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Top-Thema Weiterbildung und Qualifizierung: Bundesarbeitsminister kündigt Anspruch auf einjährige Weiterbildung auf Staatskosten an

avatar  Dr. Nathalie Oberthür

Bereits im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung war die Weiterbildung von Arbeitnehmern ein Thema: „Mit einer Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild bieten wir Beschäftigten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung. Dies ermöglicht z.B. das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung.“

Nun hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales etwas konkreter nachgelegt: In der Osnabrücker Zeitung kündigte er vor wenigen Tagen die Einführung eines „Weiterbildungsjahres“ an. Beschäftigte sollen sich ein Jahr – oder in Teilzeit über zwei Jahre – beruflich weiterbilden oder neu orientieren können, der Lebensunterhalt in dieser Zeit soll staatlich abgesichert werden. Damit wird die Bedeutung der Weiterbildung von Beschäftigten weiter hervorgehoben.

Auch die Praxis befasst sich mit diesem Zukunftsthema – ganz aktuell auf dem von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins veranstalteten 5. Deutschen Arbeitsrechtstag in Berlin vom 15. – 17.06.2022, auf dem mit allen arbeitsrechtlichen Akteuren aus Anwaltschaft, Arbeitsgerichtsbarkeit, Wissenschaft und Praxis alle relevanten arbeitsrechtlichen Aspekte diskutiert werden.

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