetzesentwicklung ab. Arbeitgeber und Wahlvorstände sollten den rechtlichen Stand diesbezüglich im Auge behalten.

 

Über dieses Dossier

Mit diesem stetig anwachsenden Online-Dossier liefern wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die anstehenden turnusmäßigen Betriebsratswahlen sowie Tipps zur praktischen Umsetzung mit vielen best-practice-Beispielen renommierter Autorinnen und Autoren.

Lesen Sie hierzu aktuelle Beiträge aus dem ArbRB , DER BETRIEB und der ZAU und Blog-Beiträge renommierter Expertinnen und Experten. Alle Beiträge sind gratis abrufbar im Test unseres Aktionsmoduls Arbeitsrecht, Beratermoduls DER BETRIEB, Beratermoduls Arbeitsrecht und Beratermoduls ZAU.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar schreiben zu können.