Otto Schmidt Verlag

EuGH v. 7.12.2023 - C-518/22

Altersvorgabe bei Besetzung der Stelle einer Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung kann gerechtfertigt sein

Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein.

Der Sachverhalt:
Die beklagte AP Assistenzprofis GmbH ist auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Im Jahr 2018 suchte sie persönliche Assistentinnen, die eine 28-jährige Studentin in allen Lebensbereichen ihres Alltags unterstützen sollten. Nach der Anzeige sollten die gesuchten Personen "am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein". Die Klägerin, eine abgelehnte Bewerberin, die nicht dieser Altersgruppe angehörte, sieht sich wegen ihres Alters diskriminiert.

Das mit der Sache befasste BAG hat das Verfahren ausgesetzt und möchte vom EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens wissen, inwieweit zum einen der Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters und zum anderen der Schutz vor Diskriminierung wegen einer Behinderung in einer solchen Situation in Einklang gebracht werden können.

Die Gründe:
Die von einem Menschen mit Behinderung geäußerte Bevorzugung persönlicher Assistentinnen einer bestimmten Altersgruppe ist geeignet, die Achtung seines Selbstbestimmungsrechts zu fördern.

Im Streitfall ist es nach den deutschen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgeschrieben, den individuellen Wünschen von Menschen mit Behinderungen bei der Erbringung von Leistungen der persönlichen Assistenz zu entsprechen. Folglich müssen die Betreffenden in der Lage sein, zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben.

In diesem Kontext lässt sich vernünftigerweise erwarten, dass eine persönliche Assistentin, die derselben Altersgruppe wie der Mensch mit Behinderung angehört, sich leichter in dessen persönliches, soziales und akademisches Umfeld einfügt. Die Festlegung einer Altersanforderung kann daher im Hinblick auf den Schutz des Rechts auf Selbstbestimmung des betreffenden Menschen mit Behinderung notwendig und gerechtfertigt sein.

Mehr zum Thema:

Kurzbeitrag:
EuGH-Vorlage: Altersdiskriminierung bei Stellenanzeige für junge Behinderten-Assistenz?
ArbRB 2022, 65

Rechtsprechung (EuGH-Vorlage des BAG):
Diskriminierung wegen des Alters Rechtfertigung
BAG vom 24.02.2022 - 8 AZR 208/21 (A)

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.12.2023 16:39
Quelle: EuGH PM Nr. 187 vom 7.12.2023

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