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Nahles: Arbeitszeitflexibilität nur bei Tarifbindung

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Wie die FAZ vorab berichtet, erwägt das BMAS, eine zweijährige Erprobung flexibler Arbeitszeitregelungen zuzulassen. Allerdings hat das Konzept wohl eine Bedingung: Wer dies nutzen will, muss tarifgebunden sein. Anbei der Link zum Hinweis in der FAZ auf das Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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