Passend zum Beginn der neuen Bundesliga-Saison geben in der zweiten Staffel der ARD-Dokumentation „Unparteiisch – Deutschlands Elite-Schiedsrichter“ u.a. Felix Brych, Florian Exner und Fabienne Michel exklusive Einblicke in ihre Arbeit auf und neben dem Spielfeld. Der Funkverkehr auf dem Feld ist zu hören, über eine Bodycam wird die Perspektive der Schiedsrichter erlebbar und sie sprechen über den Umgang mit Druck und ihre persönlichen Karriereträume.
Nicht nur mancher Arbeitsrechtler, sondern viele Fußballinteressierte werden sich vor diesem Hintergrund die Frage stellen, ob Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterassistenten Selbstständige oder Arbeitnehmer sind. Mit dieser Frage wird sich möglicherweise schon bald das BAG beschäftigen können, da das LAG Köln diese Frage in einem Verfahren – Beschluss v. 16.6.2025 – 5 Ta 58/25 – zu klären hatte und die Revision zuließ.
Ein junger Schiedsrichter aus dem Fußballverband Mittelrhein wollte den Sprung in die 3. Liga schaffen. Dort werden die Schiedsrichter und Assistenten vom DFB über eine spezielle Liste angesetzt. Er bekam aber keinen Platz, während andere Kollegen berücksichtigt wurden. Der Schiedsrichter meinte, hierfür sei allein sein Alter ausschlaggebend gewesen, und berief sich im Rahmen seiner Entschädigungsklage auf eine Altersdiskriminierung. Als Vorfrage musste aber zunächst geklärt werden, ob die Arbeitsgerichte für einen solchen Rechtsstreit überhaupt zuständig sind. Während das Arbeitsgericht Bonn in der ersten Instanz noch der Auffassung war, dass es sich bei Schiedsrichtern bzw. Schiedsrichterassistenten, die für den DFB tätig sind, aufgrund der gewählten Vertragskonstruktion um Selbstständige handelt, sah das LAG Köln dies anders.
Ausschlaggebend hierfür war, dass nach Auffassung des LAG Köln Schiedsrichter in die Organisation des DFB eingebunden sind, Weisungen erhalten (z.B. Pflicht zu Lehrabenden, Regelfortbildungen, Kleiderordnung) und bei Verstößen Sanktionen drohen – bis hin zur Streichung von der Liste. Keine Rolle spiele, dass man nach dem Vertrag Spieleinsätze ablehnen könne. Dies sei keine echte Freiheit, da derjenige, der öfter absage, seinen Platz in der Profiliga riskiere. Die persönliche Abhängigkeit vom DFB als typisches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses sei damit gegeben.
Um im Bild zu bleiben: Das LAG Köln hat gepfiffen – und entschieden, dass DFB-Schiedsrichter und Assistenten in der 3. Liga nicht nur „Freiberufler auf Abruf“ sind, sondern wie echte Arbeitnehmer behandelt werden müssen. Allerdings ist es wie immer nach einem wichtigen Schiedsrichterpfiff in der Profiliga: Das muss nicht die letzte Entscheidung sein. Während es dort der „Kölner Keller“ ist, der zur Überprüfung berechtigt ist, ist es hier das BAG, gleichsam als „Erfurter Keller“. Dort ist das Verfahren bereits anhängig (9 AZB 18/25).
Mit einer Entscheidung noch während der kommenden Saison ist aber nicht zu rechnen.