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ArbRB-Blog

Tag-Archiv: Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Zumutbare vorübergehende Beschäftigung beim Betriebserwerber

Auf den Annahmeverzugslohn des Arbeitnehmers ist nach § 615 Satz 1 BGB unter anderem anzurechnen, was der Arbeitnehmer zu erwerben böswillig unterlässt. Hierbei kann es sich auch um dieselbe Tätigkeit handeln, die der Arbeitnehmer im Falle der Veräußerung eines Betriebes bislang für seinen Arbeitgeber verrichtet hat und vorübergehend im Betrieb des Bewerbers verrichten soll. In […]