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ArbRB-Blog

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

avatar  Stefan Sasse

So langsam verliere ich den Glauben an die Redlichkeit von so manchen Beschäftigten. Am heutigen Tage haben aus verschiedenen Gründen drei Akten den Weg auf meinen Schreibtisch gefunden, bei denen der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetruges besteht. Am Montag habe ich mich mit dem Anwalt eines Arbeitnehmers über das Ausscheiden seines Mandanten nach mehr als 20 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen eines nachgewiesenen Arbeitszeitbetruges geeinigt.

Diese Häufung macht mich betroffen. Bei genauerem Nachdenken fallen mir fünf weitere Fälle ein, in denen Mandanten aus dem Arbeitgeber-Lager sich im letzten halben Jahr mit Arbeitszeitbetrug bzw. dem Missbrauch von Zeiterfassungseinrichtungen zu befassen hatten. Sollte dies repräsentativ sein und andere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland (rund 10.000) ähnlich viele Fälle dieser Art haben, würde man zu einer erschreckenden Zahl kommen. Wenn man dann noch erwägt, dass im Zweifel nicht alle Fälle auffliegen, so ist dies noch schlimmer.
Dabei handelt es sich um eine gravierenden Verstoß. Denn wie führt das BAG aus:

„Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur  außerordentlichen Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Dies gilt für einen vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare. Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch.“ (BAG v. 9.6.2011 – 2 AZR 381/10, Rz. 14, ArbRB 2012, 75 [Range-Ditz])

Ist dies nicht hinreichend bekannt oder wird der Arbeitszeitbetrug zumindest in einem nicht zu vernachlässigenden Umfang als Kavaliersdelikt angesehen? Ich wünsche mir für die Zukunft für meine Arbeitgeber-Mandanten, dass diese seltener mit derartigen Fällen konfrontiert werden.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

2 Kommentare

  1. avatar APri
    Veröffentlicht 16.3.2017 um 23:22 | Permalink

    Was sie jetzt betroffen macht, hat eine Vorgeschichte im umgekehrten Fall von Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber, die ich in den letzten 10-15 Jahren mehrfach bemerkt habe, möglicherweise geht das auch noch weiter zurück, seit mechanische Stechuhren durch eine elektronische Abeitszeiterfassung ersetzt wurden.
    Meine erste Begegnung mit solchen Praktiken war 2006. Ich war schon 6 Monate bei einem Arbeitgeber, als ich von Kollegen erfuhr, das Zeiten nicht richtig abgerechnet wurden. Allgemein gebe ich nicht viel auf Gerüchte, habe mir aber trotzdem täglich meine Arbeitszeit grob notiert, also etwa auf 15min gerundet. Doch in dem Monat fehlten mir in der Abrechnung über 20 Stunden, daher habe ich im folgenden Monat die genauen Zeiten der Stempeluhr notiert. Als am Monatsende wieder etwas über 23 Stunden fehlten habe ich nachgefragt, ob ich einen Ausdruck der erfassten Arbeitszeiten bekommen könnte. Das wurde mir verweigert, da ich aber hartnäckig blieb, sagte mir einer vom Lohnbüro, dass für die Zeit vom Stempeln bis zum Arbeitsbeginn, sowie vom Arbeitsende bis zum Ausstempeln jeweils eine halbe Stunde abgezogen würden. Leider habe ich mir das nicht schriftlich geben lassen. Aber im folgenden Monat habe ich immer erst eine halbe Stunde nach dem Stempeln mit der Arbeit begonnen und erst eine halbe Stunde nach Arbeitsende ausgestempelt. Am Monatsende wurde mir aber fristlos gekündigt wegen Arbeitszeitbetrug und der ganze Monatslohn einbehalten, als Ausgleich für möglichen Betrug der vergangenen 8 Monate, mit der Bemerkung, wenn ich dagegen klagen würde, würde man auch noch Strafanzeige gegen mich erstatten. Insgesammt habe ich also über 8 Monate nur 7 von 8 Stunden durchschnittlicher täglicher Arbeitszeit bezahlt bekommen, was also einem ganzen Monatslohn entspricht und den 9.Monatslohn nicht erhalten. Also habe ich 9 Monate gearbeitet aber nur 7 bezahlt bekommen. Da ich jedoch keinerlei Beweise hatte, war ich froh, ohne Strafanzeige aus diesem Sch..ß-Betrieb zu kommen.
    In den vergangenen 10 Jahren habe ich noch mehrere, jedoch weniger drastische Fälle von Betrug durch den Arbeitgeber erlebt, wie Abzug von Urlaubstagen, ohne das Urlaub gemacht wurde, oder verschwundene Ãœberstunden von einem Arbeitszeitkonto, oder Lohneinbehaltung wegen eines aus einem Dienstfahrzeug verschwundenen Gerätes, wobei das Fahrzeug jedoch nicht aufgebrochen wurde. Vor dem Arbeitsgericht hatte ich den Monatslohn aber bekommen, da der Arbeitgeber unvorsichtig in seiner Aussage war und nicht nur zugegeben hatte, das er einen Zweitschlüssel zum Fahrzeug hatte, sondern den auch einem anderen überlassen hatte, damit der angeblich „Papiere aus dem Fahrzeug holen“ sollte.
    In ihrem angedeuteten Fall glaube ich daher nicht so ohne weiteres, das jemand eine 20-jährige Betriebszugehörigkeit riskiert, plus dem Risiko einer Strafanzeige, Arbeitslosigkeit und ein schlechtes Zeugnis mit dem man schwer wieder Arbeit bekommen kann nur um durch fälschlich mehr eingetragene Arbeitsstunden etwas mehr Lohn zu bekommen. Um mir vorzugaukeln, das da nicht mehr Hintergrund ist, steht der Nutzen den der Arbeitnehmer erzielen könnte in einem zu drastischen Mißverhältnis zu dem Nutzen des Arbeitgebers, wenn er einen langjährig beschäftigten loswerden will. Durch die fristlose Kündigung spart er sicher eine nicht unerhebliche Abfindung.

  2. avatar APri
    Veröffentlicht 18.3.2017 um 22:59 | Permalink

    Nachtrag zu meinem Kommentar:
    Bei einer Arbeitszeiterfassung verbleiben normalerweise alle Belege beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist daher immer in der schwächeren Position, egal ob er vom Arbeitgeber betrogen wird oder der Arbeitgeber ihm einen Betrug vorwirft.Beweisen kann der Arbeitnehmer nichts, auch keine Manipulation der Zeiten durch den Arbeitgeber.
    Gibt es irgend ein Gesetz, das dem Arbeitnehmer einem Beleg über die Arbeitszeiterfassung zusichert? Wahrscheinlich nicht, denn ich habe noch keine Stempeluhr gesehen, die einen Ausdruck der erfassten Zeit ermöglicht. Daher wird es wohl weiter so bleiben, das man Arbeitnehmer billig loswerden kann, indem man ihnen Arbeitszeitbetrug vorwirft.

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