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Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Neues Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)

Am 1.1.2024 ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vollständig in Kraft getreten. Dieses enthält das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER).

Das bisherige hoch komplexe Recht des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und weiterer Regelungen wird durch SER ersetzt und in einem neuen Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) übersichtlich gebündelt. Im SGB XIV werden vier Entschädigungstatbestände geregelt: Gewalttaten, nachträgliche Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes (ZDG) sowie Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Bereit gestellt werden alle Hilfen, die insbesondere Opfer von Gewalttaten benötigen, um so schnell wie möglich die Folgen der Gewalttat zu bewältigen und wieder in ihrem Alltag zurechtzukommen. Deshalb werden Entschädigungszahlungen erhöht und durch Leistungen zur Teilhabe ergänzt. Als Schnelle Hilfen werden Behandlungen in Traumaambulanzen (bereits seit dem 1.1.2021) und Betreuung durch ein Fallmanagement zur Verfügung gestellt. Zudem erbracht werden Leistungen der Krankenbehandlung und der Pflege.

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Aus dem Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2024 16:49
Quelle: BMAS PM v. 1.11.2023

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