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Bundestag stimmt Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG zu

Der Bundestag hat am 20.02.2020 einem Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG zugestimmt, wonach diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden wollen, ab August 2020 noch besser unterstützt werden.

 

Hintergrund

Das neue Aufstieg-BAföG soll den Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt ermöglichen. Dabei sollen auf alle drei Fortbildungsstufen bis auf "Master-Niveau" umfasst sein. Auch die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben. Eine Karriere soll nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern - und auch nicht an privaten Verpflichtungen. Deshalb wird insbesondere die Unterhaltsförderung angepasst. Sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden.

Existenzgründern wird künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett erlasseb. Ihnen soll ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit ermöglicht werden.

Wesentliche Inhalte

Mit dem 4. AFBGÄndG bietet für die Geförderten höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse:

  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für
    Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.03.2020,
Quelle: David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln