Otto Schmidt Verlag


Prämie für Firmen, die Azubis von insolventen Firmen übernehmen

Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung (Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH, von Gewerkschaften und Ländern) haben Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die duale Ausbildung abzufedern. So soll es Auszubildenden ermöglicht werden auch in der derzeitigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und beenden zu können.

I. Grundlage:

26.05.2020 Gemeinsame Erklärung

II. Hintergrund:

Die Corona-Pandemie trifft dieGesellschaft und die Wirtschaft hart. Die Folgen für den Ausbildungsmarkt sind derzeit nicht abzusehen, da drei Viertel der Ausbildungsverhältnisse von Klein- und Kleinstbetrieben üblicherweise erst in den Sommermonaten geschlossen werden. Es zeichnen sich jedoch erste Trends ab: Nach aktuellem Stand ist die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen und Bewerber/-innen im Vorjahresvergleich deutlich gesunken. Umfragen bei Betrieben zu den Planungen für das kommende Ausbildungsjahr deuten auf Unsicherheit und Zurückhaltung beim Ausbildungsplatzangebot hin. Viele Wirtschaftsbereiche und Ausbildungsbetriebe sind durch amtlich angeordnete Betriebseinschränkungen oder -schließungen, gestörte Lieferketten und signifikante Umsatzeinbrüche von der Corona-Krise betroffen. 

Die Partner der Allianz verpflichten sich zu gemeinsamen Anstrengungen, um den aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Krise auf dem Ausbildungsmarkt zu begegnen und Ausbildungsbetriebe und Auszubildende möglichst gut zu schützen.

III. Wesentliche Inhalte:

Zur Stabilisierung der dualen Ausbildung in Corona-Zeiten haben die Vertreter der Allianz unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Maßnahmen verabschiedet. Ziel ist, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können und dass auch in den kommenden Jahren genügend Ausbildungsplätze vorhanden sind.

Die Kammerorganisationen, die Verbände und die Bundesagentur für Arbeit engagieren sich gemeinsam dafür, Auszubildende aus insolventen Unternehmen in Betriebe zu vermitteln, in denen sie ihre Ausbildung fortsetzen und beenden können. So werden u.a. die gemeinsame Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern oder der Lehrstellenradar des Handwerks als Plattform genutzt. Die Bundesregierung stärkt in diesem Zusammenhang die Rolle der Berater/-innen der Passgenauen Besetzung und der Willkommenslotsen.

Konkret verständigten sich die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbilderung darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können.Diese Prämie ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020. Auch sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.06.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln