Heinrich Kiel zum neuen Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt
Der Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Herr Prof. Dr. Kiel, geboren 1961, studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und wurde dort im Jahr 1990 promoviert. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. Er war dort an den Arbeitsgerichten Hannover und Celle tätig. Von 1994 bis 1996 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.
1997 wurde Herr Prof. Dr. Kiel zum Direktor des Arbeitsgerichts Celle ernannt. Im Jahr 2000 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und im Jahr 2006 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. 2007 wechselte Herr Prof. Dr. Kiel als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof Niedersachsen.
Mit seiner Wahl zum Richter am Bundesarbeitsgericht wurde er ab Juli 2009 dem Siebten Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2014 war. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht am 1. November 2018 wurde Herrn Prof. Dr. Kiel der Vorsitz des Neunten Senats übertragen. Der Neunte Senat ist vor allem zuständig für das Urlaubsrecht, Teilzeitbeschäftigung, den Arbeitnehmerstatus und das Zeugnisrecht.
Bereits im April 2011 verlieh die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Herrn Prof. Dr. Kiel eine Honorarprofessur.




