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Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2026, verlängert.

Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation können die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMAS finden Sie weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld hier.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.12.2025 16:42
Quelle:  BMAS PM vom 17.12.2025

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