Inken Gallner zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen
Der Rat der Europäischen Union hat Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner durch Beschluss vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung des Amts einer Richterin oder eines Richters, einer Generalanwältin oder eines Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht der Europäischen Union abzugeben.
Der Ausschuss nach Art. 255 AEUV setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs oder des Gerichts der Europäischen Union, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und besonders qualifizierter Juristinnen und Juristen ausgewählt werden.
Vorsitzender des Ausschusses ist der frühere Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Vassilios Skouris.




