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Der neue Streitwertkatalog Arbeitsrecht vom 09.02.2018 – wieder nichts Neues?

avatar  Gerhard Schäder

Am 09.02.2018 hat die Streitwertkommission eine überarbeitete Fassung des Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichtsbarkeit herausgegeben. Der bisherige Streitwertkatalog unterlag ausreichender Kritik (vor allem: Schäder/Weber, Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht). Bisher wurden wenige Kritikpunkte tatsächlich in den Streitwertkatalog eingearbeitet.

In der neuen Fassung wird nun erstmals (wohl auch unter Aufnahme der entsprechenden Darstellungen) zur Berechnung des Bruttomonatsentgeltes bzw. Vierteljahresentgeltes ausgeführt sowie hinsichtlich der Zahlungsklage zutreffend klargestellt, dass es bei einer geltend gemachten Forderung nicht darauf ankommt, ob diese im Streit steht. Umfangreich geändert worden sind auch die Vorschläge zum Vergleichsmehrwert, wenn auch im Wesentlichen die bisherigen Bewertungen verbleiben.

Völlig neu sind auch die Vorschläge zur Rechnungslegung, zur Schadensersatzklage, zum Urlaub sowie zur Zahlungsklage und Erhöhungsklage und – im Beschlussverfahren – zum Statusverfahren der leitenden Angestellten. Diese neuen Vorschläge enthalten jedoch kaum inhaltlich Neues und stellen zum Teil nur Selbstverständlichkeiten dar (z.B. beim Urlaubsgeld ist der Streitwert die Höhe des streitigen Urlaubsgeldes).

Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Streitwertkommission nicht der umfangreichen Kritik, dass die Vorschläge häufig dem Gesetz (insbesondere der Regelung des § 3 Halbsatz 1 ZPO) nicht entsprechen, stellt. Der Streitwertkatalog ist jedoch detaillierter und umfangreicher geworden, auch wenn er inhaltlich an sich keine Veränderungen erkennen lässt.

Da die Rechtsprechung auch sehr divergierend auf die Vorschläge reagiert, insbesondere im Hinblick auf die rechtswidrigen Vorschläge (z.B. beim Annahmeverzugslohn),bleibt abzuwarten, wie die neuen Vorschläge von der Rechtsprechung aufgenommen werden. Es bleibt zu wünschen, dass sich die Streitwertkommission zukünftig mehr mit dem Gesetz und der geäußerten Kritik auseinandersetzt und insoweit entsprechende Anpassungen bei den Vorschlägen vornehmen wird.

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