LAG Niedersachsen v. 28.5.2024 - 10 Sa 698/23
Entschädigungsklage eines Fachhochschulprofessors scheitert auch vor LAG
Die Entschädigungsklage eines Fachhochschulprofessors ist auch vor dem LAG Niedersachsen erfolglos geblieben. Dieser hatte Schmerzensgeld iHv mindestens 50.000 € wegen Mobbings und wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften erstreiten wollen. Er war der Meinung, das Land habe schuldhaft seine ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht verletzt.
Der Kläger lehrt als angestellter Professor an einer in Trägerschaft des Landes Niedersachsen stehenden Fachhochschule. Er fordert vom beklagten Land u.a. Schmerzensgeld iHv mindestens 50.000 € wegen sog. Mobbings und wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften. Er meint, das Land habe schuldhaft seine ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht verletzt. Dies begründet er u.a. mit der Weitergabe seiner Daten an zwei Gutachter, einer Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ethikkommission der Hochschule sowie mit fehlendem Rückhalt in einem Konflikt mit einer Studentin, die ihm Fehlverhalten vorwarf, und bei einer gegen ihn gerichteten Flugblattaktion auf dem Hochschulgelände.
Zudem sieht er in dem Angebot eines Alternativlehrplans durch die Hochschulleitung einen Eingriff in seine Lehrfreiheit. Durch einen hochschulöffentlich gemachten Text, mit dem sich die Hochschulleitung von einer in gleicher Weise veröffentlichten Quellensammlung des Klägers distanzierte und u.a. darauf hinwies, sie stelle sich jeder Form von Gewalt oder Fremdenfeindlichkeit deutlich entgegen, sieht er sich schikaniert und in seiner Reputation beschädigt. Mit weiteren Anträgen verfolgt der Kläger den Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten.
Die Klage ist von dem ArbG abgewiesen worden. Die vom Kläger eingelegte Berufung hat das LAG zurückgewiesen, soweit sie den Schmerzensgeldanspruch weiterverfolgt. Hinsichtlich der Ansprüche auf Erstattung von Rechtsanwaltsvergütung hat das LAG die Berufung als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung:
„Mobbing“ ist keine rechtliche Anspruchsgrundlage für Schadensersatz
LAG Schleswig-Holstein vom 11.10.2023 - 6 SA 48/23
Daniela Range-Ditz, ArbRB 2024, 131
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