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Homeoffice

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Vier von zehn Unternehmen erlauben Homeoffice-Arbeit. Die bitkom, der Digitalverband, der sich für innovative IT-Technik und alles „Drumherum“ einsetzt, hat in einer Pressemitteilung vom 26.02.2018 darauf hingewiesen, dass 39% der Unternehmensmitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Jedes zweite Unternehmen erwartet einen steigenden Homeoffice-Anteil.

Innerhalb eines Jahres stieg der Anteil dabei um 9%-Punkte, wie eine im September 2017 durchgeführte repräsentative Umfrage bei 1350 Unternahmen ergeben hat. Jedes zweite der befragten Unternehmen erwartet, dass der Anteil der Homeoffice-Mitarbeiter in den kommenden 5 bis 10 Jahren weiter steigen wird. Dabei gehen 46% von einer konstanten Entwicklung aus.

Wenn sich Unternehmen gegen Homeoffice entscheiden, dann erfolgt dies aus Sicht von nahezu von über 2/3 (67%), weil Homeoffice nicht für alle Mitarbeiter möglich sei und man nicht ungleich behandeln wolle. 56% der Befragten meinen, ohne direkten Austausch mit Kollegen sinke die Produktivität und 52% sind der Auffassung, dass Homeoffice generell nicht in ihren Unternehmen vorgesehen sei. Probleme mit dem Arbeitsschutz  sehen 35% und weitere 32% der befragten Unternehmen haben Sorge, dass die Arbeitszeit nicht zu kontrollieren sei. Kostenfragen, die Gewährleistung von Datensicherheit sind mit jeweils nur 18% nur für eine Minderheit ein Hemmnis, ebenso wie die Sorge vor einer abnehmenden Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen (15% gaben diesen Grund an).

Eins ist sicher und aus individual- und kollektivrechtlicher Sicht notwendig: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie insbesondere Nr. 6 BetrVG müssen ebenso beachtet werden, wie eine sorgsame arbeitsvertragliche Ausgestaltung der Homeoffice-Arbeit. Dass die Grundsätze des Datenschutzes zukünftig noch stärker beachtet werden müssen, ist evident.

Es bedarf klarer Regeln für Homeoffice, wie der Bitkom-Hauptgeschäftsgeführer Dr. Bernhard Rohleder zu Recht herausgestellt hat. Näheres zur Ausgestaltung finden Sie bei Reufels/Pütz, ArbRB 2018, 26 ff., Tschöpe/Grimm, Arbeitsrecht Handbuch, 10. Aufl. 2017, Teil 6 F, Rz. 155 ff. mit einer Checkliste in Rz. 162.

Nachgeschoben: Dazu auch folgender Link zum Homeoffice für alle bei SAP aus dem heutigen Spiegel.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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