Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Update „Videobeschlüsse“

avatar  Alexander Lentz

Kurze Ergänzung zu den bisherigen Blog-Beitragen von Detlef Grimm und mir zu dem Thema:

Ausweislich der unabhängig voneinander erfolgten heutigen Verlautbarungen von BReg und BMAS scheint unter dem Aspekt der „Rechtssicherheit“ nunmehr wohl doch eine befristete Anpassung des BetrVG – analog zum AktG – zumindest auf den Weg gebracht worden zu sein. Sobald das Ganze formal konkretere Formen angenommen hat, werden wir hier ausführlicher berichten. Anbei daher zunächst nur die beiden links:

BMAS:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

dort unter: Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte Ist es zu­läs­sig ei­ne Be­triebs­rats­sit­zung als Vi­deo- oder Te­le­fon­kon­fe­renz durch­zu­füh­ren?

Hinweis: Auf Vorschlag des BMAS ist eine befristete gesetzliche Sonderregelung in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden, die während der Covid-19-Pandemie gelten und abschließende Rechtssicherheit für in dieser Zeit mittels Video- und Telefonkonferenz gefasste Beschlüsse bieten wird.

BReg:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/betriebliche-mitbestimmung-1739914

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