Otto Schmidt Verlag

ArbRB-Blog

Hitzefrei für den Arbeitsschutz?

avatar  Stefan Sasse

Gestern waren es in Magdeburg über 30 Grad Celsius. Alle haben unter den Temperaturen gelitten. Am Nachmittag war ich bei einer Mandantin. Beim Verlassen des Gebäudes traf ich auf der Treppe auf eine dort tätige Reinigungskraft. Der Mitarbeiter wischte gerade feucht die Treppe. Das Outfit war eher für den Strand als für die Arbeit geeignet (T-Shirt, Shorts und Flip-Flops). Den Temperaturen war das möglicherweise angemessen. Aber was ist mit dem Arbeitsschutz?

Zunächst ist es eine Frage von Common Sens, dass offene Flip-Flops für Arbeiten mit Reinigungsmitteln und auf einer Treppe ungeeignet sind. Aber wenn man es genauer wissen will, kann man sich die DGUV Regel 112-991Benutzung von Fuß- und Knieschutz durchlesen. Dort sind die möglichen Gefahren ausführlich geschildert.

Ich hoffe nur, dass der Reinigungskraft nichts passiert ist. Außerdem wünsche ich mir für die nächsten Tage kühlere Temperaturen. Dann fällt mir das morgendliche Umbinden der Krawatte nicht so schwer. Und möglicherweise trägt die Reinigungskraft dann auch wieder angemessenes und sicheres Schuhwerk.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar schreiben zu können.