NRW plant Halbierung der Zahl der Arbeitsgerichte
Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Danach sollen in den nächsten fünf Jahren die bislang 30 Arbeitsgerichte zu 15 Standorten zusammengefasst werden. Die Zahl der bislang drei Landesarbeitsgerichte soll auf zwei Standorte reduziert werden.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende strukturelle Änderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor:
- In der ersten Instanz werden in den nächsten fünf Jahren die bislang 30 Arbeitsgerichte in mehreren Schritten zu 15 Standorten zusammengefasst.
- In der zweiten Instanz werden die bislang drei Landesarbeitsgerichte zu zwei Landesarbeitsgerichten in Hamm und Düsseldorf zusammengeführt.
- Durch drei auswärtige Kammern und Gerichtstage an 18 weiteren Orten soll die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Fläche präsent und auch künftig an insgesamt 38 Standorten landesweit für die Menschen gut erreichbar bleiben.
Hintergrund der Reform
Im Sommer 2025 hat das Landeskabinett in einem Eckpunktepapier beschlossen, die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen zu reformieren.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit verfügt aufgrund ihrer historisch gewachsenen Struktur in Nordrhein-Westfalen über eine Vielzahl kleiner Einheiten. Rund 700 Mitarbeitende verteilen sich auf derzeit 30 Arbeitsgerichte und drei Landesarbeitsgerichte. Hinzu kommen aktuell an 17 weiteren Orten Gerichtstage, also auswärtige Sitzungstage eines Arbeitsgerichts. Dabei sind an vielen Arbeitsgerichten nur vier oder weniger Richterinnen und Richter bzw. insgesamt kaum mehr als ein Dutzend Mitarbeitende beschäftigt. Diese Standorte können gegenwärtig beispielsweise kurzfristige Personalausfälle derzeit nur dank des großen und oftmals weit überobligatorischen Engagements der Mitarbeitenden auffangen.
Auch die Präsenzkultur in den Gerichten hat sich verändert: Gerichtsverfahren werden immer häufiger digital geführt, Mitarbeitende nutzen die Möglichkeit, flexibel von zu Hause aus zu arbeiten. Das sind geänderte Rahmenbedingungen, die auch in der Justiz Berücksichtigung finden sollen.
Beteiligungsprozess
Nach dem Beschluss über das Eckpunktepapier im Sommer 2025 folgte ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit Mitarbeitenden, Gewerkschaften, Wirtschaft, Verbänden, Anwaltschaft, Politik und weiteren Beteiligten. Das wesentliche Ergebnis des Beteiligungsprozesses war die Erkenntnis, dass es sinnvoll wäre, größere Einheiten zu bilden, um den Herausforderungen der sich wandelnden Rahmenbedingungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit künftig besser begegnen zu können.
Die bis dahin im Rahmen des Beteiligungsprozesses gewonnenen Ergebnisse mündeten im November 2025 in einem Diskussionspapier des Ministeriums der Justiz, das auch einen konkreten Vorschlag für eine Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit enthielt und im Anschluss ausführlich mit allen Beteiligten erörtert wurde. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind schließlich in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Der im Vorfeld geführte breit angelegte Beteiligungsprozess findet seine Fortsetzung nun in der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf.
Ein wesentlicher Vorteil der Konzentration: An größeren Gerichtsstandorten ist sichergestellt, dass Menschen vor Ort persönlich ansprechbar sind. Sie ermöglichen nicht nur eine bessere personelle und technische Ausstattung, sondern auch eine effizientere Zusammenarbeit: Personalausfälle und Besetzungslücken können in einer Struktur ab einer bestimmten Größe besser abgefangen und der kollegiale Austausch gefördert werden. Außerdem bestehen bessere Rahmenbedingungen für einen lokalen IT-Service, um den digitalen Zugang zu den Gerichten zu verbessern und für die Bediensteten die Möglichkeit zu schaffen, flexibler zu arbeiten.
Umsetzung
Die Reform soll über einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2031 umgesetzt werden. Die notwendigen Umsetzungsschritte können so gemeinsam mit der Arbeitsgerichtsbarkeit sorgfältig vorbereitet werden und es bleibt Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen. Es gibt eine Job-Garantie, ein Arbeitsplatzabbau im Zusammenhang mit der Strukturreform ist ausgeschlossen.
Nächste Schritte
Nach der Verbändeanhörung wird die Landesregierung erneut über den Gesetzentwurf beraten. Nach erneuter Beschlussfassung durch das Landeskabinett erfolgt die Zuleitung an den Landtag, der im parlamentarischen Verfahren über den Gesetzentwurf zu beraten und zu beschließen hat.
Den Gesetzentwurf und weitere Unterlagen finden Sie hier.
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