Otto Schmidt Verlag


Bundesregierung will Handwerksordnung anpassen

Die Bundesregierung will die Handwerksordnung an Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen. Dazu hat sie am 11.03.2021 den "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften" vorgelegt.

I. Verfahren

11.03.2021 Gesetzesentwurf der Bundesregierung

II. Hintergrund

Damit soll auch auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht reagiert werden, die in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht nachvollzogen wurden oder klargestellt werden sollen - beispielsweise die aktuelle Bezeichnung von Gewerben. Zugleich sollten damit die Verfahren bei Meisterprüfungen flexibilisiert und so auch das Ehrenamt gestärkt werden. Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen unter dem Strich mit Einsparungen in Höhe von bis zu 8,62 Millionen Euro.

III. Wesentliche Inhalte

Im einzelnen will die Bundesregierung in der Handwerksordnung etwa Begriffe zum Buchführungsverfahren anpassen. Änderungen im Prüfungswesen für Gesellenprüfungen sollen "durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung auch im Meisterprüfungsverfahrensrecht nachvollzogen" werden können.

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln