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Tag-Archiv: Vorzeitiger Aufruf der Sache

Vorzeitiger Aufruf der Sache: Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit kann nicht erfolgreich gerügt werden

Wer kennt eine solche Situation nicht? Der Gerichtstermin ist beispielsweise auf 09:30 Uhr terminiert. Alle Verfahrensbeteiligten sind bereits schon deutlich zuvor anwesend und warten vor dem Gerichtssaal auf den Aufruf der Sache. Die Parteien lugten in den Gerichtssaal und auch der vorsitzende Richter bzw. die vorsitzende Richterin ist ebenfalls schon da. Das Gericht fragt sodann: […]