Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Geänderte Aktenzeichen in arbeitsgerichtlichen Verfahren
Der bundesweite Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Zum 1.1.2024 ist die Neufassung der AktO-ArbG in Kraft getreten. Gemäß § 19 AktO-ArbG gilt:
- Berufungen werden nunmehr unter dem Registerzeichen „SLa“ (anstatt bisher Sa) geführt.
- Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz erhalten nunmehr das Registerzeichen „GLa“ (anstatt bisher SaGa).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2024 14:34
Quelle: Justiz NRW online