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Bundesrat unterstützt Regierungspläne zum neuen Mindestlohn

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, den Mindestlohn zum 1.10.2022 per Gesetz auf 12 € zu erhöhen. Der Bundesrat regt eine Prüfung an, welche Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene möglich sind, um die Arbeitgeberseite zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu motivieren.

Was die Bundesregierung plant

Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett sieht vor, zum 1.10.2022 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 € brutto pro Stunde anzuheben, flankierend die Mini-Job-Grenze auf 520 €. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 €. Zum 1.7.2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 €.

Ausnahme vom üblichen Vorgehen

Mit dem Entwurf weicht die Bundesregierung vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die sog. Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Zukünftige Anpassungen sollen dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, erklärte die Bundesregierung.

Auch Mini- und Midijob-Grenze soll steigen

Die Anhebung des Mindestlohns soll sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung auswirken, sog. Minijobs oder 450 €-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht der Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 €. Sie soll sich künftig gleitend anpassen.

Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, will die Bundesregierung auch die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs, also eine Beschäftigung im Übergangsbereich, von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich anheben. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten.

Impuls für die wirtschaftliche Erholung

Die geplante Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und Frauen. Sie möchte damit die Kaufkraft stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung geben.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.04.2022 09:29
Quelle: BR PM vom 8.4.2022

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