Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht
Im neuen Jahr sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zu beachten. Für die Personalpraxis besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die für viele Beschäftigte ab dem 1.1.2023 den "gelben Schein" ersetzt. Voraussichtlich im Mai tritt dann der neue Hinweisgeberschutz in Kraft. Die Neuregelung sieht u.a. eine Pflicht zur Errichtung interner Meldestellen vor. Das gilt aber nicht für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Umsetzung zudem noch etwas Zeit (bis zum 17.12.2023).
- Teil 1: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Teil 2: Der neue Hinweisgeberschutz
- Teil 3: Das Lieferkettengesetz
- Teil 4: Virtuelle Betriebsversammlungen
- Teil 5: Kurzarbeit
- Teil 6: Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
- Teil 7: Das neue Bürgergeld
- Teil 8: Neue Regelbedarfe
- Teil 9: Insolvenzgeld-Umlage, Beitragssatz zur Arbeitsförderung und Arbeitsbescheinigungen
- Teil 10: Rentenrecht
- Teil 11: Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte
- Teil 12: Neuregelungen in der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.01.2023 14:59
Quelle: ArbRB-Redaktion