Otto Schmidt Verlag

Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 bei 4,2 Prozent

Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 (KSA-VO 2022) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.

Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) i.H.v. insgesamt knapp 84,6 Mio. €. Damit wird einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlern sowie Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet. Bereits im letzten Jahr wurden zusätzliche Bundesmittel i.H.v. 32,5 Mio. € zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.08.2021 13:39
Quelle: BMAS NL vom 26.8.2021

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