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Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2024 brutto 12,41 € je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die mit der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24.11.2023 beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023.

Der Anpassung der Mindestlohnhöhe entsprechend sind mit einer weiteren Verordnung auch die Gehalts-Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung angehoben worden, ab deren Überschreitung die Melde- und Dokumentationspflichten nach §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes nicht mehr gelten.

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Aus dem Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2024 14:13
Quelle: BMAS PM v. 1.11.2023

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