Studium der Rechts- und Politikwissenschaften, Rechtsanwalt von 1988 bis 1991. Seit 1991 Richter am ArbG Berlin.
Veröffentlichungen (Auswahl)
Zahlreiche Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen, u.a. "Lexikon Arbeitsrecht", Werke über den einstweiligen Rechtsschutz im Arbeitsrecht und über das TzBfG, Mitautor eines Kommentars und eines Handbuchs zum BetrVG, Mitautor des Kommentars zum Arbeitsgerichtsgesetz ("ArbGG") von Schwab/Weth.
Sonstige Tätigkeiten und Mitgliedschaften
Ausbildung von Rechtsreferendaren und Fortbildung von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
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