Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

7. Deutscher Arbeitsrechtstag, 28. bis 30. Januar 2026 in Berlin – Arbeitnehmerbegriff: Erosion oder Evolution?

avatar  Peter Meyer

Der 7. Deutsche Arbeitsrechtstag wird ganz im Zeichen des Einflusses des Unionsrechts auf das deutsche Arbeitsrecht stehen. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Prof. Dr. Koen Lenaerts, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner, Prof. Dr. Stefan Greiner von der Universität Bonn und Rechtsanwältin Dr. Gerlind Wisskirchen werden unter der Moderation von Corinna Budras (FAZ) das hochaktuelle Thema „Europäisches Arbeitsrecht – zu viel Einheit in der Vielfalt?“ diskutieren.

Eines der drei Panels wird den Evergreen „Arbeitnehmerbegriff“ und dort den weitgehend organisationsbezogenen Ansatz des BAG, die Rechtsprechung des EuGH und die Bedeutung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit diskutieren.

Insbesondere die bis Dezember 2026 auch in Deutschland umzusetzende Plattformrichtlinie entfacht die Debatte neu und erhöht zugleich die Komplexität des Arbeitnehmerbegriffs. So gibt die Richtlinie nicht nur den Mitgliedstaaten vor, eine Vermutungswirkung zugunsten eines Arbeitsverhältnisses zu entwickeln. Zugleich sieht die Richtlinie Anforderungen an das algorithmische Management sowie weitreichende Transparenzpflichten für Plattformen vor. Damit könnte die Richtlinie weit über die Plattformarbeit hinaus den Arbeitnehmerbegriff insgesamt beeinflussen.

  • Erodiert der nationale Arbeitnehmerbegriff oder erleben wir eine Evolution hin zu einem einheitlichen unionsweit gültigen Arbeitnehmerbegriff?
  • Wird der Beschäftigtenschutz künftig stärker über das Sozialversicherungs- statt über das Arbeitsrecht gewährleistet werden?
  • Welche Rolle kommt dem nationalen Gesetzgeber zu, und wie weit darf oder soll das Unionsrecht in die nationalen Regelungen eingreifen?

Diese und weitere spannende Themen werden im Mittelpunkt des 7. Deutschen Arbeitsrechtstags stehen und dort von allen im Arbeitsrecht Tätigen diskutiert werden.

 


Rechtsanwalt Dr. Peter Meyer ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Arbeitsgemeinschaft ist Kooperationspartner des Arbeits-Rechtsberaters. Sie lädt regelmäßig zu Fortbildungsveranstaltungen mit interdisziplinärem Austausch ein. Die nächste Veranstaltung ist der Deutsche Arbeitsrechtstag, der vom 28. – 30. Januar 2026 in Berlin stattfinden wird. Weitere Informationen:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar schreiben zu können.