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ArbRB-Blog

Eingebildete Kranke

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Arbeitsschutz ist wichtig. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen, § 618 BGB. Dass es nicht immer leicht sein kann, tatsächliche von vermeintlichen Gefahren zu unterscheiden, verdeutlicht der in SPIEGEL-ONLINE geschilderte Sachverhalt, der sich am Flughafen München zugetragen hat. Ein umgekehrter Placebo-Effekt.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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