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ArbRB-Blog

Autoren-Archiv: Heiko Kaiser

Wie wenig ist mehr? Zum zeitlichen Umfang qualifizierender Tätigkeiten bei der Eingruppierung im Tarifsystem des TV-L/ TVöD

Zwei Kammern des Arbeitsgerichts Berlin haben mit Entscheidungen vom 3.4.2025 und 24.5.2025 zu den Geschäftszeichen 59 Ca 7452/24 und 56 Ca 4502/24 entschieden, dass im Rahmen der Eingruppierung im Tarifsystem des TV-L bei Vorliegen eines einheitlichen Arbeitsvorgangs bereits ein Zeitanteil qualifizierender „schwieriger Tätigkeit“ von 3,25 %, bezogen auf die Gesamtarbeitszeit, ausreichend ist, um eine Eingruppierung […]